Streit mit Vermieter wegen Besichtigungsterminen

5. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Streit mit Vermieter wegen Besichtigungsterminen

Hallo in die Runde,
wie oben bereits erwähnt besteht Uneinigkeit zwischen meinem Vermieter und mir über anstehende Wohnungsbesichtigungen.

Zur Vorgeschichte muss ich etwas ausholen:
- Kündigung des Mietverhältnisses am 31.07. / Vollzeit berufstätig im Schichtdienst (Spät-/ Nachtdienst)/ alleinstehend

Nach meiner Kündigung am 31.07. teilte mir mein Vermieter am Folgetag direkt mit, dass es bereits Interessenten geben würde, die sich die Wohnung anschauen wollen würden und bat mich um mir mögliche Besichtigungstermine. Angepasst an meinem Dienstplan habe ich für den Monat August einen Termin pro Woche ab dem 09.08. rausgesucht.
Er hätte am liebsten in dieser Woche noch einen Termin gehabt, dies lies sich jedoch so kurzfristig von meiner Seite aus nicht realisieren.

Nach Bekanntgabe meiner Termine erhielt ich heute von ihm einen Anruf mit folgenden Vorwürfen:

1. die von mir gesetzten Termine wären für ihn unbrauchbar, da sie im Vormittagsbereich sind. Durch meine genannten Termine würde ich eine Besichtigung verhindern wollen (in meinen Augen sind 4 Wochen ausreichend Zeit um sich als Interessent Zeit für eine Besichtigung zu nehmen). Seine Idee, dass er in meiner Abwesenheit mit Fremden Besichtigungen in meiner Wohnung durchführt habe ich direkt abgelehnt, auch sehe ich keine Möglichkeit darin Vertrauenspersonen die Besichtigungen durchführen zu lassen um es ihm recht zu machen.

2. Würde ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen, da ich nur einen Termin pro Woche gebe, ihm stünden seiner Ansicht nach mehrere Termine pro Woche zu.

3. Müsse ich ihm an meinem freien Tag in den Abendstunden Zeiten für Besichtigungen zur Verfügung stellen.

Das mir aufgrund der unverschämt dreisten Vorwürfe des Vermieters ein wenig der Kragen platzt sollte verständlich sein.

Daher suche ich nach Urteilen/ Paragraphen wo geregelt ist: wie viele Besichtigungstermine ich wöchentlich dulden muss und wie es mit der Rücksichtnahme auf die Belange des Mieters (kann ja schließlich nicht immer meine Dienstpläne ändern, weil ihm die mir stressfrei möglichen Termine nicht passen).

Entschuldigt bitte den langen Text, für Infos und Rückmeldungen bedanke ich mich im Voraus.


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Leider gibt es da keine ganz eindeutige Rechtslage, die unterschiedlichsten Gerichte haben da schon sehr unterschiedlich entschieden.

Als allererstes: Steht dazu vielleicht schon was im Mietvertrag? Manche Verträge haben dazu durchaus bereits einen Paragraphen, dann würde ggf. der gelten. Aber auch nicht zwingend. Wenn der Vermieter sich im Vertrag z.B. das Recht einräumt, 7 Tage in der Woche je 5 Termine machen zu können, würde er damit im Ernstfall vor Gericht wohl nicht durchkommen.

Als ungefähre Faustregel hat sich da, meines Wissens nach, ca. 2 Termine pro Woche, mit 2-3 Tagen Vorlauf und eher in den Abendstunden etabliert:

https://lexoni.de/magazin/wie-viele-wohnungsbesichtigungen-muss-ich-dulden/

Aber wie gesagt, wirklich nur als ganz grober Richtwert!

Insofern finde ich das Ansinnen des Vermieters eigentlich gar nicht so unverschämt (außer vielleicht, dass er in Deiner Abwesenheit alleine Besichtigungen macht) sondern vollkommen normal. Es besteht für den Mieter absolut eine Mitwirkungspflicht. Und 3 Termine im Monat ausschließlich Vormittags halte ich da nicht für ausreichend. Ggf. muss man sich dafür dann auch tatsächlich mal Urlaub nehmen. Alternativ könnte man anbieten, Termine auch an Sonn- und/oder Feiertagen zu ermöglichen. Zumindest private Kleinvermieter stehen solchen Vorschlägen generell nicht zwingend ablehnend gegenüber. Und für die meisten Interessenten passt das wohl auch.



-- Editiert von User am 05.08.2022 08:09

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3505 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Penny85):
die von mir gesetzten Termine wären für ihn unbrauchbar, da sie im Vormittagsbereich sind.

