Streitigkeiten über Heizkostenabrechnung, Nebenkosten und Stromzähler – Was tun?

22. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
go429089-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Streitigkeiten über Heizkostenabrechnung, Nebenkosten und Stromzähler – Was tun?

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit meiner Vermieterin und hoffe auf eure Einschätzung.

Situation:
Ich wohne seit einigen Jahren in einer Mietwohnung und zahle monatlich 290 € für Nebenkosten (inklusive Strom).
Bisher habe ich nie eine Nebenkostenabrechnung erhalten – weder für Strom noch für andere Posten wie Wasser oder Heizkosten.
Am 31.12.2024 habe ich erstmalig eine Heizkostenabrechnung im Briefkasten gefunden, in der eine Nachforderung von 467 Euro aufgeführt ist. Es wurde jedoch keine Frist zur Zahlung gesetzt.

Stromzähler-Problematik:
In der Wohnung befindet sich ein Stromzähler, der laut Beschriftung nicht für Abrechnungszwecke verwendet werden darf. Trotzdem wurde bisher anhand dieses Zählers Strom abgerechnet.
Es gibt keine Transparenz darüber, wie die Stromkosten ermittelt wurden, und es wurden keine detaillierten Abrechnungen vorgelegt.

Weitere Konflikte:
Ich habe meine Vermieterin mehrfach gebeten, Rauchmelder auszutauschen, da die vorhandenen Melder defekt sind. Sie hat dies ignoriert, bis ich die Stadt eingeschaltet habe.
Als Reaktion auf meine Beschwerde bei der Stadt hat die Vermieterin geäußert, dass meine Wohnung „einen bitteren Nachgeschmack" habe. Seitdem habe ich das Gefühl, dass sie mir gezielt Schwierigkeiten bereitet.

Meine Fragen:
Kann ich die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre noch einfordern?
Ist es rechtens, dass Strom mit einem nicht geeichten Zähler abgerechnet wird?
Muss ich die Heizkosten-Nachforderung zahlen, obwohl keine Frist angegeben wurde und Vergleichswerte fehlen?
Wie sollte ich mit der Situation umgehen, wenn ich das Gefühl habe, dass die Vermieterin absichtlich Konflikte sucht?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe und Einschätzung!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6210 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat (von go429089-56):
Kann ich die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre noch einfordern?


Mit welchem Ziel?

Zitat (von go429089-56):
Ist es rechtens, dass Strom mit einem nicht geeichten Zähler abgerechnet wird?


Nein.

Zitat (von go429089-56):
Muss ich die Heizkosten-Nachforderung zahlen, obwohl keine Frist angegeben wurde und Vergleichswerte fehlen?


In Unkenntnis des Inhalts der Abrechnung ist diese Frage nicht seriös zu beantworten.

Ich habe mal eine Gegenfrage: Du wohnst in einer Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses, oder einem Zweifamilienhaus und der VM wohnt in der anderen Wohnung?

UND was wurde bezgl. der NK denn im MV vereinbart?

-- Editiert von User am 22. Januar 2025 15:31

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37487 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von go429089-56):
Am 31.12.2024 habe ich erstmalig eine Heizkostenabrechnung
Für welchen Zeitraum?
Zitat (von go429089-56):
Trotzdem wurde bisher anhand dieses Zählers Strom abgerechnet.
Oben liest man, du hast ---bisher--- noch nie Abrechnungen erhalten, auch nicht für Strom. Vielmehr waren in den Nebenkosten-Vorauszahlungen auch x€ für Strom/Haushaltsenergie enthalten.

