Strom Diff zwischen Vormieter und jetzigem Mieter

26. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
nb0805
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Diff zwischen Vormieter und jetzigem Mieter

Hallo,
was passiert, wenn der Endstand des Vormieters nicht mit dem Anfangsstand des Stromzählers des neuen Mieters übereinstimmt? Wendet sich der Stromlieferant an den Vormieter, muß der Vermieter bzw. Hauseigentümer dafür aufkommen oder der Stromlieferant selber?
Wir sind die Vormieter und haben unseren Stromzähler selber abgelesen, der Hauseigentümer war nicht dabei. Müssen wir jetzt für die Restzahlung (die sehr hoch ist) aufkommen, oder was können wir machen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
go_hooters
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo ich kann Dir sagen wie es bei mir war.
Als ich eingezogen bin hatte ich Strom,habe auch sofort angerufen und angemeldet.
So nun kommt es....der Zählerstand wurde nicht abgelesen sondern es wurde der alte Zählerstand vom Vormieter eingetragen,und dummerweise habe ich,war erst 17,das unterschrieben.
Nach 1Jahr dann der Schock....1994DM Nachzahlung bei einem angeblichen Verbrauch von ca 9000KW/h...als Einzelperson/20m²!!
Es stellte sich dann heraus das der Vormieter laut Stromlieferant nicht der tatsächliche Vormieter war.
Kurz gesagt...bevor ich einzog hat jemand 15Monate dort gewohnt ohne Strom anzumelden,und obwohl das Nachweisbar war,denn niemand wohnt über 1Jahr ohne Strom,musste ich das zahlen,weil ich unterschrieben hatte!!

In Deinem Fall sehe ich es so, das Du aufkommen musst wenn Du den Zählerstand nicht beweisen kannst.

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#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Einfach mal in die AGB des Stromlieferanten schauen.

Normalerweise ist ja der Mieter direkt Vertragspartner des Stromlieferanten. Meist ist vereinbart, daß dieser solange für Stromverbrauch haftet, bis er dem Stromlieferanten (nachweislich) angezeigt hat, daß er auszieht. Dann wird der Stromversorger zu diesem Termin auch wahrscheinlich eine Sonderablesung organisieren.

Darauf, daß der Nachmieter oder Vermieter den Zählerstand mitteilt, kann man sich nicht verlassen. Ausnahme: wenn ausdrücklich (und vor allem nachweisbar, zB schriftliche Übergabevereinbarung) festgelegt ist, daß der Zählerstand beim Auszug ... kWh ist und der Vermieter/Nachmieter die Meldung vornimmt bzw. für Mehrverbrauch haftet.

Wird nichts vereinbart und die Ummeldung erst verspätet vorgenommen, ist leider immer die Beweisfrage, wer wieviel wann verbraucht hat...

-- Editiert von fix am 26.01.2006 19:50:15

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#3
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ich kenne so etwas überhaupt nicht. Kaum hatte der Mieter sich abgemeldet, haben wir als Eigentümer vom Stromversorger ein Schreiben erhalten, daß nun wir uns wieder anmelden müßten, egal, bei welchem Energielieferanten. Auf Nachfrage teilten sie mir mit, daß das Usus sei.
Wenn Euer Vermieter bzw. der Eigentümer das versäumt hat, würde ich mich gegen eine Nachzahlung zur Wehr setzen, und das am besten vorgestern. Auf dem von Euch abgelesenem Zählerstand würde ich mich berufen.
MfG
Mariangel

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