Verständlich, wer hat schon Vormittags Zeit. Wie war es bei Ihnen als sie ihre neue Wohnung suchten?
Bieten sie ihm 2 bis 3 Besichtigungen in den ersten 4 Wochen an, danach dürfte es erledigt sein.
.
Zitat (von Penny85):
Müsse ich ihm an meinem freien Tag in den Abendstunden Zeiten für Besichtigungen zur Verfügung stellen.

Warum nicht? Wenn sie Frühschicht haben, dürfte ein Abendtermin doch auch möglich sein?
Zitat (von Penny85):
Das mir aufgrund der unverschämt dreisten Vorwürfe des Vermieters ein wenig der Kragen platzt sollte verständlich sein.

Da sind keine Vorwürfe erkennbar, sie sollten bzgl. eines Termins etwas flexibler sein.

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#3
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Verständlich, wer hat schon Vormittags Zeit. Wie war es bei Ihnen als sie ihre neue Wohnung suchten?
Bieten sie ihm 2 bis 3 Besichtigungen in den ersten 4 Wochen an, danach dürfte es erledigt sein.


Ganz ehrlich habe ich, wenn ich die letzten 8 Besichtigungen berücksichtige nur einen Termin abends vorgeschlagen bekommen zwecks Besichtigungen. Die anderen Termine waren immer im Vormittags-/ Mittagsbereich bis maximal 15 Uhr. Vllt. bin ich an dieser Stelle altmodisch, aber ich habe mich zwecks Besichtigungen immer erkundigt wann die Möglichkeit besteht eine Wohnung zu sehen und diesen Termin meinerseits eingerichtet.

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#4
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Warum nicht? Wenn sie Frühschicht haben, dürfte ein Abendtermin doch auch möglich sein?

Das Problem ist, dass ich keine Frühschicht habe. Ich arbeite nur Spät-/ und Nachtschicht.

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#5
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Da sind keine Vorwürfe erkennbar, sie sollten bzgl. eines Termins etwas flexibler sein.


Entschuldigung, aber ich sehe hier definitiv den Vorwurf, da er mir ja schließlich unterstellt, ich würde absichtlich Verhindern wollen, dass Besichtigungen stattfinden, nur weil ich Termine in meiner Freizeit anbiete.

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#6
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

An dieser Stelle erst mal vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen, auch für die Darstellung anderer Sichtweisen auf diese Problematik.

Ja, ich sehe es dennoch als Vorwurf, da mir unterstellt wird ich würde Besichtigungen verhindern wollen, da ich Termine in meiner Freizeit anbiete. An dieser Stelle stellt sich mir nämlich die Frage, inwieit durch den Vermieter Rücksicht auf die Belange des Mieters nimmt. Für den Besichtigungstermin kommende Woche in den Abendstunden musste ich schließlich meinen geplanten Dienst tauschen um ihn ermöglichen zu können.

Ich denke, dass ich es noch ermöglichen kann alle zwei Wochen einen Abendtermin zu realisieren. Da ich meine Dienste nicht ständig tauschen kann (hierdurch entstehen mir finanzielle Einbußen durch fehlende Schichtzulagen) und auch private Termine habe halte ich Termine im wöchentlichen Wechsel Vormittag/ Abend für angemessen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Nö, das unterstellt Dir niemand. Allerdings, in so einer Situation wird von dem Noch-Mieter auch eine gewisse Flexibilität verlangt. Ein Interessent, der sich xy Wohnungen anschaut, kann sich in der Regel nicht xy Freitage nehmen. Das geht doch einfach nicht. Allerdings kann man als Vermieter/Noch-Mieter doch die Besichtigungstermine reduzieren durch saubere Planung, in die Zeit, in welcher Arbeitnehmer üblicherweise flexibel über ihre Zeit verfügen können. Und das ist nun mal nicht der Vormittag. Und, Du musst doch nicht da sein. Kann auch eine Freundin sein.

Was ich tun würde: mit dem Vermieter eine sehr begrenzte Anzahl von Besichtigungen vereinbaren. Das sollte bei der Situation auf dem Wohnungsmarkt doch auch für den anspruchsvollen Vermieter ausreichen, um einen Nachmieter zu finden.

wirdwerden

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Penny85):
Ich denke, dass ich es noch ermöglichen kann alle zwei Wochen einen Abendtermin zu realisieren.
Dann empfehle ich dir, biete ihm diese Termine schriftlich und fix an.
Teile ihm mit, dass sie nicht willkürlich gewählt seien, sondern im Voraus mit Dienstplänen abzustimmen seien.
Hier legt ja nicht der Vermieter die Termine fest, die du zu dulden hättest.
Vermeide Aufregungen am Telefon.
Zitat (von Penny85):
Daher suche ich nach Urteilen/ Paragraphen
Versteife dich nicht auf allgemeine Regelungen oder Rechtsprechung.
Wer Schichtdienst hat, für den gilt nicht---in aller Regel---und auch nicht irgendein Einzelfallurteil.