Der Rauchmelder-Konflikt ist erledigt.
Zitat (von go429089-56):
Kann ich die Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre noch einfordern?
Ja, möglich ist das. Und dann?
Zitat (von go429089-56):
Ist es rechtens, dass Strom mit einem nicht geeichten Zähler abgerechnet wird?
Es wird offenbar nicht abgerechnet. Oder wer liest jährlich in deiner Wohnung den Zähler ab, damit der Stromversorger *abrechnen* kann?
Zitat (von go429089-56):
Muss ich die Heizkosten-Nachforderung zahlen, obwohl keine Frist angegeben wurde und Vergleichswerte fehlen?
NÖ. Welche Vergleichswerte brauchst du?
Zitat (von go429089-56):
Wie sollte ich mit der Situation umgehen, wenn ich das Gefühl habe, dass die Vermieterin absichtlich Konflikte sucht?
1. Zunächst bitte hier mal erklären, was im Mietvertrag zu den Kosten (Betriebskosten/Umlageschlüssel) vereinbart wurde. Möglichst im Wortlaut.
2. Seit wann wohnst du dort?
3. Wohnt die Vermieterin im gleichen Haus, d.h. nur 2 Wohnungen im Haus?

p.s. Wo ist jetzt die Streitigkeit?


-- Editiert von User am 22. Januar 2025 15:37

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go429089-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Zu deiner Frage, ich wohne in einer Einliegerwohnung über einer Garage. Das ganze ding wurde mal angebaut. Von außen ist es den wenigsten ersichtlich das es hier eine Wohnung gibt. Nur ein Briefkasten weist darauf hin.

Die Vermieterin wohnt einen Ort weiter. Sie hat mehrere Wohnobjekte.

Warum interessieren mich die alten Nebenkostenabrechnungen, welche ich nie erhalten habe. Vergleichswerte. Ich hab jetzt eine Abrechnung für Wasser bekommen. Aber ist das mein durchschnittlicher Verbrauch? Außerdem frage ich mich ob es vielleicht Erstattungen oder so gegeben hat. Das es immer genau auf 0 € mit den gezahlten Nebenkosten hinausläuft ist doch eher unwahrscheinlich, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6210 Beiträge, 838x hilfreich)

Was wurde denn diesbezüglich im MV vereinbart?

Als erstes würde ich mal die Belegeinsicht fordern, na und wenn es Spaß macht die alten NK Abrechnungen auch anfordern.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go429089-56
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Auch an die anderen vielen lieben Dank. Ich bin mit der Situation einfach etwas überfordert. Alles schien lange cool zu sein und jetzt ist die Situation wie sie ist und ich fühle mich etwas überfahren.

Für welchen Zeitraum ist die Heizkostenabrechnung?

Die Heizkostenabrechnung, die ich am 31.12.2024 erhalten habe, bezieht sich auf das Jahr 2024.
Zu den Stromkosten:

Du hast recht, ich habe bisher keine separate Stromabrechnung bekommen. Stattdessen ist ein Pauschalbetrag von 290 € monatlich in den Nebenkosten enthalten (inklusive Strom).
Allerdings wird der Strom wohl über einen Zähler berechnet, der laut Beschriftung „nicht geeicht und nicht für Abrechnungszwecke geeignet" ist. Das macht mich stutzig, weil ich keinen Nachweis über den tatsächlichen Verbrauch habe.

Zum Rauchmelderkonflikt:

Der Konflikt ist erledigt. Der Rauchmelder wurde überprüft, und es wurde festgestellt, dass keiner in einem bestimmten Raum notwendig ist, da dieser nicht als Schlafraum genutzt wird.
Nebenkostenabrechnungen der letzten drei Jahre einfordern:

Ich will die Abrechnungen anfordern, weil ich bisher keine detaillierten Aufstellungen bekommen habe. Es ist mir wichtig zu prüfen, ob meine monatlichen Vorauszahlungen korrekt verwendet wurden oder ob Nachforderungen und Rückerstattungen gerechtfertigt sind.
Ist es rechtens, Strom mit einem nicht geeichten Zähler abzurechnen?

Es wird streng genommen nicht abgerechnet, sondern pauschal über die Nebenkosten verrechnet. Der Zähler wird nicht regelmäßig abgelesen, aber es bleibt unklar, wie der Stromverbrauch wirklich ermittelt wird.
Heizkosten-Nachforderung ohne Frist und Vergleichswerte:


Was steht im Mietvertrag zu den Betriebskosten?

Der Mietvertrag regelt eine monatliche Vorauszahlung von 290 € für Betriebskosten (inklusive Strom). Es gibt keinen klaren Umlageschlüssel, und bisher wurden keine detaillierten Abrechnungen vorgelegt.

