Ich habe schon vor paar Monaten einmal diesbezüglich was gepostet, aber die Situation hat sich etwas geändert.
Die Geschichte
Wir sind eine 8 Mann wg, welche letztes Jahr in März gegründet wurde.
Die Vermieterin hat uns allen gesagt, dass die Miete + nk all inclusive wäre. Die Nebenkosten betragen 75 Euro. ( Strom Wasser Internet) Ende des Jahres hatten wir eine Stromrechnung erhalten, diese betrug von März bis Dezember 3400 Euro. Dies empfindet sie als zu hoch und möchte diese Kosten jetzt auf uns verteilen. Wir heizen mit Heizöl, beziehen aber unser warmwasser durch Strom. Wir haben alle 500 Euro Kaution bezahlt und diese möchte sie wohl damit abrechnen. Ist das rechtens?
-- Editiert von Weizenzahn am 17.04.2021 14:31
Streit mit dem Vermieter wegen der stromkosten
17. April 2021
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Frage vom 17. April 2021 | 14:29
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
Streit mit dem Vermieter wegen der stromkosten
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 17. April 2021 | 14:53
Von
Status: Unbeschreiblich (26740 Beiträge, 4971x hilfreich)
Und was steht lesbar im Mietvertrag?ZitatDie Vermieterin hat uns allen gesagt, dass die Miete + nk all inclusive wäre. :
Seid ihr denn alle 8 ausgezogen?ZitatWir haben alle 500 Euro Kaution bezahlt und diese möchte sie wohl damit abrechnen. Ist das rechtens? :
Der Energieverbrauch ist nachvollziehbar. 3.400,- : 10 Monate : 8 Bewohner= 42,50€ mtl. für Strom pro Person.
Bei WW elt. ist das recht günstig.
#2
Antwort vom 17. April 2021 | 19:29
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 268x hilfreich)
ZitatDie Geschichte :
Wir sind eine 8 Mann wg, welche letztes Jahr in März gegründet wurde.
Die Vermieterin hat uns allen gesagt, dass die Miete + nk all inclusive wäre. Die Nebenkosten betragen 75 Euro. ( Strom Wasser Internet)
Sind nun die NK von € 75,00 eine mtl.Pauschale für jeden Mieter? Nehme ich mal an. Dann wären es mtl.€ 600,00, von März bis Dez. nach Adam Riese € 6.000,00.
ZitatEnde des Jahres hatten wir eine Stromrechnung erhalten, diese betrug von März bis Dezember 3400 Euro. Dies empfindet sie als zu hoch und möchte diese Kosten jetzt auf uns verteilen. :
Und wo bleibt die Abrechnung für Wasser und Internet? So ein Durcheinand,
wer sollte da eine korrekte Antwort hinkriegen.
ZitatWir heizen mit Heizöl, beziehen aber unser warmwasser durch Strom. :
Heizkosten und Warmwasser sind auch noch fällig?
ZitatWir haben alle 500 Euro Kaution bezahlt und diese möchte sie wohl damit abrechnen. Ist das rechtens? :
Wenn Deine Angaben stimmen habt € 6.000,00 vorausbezahlt und da geht
es meines Erachtens nicht, dass die Vermieterin jeden Posten separat abrechnet. Es gibt i.d.R. eine Jahreaabrechnung, oder eben nur die Pauschale, die nichts zum Abrechnen hergibt, es sei denn, eine evtl.Erhöhung wäre im MV vereinbart.
Kaution € 4.000,00, dazu € 6.000,00 Vorauszahlung, sag mal, spinnt die Tante;
oder sind Deine Angaben nicht korrekt? oder aber ich verstehe nur "Bahnhof".
Hier weiß man nichts Genaues, man kann nur raten.
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#3
Antwort vom 17. April 2021 | 23:22
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatUnd was steht lesbar im Mietvertrag? :
In dem Mitvertrag steht nichts releventes zu dem Thema außer:
"Die Miete beträgt monatlich xxx Euro kalt plus 75€ Nebenkosten, gesamt xxx+75. Die miete muss spätestens am 3. Werktag eingehen."
ZitatSeid ihr denn alle 8 ausgezogen? :
Der Energieverbrauch ist nachvollziehbar. 3.400,- : 10 Monate : 8 Bewohner= 42,50€ mtl. für Strom pro Person.
Bei WW elt. ist das recht günstig.
