Folgende Situation: zum 1.1.97 begann der Mietvertrag einer Neubauwohnung. Vor Abschluß des Vertrages (noch im Rohbauzustand des Hauses) wurde vereinbart, daß alle Wohnräume mit textilem Bodenbelag ausgestattet werden. Bei der Schlüsselübergabe stellte sich dann heraus, daß im Wohnzimmer Bodenfliesen verlegt worden waren. Die Mieter waren damit nicht einverstanden und bestanden auf die Einhaltung der Vereinbarung, daraufhin wurde über die Fliesen textiler Belag aufgebracht.
Nun, nach gut 9 Jahren, wurde der Mietvertrag vom Mieter gekündigt. Daß der in den übrigen 3 Wohnräumen vorhandene Bodenbelag nach dieser Zeit abgewohnt ist und der Austausch zu Lasten des Vermieters geht dürfte klar sein. Wie sieht es nun mit dem quasi "nachträglich" verlegten Bodenbelag im Wohnzimmer aus? Der Vermieter
(übrigens nicht der gleiche wie bei Vertragsabschluß, der 1. Vermieter war noch die Baufirma, erst danach wurde die Wohnung an den heutigen Eigentümer verkauft und dieser trat in den Mietvertrag ein) sagt, daß dieser Belag über den Fliesen auf Wunsch der Mieter verlegt worden wäre, und diese nun für die Entfernung verantwortlich wären. Die Mieter stehen auf dem Standpunkt, daß die nachträgliche Verlegung nur den vereinbarten Zustand herstellte wie er zu Vertragsabschluß festgelegt war und somit der Vermieter den Hut auf hat.
Wer ist im Recht?
Gruß und Dank im Voraus
Peter
Streitfrage Auslegware bei Auszug
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Ganz einfach:
Der, der seine Behauptungen entweder durch schriftliche Vereinbarungen oder durch Zeugen BEWEISEN kann, ist auch im Recht.
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Der Belag wurde laut Vereinbarung im Mietvertrag verlegt, so wie ich es lese.
Also nicht nur *auf Wunsch*.
Der Mieter hat mit der Sache nichts zu tun!
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Der Belag wurde laut Vereinbarung im Mietvertrag verlegt, so wie ich es lese.
Also nicht nur *auf Wunsch*.
Der Mieter hat mit der Sache nichts zu tun!
***...vereinbart, daß alle Wohnräume mit textilem Bodenbelag ausgestattet werden***
Ergo, die Fliesen waren nicht Vertragbestandteil! Der nachträglich verlegte Teppich allerdings schon. Und Vetrag ist Vertrag- ob mündlich oder schriftlich!
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