Hallo,
ich habe auf anraten meines anwalts einen vergleich in einer mietrechtssache geschlossen. leider ist nur ein teil der klage ( klage kam von der gegenseite ) durch den rechtsschutz abgedeckt und mich würde interessieren welche kosten nun für den nicht abgedeckten teil auf mich zukommen. auffällig für mich als laie ist das der überschießende vergleichswert von euro 8.950,00 ( wobei ich nicht weiß was das ist ) den streitwert von euro 1.600,00 extrem übersteigt, woran kann das liegen ?
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Streitwert und überschießender Vergleichswert
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo,
kann mir zu meinem Anliegen hier niemand weiterhelfen ? Falls weitere Info´s notwendig sind, einfach fragen bitte !
1. Hier ist nicht die Telefonauskunft mit der garantierten Anwort binnen Minuten.
2. Dein Thema scheint so interessant zu sein, da hat wohl keiner Lust, zu antworten.
3. Bist du hier wäre es besser aufgehoben: http://www.123recht.net/forum_forum.asp?forum_id=27
4. Warum fragst du nicht deinen Anwalt, bist du dem böse?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zumal keiner weiss, worum es in der Sache ging und worauf sich der Mehrvergleich bezieht.
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Oh sorry - das hätte ich nun nicht erwartet, trotzdem wäre etwas mehr Freundlichkeit nicht verkehrt.
Da bin ich wohl tatsächlich im falschen Forum, aber das läst sich ja problemlos ändern
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Ein übersteigender Vergleichswert ergibt sich, wenn sich der Vergleich nicht nur die die eingeklagte Forderung bezieht sondern auch weitere Dinge in dem Vergleich einbezogen werden.
Beispiel:
Eingeklagt wird ein Mietrückstand von 1600 Euro, es wird sich aber vergleichen:
a) Statt 1600 € müssen nur 800 €uro bezahlt werden, aber
b) Es wird auch eine Räumungsverpflichtung in den Vergleich aufgenommen. Streitwert für Räumungsklagen ist die Jahresmiete.
Also Streitwert 1600 €uro und übersteigender Vergleichswert Jahresmiete.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
Ein übersteigender Vergleichswert ergibt sich, wenn sich der Vergleich nicht nur die die eingeklagte Forderung bezieht sondern auch weitere Dinge in dem Vergleich einbezogen werden.
Beispiel:
Eingeklagt wird ein Mietrückstand von 1600 Euro, es wird sich aber vergleichen:
a) Statt 1600 € müssen nur 800 €uro bezahlt werden, aber
b) Es wird auch eine Räumungsverpflichtung in den Vergleich aufgenommen. Streitwert für Räumungsklagen ist die Jahresmiete.
Also Streitwert 1600 €uro und übersteigender Vergleichswert Jahresmiete.
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""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
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