Nein, 7 der 8 sind noch da. Ende März ist einer ausezogen, aber die Vermieterin weigert sich die Kaution von der ausgezogenen Person auszuzahlen mit der Begründung, ende dieses Jahres würde sie die Stromkosten von letzten Jahr mit uns abrechnen will. SIe hat uns aber bis heute noch keine NK Abrechnung von 2020 gezeigt.
#4
Antwort vom 17. April 2021 | 23:29
Von
Status: Bachelor (3490 Beiträge, 405x hilfreich)
Da steht nichts von Abrechnung der Nebenkosten?
#5
Antwort vom 17. April 2021 | 23:29
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatSind nun die NK von € 75,00 eine mtl.Pauschale für jeden Mieter? Nehme ich mal an. Dann wären es mtl.€ 600,00, von März bis Dez. nach Adam Riese € 6.000,00. :
ja
ZitatUnd wo bleibt die Abrechnung für Wasser und Internet? So ein Durcheinand, :
wer sollte da eine korrekte Antwort hinkriegen.
wir haben seit dem Einzug noch keine einzige Rechnung erhalten.
ZitatHeizkosten und Warmwasser sind auch noch fällig? :
Die Vermieterin hat in Ihrer Werbeanzeige geschrieben, dass es all inclusive ist wir haben auch screenshots von ihrer Anzeige.
In unserem Mietvertrag steht zur Miete und Kaution nur folgendes:
"Die Miete beträgt monatlich xxx Euro kalt plus 75€ Nebenkosten, gesamt xxx+75. Die miete muss spätestens am 3. Werktag eingehen."
ZitatWenn Deine Angaben stimmen habt € 6.000,00 vorausbezahlt und da geht :
es meines Erachtens nicht, dass die Vermieterin jeden Posten separat abrechnet. Es gibt i.d.R. eine Jahreaabrechnung, oder eben nur die Pauschale, die nichts zum Abrechnen hergibt, es sei denn, eine evtl.Erhöhung wäre im MV vereinbart.
Wir haben bis heute noch keine einzige Abrechnung seit dem Mieteinzug zu gesicht bekommen.
ZitatKaution € 4.000,00, dazu € 6.000,00 Vorauszahlung, sag mal, spinnt die Tante; :
oder sind Deine Angaben nicht korrekt? oder aber ich verstehe nur "Bahnhof".
Die Angaben sind alle Richtig.
-- Editiert von Weizenzahn am 17.04.2021 23:30
-- Editiert von Weizenzahn am 17.04.2021 23:31
#6
Antwort vom 18. April 2021 | 10:26
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 268x hilfreich)
Zitat"Die Miete beträgt monatlich xxx Euro kalt plus 75€ Nebenkosten, gesamt xxx+75. Die miete muss spätestens am 3. Werktag eingehen." :
Sind nun die NK von € 75,00 eine Vorauszahlung?, könnte man annehmen.
Zudem ist es seit geraumer Zeit so, dass die Miete bis 3.Werktag des Monats
angewiesen werden muss, die dann evtl. bis 5.6. /oder noch später) beim VM eingeht.
.
ZitatWir sind eine 8 Mann wg, welche letztes Jahr in März gegründet wurde :
Die Abrechnungen müssen bis 31.12.21 bei Euch eintrudeln, sofern das Abrechnungsjahr für die Abrechnung ausgewiesen ist. Soll heißen, die Abrechnungszeitraum für das Jahr 2020 , für Euch Nutzungszeitraum ab März
2020, also nur für Euch 9 Monate zu berechnen, sofern es nicht doch eine Pauschale ist.
Für eine KN-Abrechnung hat dann der VM bis 31.12.21 Zeit, lt.Mietrecht.
#7
Antwort vom 18. April 2021 | 11:20
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4245x hilfreich)
Wenn da nicht irgendwo Nebenkostenvorauszahlung oder "über die Nebenkosten wird abgerechnet" o.ä. steht, dann ist das eine Nebenkostenpauschale. Bei WG's wäre das auch nicht unüblich. Für mich liest sich das wie eine WG mit Einzelmietverträgen. Da ist es für den Vermieter praktisch unmöglich, den individuellen Verbrauch pro Mieter zu erfassen.ZitatDie Miete beträgt monatlich xxx Euro kalt plus 75€ Nebenkosten, gesamt xxx+75. :
Gibt es im Mietvertrag irgendwo die Option, die Betriebstkostenpauschale zu verändern? Das wäre nach § 560 BGB notwendig, um die Pauschale ändern zu können. Bei Standardmietverträgen wird das sicherlich irgendwo in den AGB finden. Aber wenn der Vermieter selbst zusammengeschustert hat, ha er es vielleicht vergessen.