Seit wann wohne ich dort?

Ich wohne seit fünf Jahren in der Wohnung.

Wohnt die Vermieterin im gleichen Haus?

Nein, sie wohnt nicht im gleichen Haus. Es gibt mehrere Mietparteien, und sie besitzt noch andere Objekte.
Aktuelle Kommunikation:

Ich halte meine Vermieterin regelmäßig auf dem Laufenden und schicke ihr wie gewünscht Fotos per WhatsApp. Trotzdem fühle ich mich oft überfordert, weil ich rechtlich unsicher bin und die Situation viel Energie kostet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2597 Beiträge, 416x hilfreich)

Zitat (von go429089-56):
Die Heizkostenabrechnung, die ich am 31.12.2024 erhalten habe, bezieht sich auf das Jahr 2024.


Ok, das bedeutet also die Vermieterin sämtliche das Jahr 2024 betreffenden Abrechnungen schon vor Ende des Abrechnungszeitraums?
Das ist meiner Meinung nach eine ausgiebige Überprüfung Wert. Insbesondere, wie der konkrete Verbrauch des Tages 31.12.2024 eigentlich seinen belegten Weg in die Abrechnung gefunden haben will...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37487 Beiträge, 6270x hilfreich)

Zitat (von go429089-56):
Die Heizkostenabrechnung, die ich am 31.12.2024 erhalten habe, bezieht sich auf das Jahr 2024.
Das ist ungewöhnlich. Sie hat also deine Heizkosten genau vom 1.1.24 bis 31.12. 24 *berechnet*.
Zitat (von go429089-56):
Warum interessieren mich die alten Nebenkostenabrechnungen,
Ja, dann fordere sie halt an. In den 3 letzten Jahren schwanken die Preise für Strom, Gas, Öl allerdings ziemlich heftig. Aber wenn du was vergleichen willst...
Zitat (von go429089-56):
Außerdem frage ich mich ob es vielleicht Erstattungen oder so gegeben hat.
Das müsstest du die Vermieterin fragen...oder aus den Abrechnungen erkennen.

Du hast am 31.12.24 eine Heizkostenabrechnung für 2024 bekommen.
Du hast jetzt eine Abrechnung für Wasser bekommen. Wieviel sollst du zahlen?
Der Stromzähler in deiner Wohnung muss nicht regelmäßig abgelesen werden. Es genügt 1x im Jahr. Das geht auch bei *ungeeicht*, sollte aber aktualisiert werden, das kannst du der Vermieterin gern mitteilen.

Zitat (von go429089-56):
Das es immer genau auf 0 € mit den gezahlten Nebenkosten hinausläuft ist doch eher unwahrscheinlich, oder?
Richtig. Sehr selten, aber wenn pauschal...
Zitat (von go429089-56):
Es wird streng genommen nicht abgerechnet, sondern pauschal über die Nebenkosten verrechnet.
Tja, bei Pauschal... wird eben nicht nach Verbrauch abgerechnet. Deshalb ist der Wortlaut im MV wichtig
Zitat (von go429089-56):
Der Mietvertrag regelt eine monatliche Vorauszahlung von 290 € für Betriebskosten (inklusive Strom). Es gibt keinen klaren Umlageschlüssel, und bisher wurden keine detaillierten Abrechnungen vorgelegt.
DAS ist kein Wortlaut, der wäre aber wichtig, wenn du richtig handeln willst.
Zitat (von go429089-56):
Ich halte meine Vermieterin regelmäßig auf dem Laufenden und schicke ihr wie gewünscht Fotos per WhatsApp.
Was denn für Fotos?? Verstehe ich nicht.

Wenn du überfordert bist, hilft dir mE ein Vergleich mit nicht vorhandenen früheren Abrechnungen nichts.

Ich habe noch Fragen (nur für meine Vorstellung der Wohnung) :
-Wieviel m² Wohnfläche?
-Wieviel Kaltmiete?
-Wohnst du allein in der Wohnung?
-Wie wird dort geheizt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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