Streitwert und überschießender Vergleichswert

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.02.2013 17:17:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Streitwert und überschießender Vergleichswert

Hallo,

ich habe auf anraten meines anwalts einen vergleich in einer mietrechtssache geschlossen. leider ist nur ein teil der klage ( klage kam von der gegenseite ) durch den rechtsschutz abgedeckt und mich würde interessieren welche kosten nun für den nicht abgedeckten teil auf mich zukommen. auffällig für mich als laie ist das der überschießende vergleichswert von euro 8.950,00 ( wobei ich nicht weiß was das ist ) den streitwert von euro 1.600,00 extrem übersteigt, woran kann das liegen ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.02.2013 17:17:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

kann mir zu meinem Anliegen hier niemand weiterhelfen ? Falls weitere Info´s notwendig sind, einfach fragen bitte !

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

1. Hier ist nicht die Telefonauskunft mit der garantierten Anwort binnen Minuten.

2. Dein Thema scheint so interessant zu sein, da hat wohl keiner Lust, zu antworten.

3. Bist du :forum: hier wäre es besser aufgehoben: http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=27

4. Warum fragst du nicht deinen Anwalt, bist du dem böse?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Zumal keiner weiss, worum es in der Sache ging und worauf sich der Mehrvergleich bezieht.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.02.2013 17:17:42
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh sorry - das hätte ich nun nicht erwartet, trotzdem wäre etwas mehr Freundlichkeit nicht verkehrt.
Da bin ich wohl tatsächlich im falschen Forum, aber das läst sich ja problemlos ändern

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ein übersteigender Vergleichswert ergibt sich, wenn sich der Vergleich nicht nur die die eingeklagte Forderung bezieht sondern auch weitere Dinge in dem Vergleich einbezogen werden.
Beispiel:
Eingeklagt wird ein Mietrückstand von 1600 Euro, es wird sich aber vergleichen:
a) Statt 1600 € müssen nur 800 €uro bezahlt werden, aber
b) Es wird auch eine Räumungsverpflichtung in den Vergleich aufgenommen. Streitwert für Räumungsklagen ist die Jahresmiete.
Also Streitwert 1600 €uro und übersteigender Vergleichswert Jahresmiete.

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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ein übersteigender Vergleichswert ergibt sich, wenn sich der Vergleich nicht nur die die eingeklagte Forderung bezieht sondern auch weitere Dinge in dem Vergleich einbezogen werden.
Beispiel:
Eingeklagt wird ein Mietrückstand von 1600 Euro, es wird sich aber vergleichen:
a) Statt 1600 € müssen nur 800 €uro bezahlt werden, aber
b) Es wird auch eine Räumungsverpflichtung in den Vergleich aufgenommen. Streitwert für Räumungsklagen ist die Jahresmiete.
Also Streitwert 1600 €uro und übersteigender Vergleichswert Jahresmiete.

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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"

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