Wenn eine Änderung der Betriebskostenpauschale laut Mietvertrag möglich ist, so finden sich die Regelungen dazu in § 560 BGB. Theoretisch ist das auch rückwirkend denkbar. Allerdings sind dabei zum einen Fristen einzuhalten.ZitatWir haben alle 500 Euro Kaution bezahlt und diese möchte sie wohl damit abrechnen. Ist das rechtens? :
Zum anderen muss der Vermieter eine Abrechnung über die gesamten Betriebskosten vorlegen. Es reicht nicht zu sagen, dieser eine Posten hat sich erhöht. Es müsste eine komplette Kalkulation der Pauschale vorgelegt werden und dann begründet werden, wie sich die Kosten auf Basis dieser Kalkulation verändert haben. Dazu dann noch die Fristenproblematik. Ich bezweifle, dass der Vermieter das hinbekommt. Klingt zumindest nicht so.
#8
Antwort vom 18. April 2021 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (107954 Beiträge, 38092x hilfreich)
ZitatIch habe schon vor paar Monaten einmal diesbezüglich was gepostet, :
Dann doch einfach dort weitermachen?
Vor allem hätte man hier schon mal alles relevante schreiben können, jetzt werden schon wieder die selben Fragen gestellt ....
ZitatWir haben alle 500 Euro Kaution bezahlt und diese möchte sie wohl damit abrechnen. Ist das rechtens? :
Der Vermieter darf sich an der Kaution bedienen, wenn er berechtigte Gründe hat.
Macht er es und die Meinungen bezüglich der Berechtigung gehen auseinander, muss notfalls ein Gericht entscheiden.
#9
Antwort vom 18. April 2021 | 13:52
Von
Status: Unbeschreiblich (26740 Beiträge, 4971x hilfreich)
Also kann nur EINER, der Ausgezogene Nr. 8 wegen seiner 500,- mit der VM streiten/diskutieren..ZitatNein, 7 der 8 sind noch da. Ende März ist einer ausezogen :
Wieso habt IHR als WG diese erhalten? Ihr habt doch keinen Vertrag mit dem Stromversorger...ZitatEnde des Jahres hatten wir eine Stromrechnung erhalten, diese betrug von März bis Dezember 3400 Euro. :
Vielleicht schreibst du mal, was die Vermieterin von den 7 nun zukünftig will.
Wenn Nr. 8 erst Ende März 2021 ausgezogen ist, also nach 13 Monaten, wird man noch nicht viel streiten können. Steht denn im MV, wann die Mietkaution ausgezahlt wird? Meist steht dazu nichts und üblicherweise kann man nach 6 Monaten mal anklopfen und die Kaution verlangen.
Nr. 8 kann von der Vermieterin schriftlich die BK/NK-Abrechnung für den Zeitraum März 20 bis März 21 verlangen.
Alles nur rechnerisch und gleichmäßig verteilt:
Nr. 8 hat 1/8 der Stromkosten in 13 Monaten verbraucht. Bis Ende März 21 dürften dann für die WG 4.420,- zu Buche stehen.
Auf Nr. 8 würden 552,50€ entfallen. NUR für Strom.
Wozu auch? Ihr seid doch im März 2020 eingezogen.ZitatWir haben bis heute noch keine einzige Abrechnung seit dem Mieteinzug zu gesicht bekommen. :
Eine (ordentliche) Abrechnung kann die Vermieterin einzeln oder dem Hauptmieter am 31.12.2021
für 2020 vorlegen.
Ist alles vollkommen unabhängig von der Kautions-Thematik.
Wenn die 75,- die NK-Pauschale für alles ist, hat sich die Vermieterin mE heftig verkalkuliert.
Man nennt es unternehmerisches Risiko.
#10
Antwort vom 18. April 2021 | 16:03
Von
Status: Lehrling (1620 Beiträge, 268x hilfreich)
ZitatDie Abrechnungen müssen bis 31.12.21 bei Euch eintrudeln, sofern das Abrechnungsjahr für die Abrechnung ausgewiesen ist. :
Korrektur: sofern das Kalenderjahr für die Abrechnung ausgewiesen ist.