Wann ziehst du denn aus? Bis dahin könnten noch viele Interessenten kommen...oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Penny85):
An dieser Stelle stellt sich mir nämlich die Frage, inwieit durch den Vermieter Rücksicht auf die Belange des Mieters nimmt.

Das ist ein Element.
Ein weiteres sind die Belange des Vermieters und ein drittes die Realität.

Wenn ein Mieter nur Termine anbietet an denen üblicherweise nicht zu erwarten ist, das potentielle Nachmieter Zeit haben, dann kommt er seinen Pflichten nicht nach.



Zitat (von Penny85):
Da ich meine Dienste nicht ständig tauschen kann (hierdurch entstehen mir finanzielle Einbußen durch fehlende Schichtzulagen)

Selbstverständlich kann man es - man will es nur nicht wegen dem Geld. Also kein verwertbares Argument.
Dabei sollte man berücksichtigen, das die fehlenden Schichtzulagen erheblich weniger sein dürften. als 2-3 Monatsmieten Schadenersatz.



Zitat (von wirdwerden):
in welcher Arbeitnehmer üblicherweise flexibel über ihre Zeit verfügen können. Und das ist nun mal nicht der Vormittag.

Doch, normale Arbeitnehmer können das üblicherweise an mindestens 2 Tagen in der Woche.
Im übrigen ist die Gruppe der Arbeitnehmer hier irrelevant.


Ich sehe hier die Pflicht zu 2 Terminen die Woche, mindestens einen unter der Woche abends, idealerweise einen am Wochenende.

Dann mal schauen, wie der Vermieter diese Termine gefüllt bekommt - wenn dann nie jemand kommt, kann man durchaus über eine Reduzierung nachdenken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Versteife dich nicht auf allgemeine Regelungen oder Rechtsprechung.
Wer Schichtdienst hat, für den gilt nicht---in aller Regel---und auch nicht irgendein Einzelfallurteil.

Wann ziehst du denn aus? Bis dahin könnten noch viele Interessenten kommen...oder?


Die neue Wohnung abe ich zum 01.10.2022 gemietet und der Mietvertrag meiner derzeitigen Wohnung endet am 31.10.2022. Das ist in meinen Augen mehr als genug Zeit einen neuen Mieter zu finden, selbst bei einmal wöchentlich stattfindenden Terminen.

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#11
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist ein Element.
Ein weiteres sind die Belange des Vermieters und ein drittes die Realität.

Wenn ein Mieter nur Termine anbietet an denen üblicherweise nicht zu erwarten ist, das potentielle Nachmieter Zeit haben, dann kommt er seinen Pflichten nicht nach


Das sehe ich genau so. An diesem Punkt treffen nun mal die Belange aller Parteien aufeinander. Also muss, zumindest in meinen Augen, auch eine für beide Parteien geeignete Lösung gefunden werden. Hierzu halte ich einen einmal die Woche stattfindenden Termin (Beispiel Woche 1 Termin vormittags/ Woche 2 Termin abends usxw.) im beschriebenen zeitlichen Wechsel als geeignete Lösung für alle. Diese Lösung werde ich Dienstag Abend, wenn die ersten Besichtigungen anstehen, auch ihm gegenüber noch mal kommunizieren.

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#12
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch heute noch mal vielen Dank für alle eure Antworten und Sichtweisen dieser Problematik. Wie bereits erwähnt werde ich meinem Vermieter am kommenden Dienstag die Regelung mit wöchentlich wechselnden Besichtigungsterminen vorschlagen. Hierdurch können in meinen Augen beide Parteien ihre Interessen wahren.

Des Weiteren werde ich Dienstag auch erfahren, inwieweit der Vermieter der Wahrung meiner Belange nachgekommen ist, da ich mir definitiv die Frage erlauben werde, ob die von mir vergebenen Termine dem Interessenten als mögliche Termine vorgeschlagen wurden.

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4531 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Penny85):
Hierdurch können in meinen Augen beide Parteien ihre Interessen wahren.


Wo ist das Problem einen Menschen deines Vertrauens, im Fall deiner Abwesenheit, damit zu betrauen die Termine wahrzunehmen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wo ist das Problem einen Menschen deines Vertrauens, im Fall deiner Abwesenheit, damit zu betrauen die Termine wahrzunehmen?

Es könnte einfach am Mangel desselbigen liegen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4531 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es könnte einfach am Mangel desselbigen liegen ...


Das habe ich überhaupt nicht in Betracht gezogen :???:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Penny85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, wie Harry van Sell schon richtig geschrieben hat. Es gibt keine Vertrauensperson in der näheren Umgebung, die dies erledigen könnte.

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