#11
Antwort vom 18. April 2021 | 16:04
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatWenn da nicht irgendwo Nebenkostenvorauszahlung oder "über die Nebenkosten wird abgerechnet" o.ä. steht, dann ist das eine Nebenkostenpauschale. Bei WG's wäre das auch nicht unüblich. Für mich liest sich das wie eine WG mit Einzelmietverträgen. Da ist es für den Vermieter praktisch unmöglich, den individuellen Verbrauch pro Mieter zu erfassen. :
Gibt es im Mietvertrag irgendwo die Option, die Betriebstkostenpauschale zu verändern? Das wäre nach § 560 BGB notwendig, um die Pauschale ändern zu können. Bei Standardmietverträgen wird das sicherlich irgendwo in den AGB finden. Aber wenn der Vermieter selbst zusammengeschustert hat, ha er es vielleicht vergessen.
Ja, jeder von uns hat den selben Mietvertrag, nur mit anderen Mietkosten aber die selben NK. Der komplette Vertrag besteht aus nicht mal einer Seite und mein Zitat ist das einzige was in dem Vertrag über Miete, Nebenkosten festgehalten wurde.
Meine Frage wäre, müssen wir nachzahlen oder nicht, zumal wir ja nachweisen können, dass in Ihrer Anzeige und auch als wir eingezogen sind, damit geworben hat, dass all inclusive wäre. Von Nachzahlungen hat sie nichts erwähnt. Weder mündlich, noch in der Anzeige oder im Vertrag.
#12
Antwort vom 18. April 2021 | 16:14
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatIst alles vollkommen unabhängig von der Kautions-Thematik. :
Wenn die 75,- die NK-Pauschale für alles ist, hat sich die Vermieterin mE heftig verkalkuliert.
Man nennt es unternehmerisches Risiko.
Die Frage ist dann, wer haftet? Sie hat ja damit geworben, dass alles bezahlt wäre, mit den 75€
ZitatWieso habt IHR als WG diese erhalten? Ihr habt doch keinen Vertrag mit dem Stromversorger... :
Vielleicht schreibst du mal, was die Vermieterin von den 7 nun zukünftig will.
.
Sie will weiterhin nur die 75 Euro
ZitatWenn Nr. 8 erst Ende März 2021 ausgezogen ist, also nach 13 Monaten, wird man noch nicht viel streiten können. Steht denn im MV, wann die Mietkaution ausgezahlt wird? Meist steht dazu nichts und üblicherweise kann man nach 6 Monaten mal anklopfen und die Kaution verlangen. :
Zur Kautionsauszahlung steht nichts. Und die Vermieterin will bis Jahresende damit warten.
#13
Antwort vom 18. April 2021 | 16:20
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4245x hilfreich)
Ich hatte bereits auf § 560 BGB hingewiesen. Wenn wirklich nirgendwo im Mietvertrag die Möglichkeit der Erhöhung der Betriebskostenpauschale vereinbart wurde, dann hat der Vermieter Pech gehabt. Dann ist das auch nicht möglich. Für immer.ZitatDer komplette Vertrag besteht aus nicht mal einer Seite und mein Zitat ist das einzige was in dem Vertrag über Miete, Nebenkosten festgehalten wurde. :
#14
Antwort vom 18. April 2021 | 16:27
Von
Status: Philosoph (12802 Beiträge, 4199x hilfreich)
Hallo,
Mit "unternehmerisches Risiko" war natürlich das der Vermieterin gemeint.Zitat:Die Frage ist dann, wer haftet? Sie hat ja damit geworben, dass alles bezahlt wäre, mit den 75€
Wenn pauschal vermietet wird und die Kosten am Ende höher sind, hat man (der Vermieter) halt Pech gehabt.
Stefan
#15
Antwort vom 18. April 2021 | 16:44
Von
Status: Unbeschreiblich (26740 Beiträge, 4971x hilfreich)
Wieso denn Haftung? Die VM muss dann die Stromkosten zahlen, die ihr *zu teuer* erscheinen.ZitatDie Frage ist dann, wer haftet? :
Wenn mit 75,- alle NK, auch Strom, bezahlt sind vom Mieter, dann zahlt sie eben die Mehr-Stromkosten selbst.
Alle 7 WG-Bewohner sollten monatlich die 75,- weiterhin als NK bezahlen, die X,- Miete ebenso und das Jahresende abwarten.
Nr.8 wartet bitte 6 Monate ab---und verlangt dann schriftlich die Rückzahlung der 500,-Mietkaution.
alles o.k.?
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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