Guten Abend,
Seit Dezember wohne ich in einer neuen Wohnung. Zur Wohnung gehört ein Garten. In diesem Garten befindet sich ein Holzpavillion mit Steckdose und Lichtschalter, sowie zwei Steckdosen im Schuppen. Seit ca 2 Jahren soll wohl der Strom nicht mehr funktionieren, was die Vormieter nicht störte. Der Vermieter findet keinen Fehler und ist auch nicht bereit das Problem zu lösen. Ich solle mir Fackeln oder eine Taschenlampe nehmen um abends im Garten etwas zu sehen. Wie ist da die Rechtslage ? Ist er dazu rechtlich verpflichtet solch ein Fehler zu beheben? Ich sagte ihm, daß ich Steckdosen und Lichtanlagen nutzen möchte, wenn sie dann schon vorhanden sind. Aber wie gesagt, er ist nicht bereit dafür jemanden zu beauftragen.
Hoffe auch schnelle Antwort danke und einen schoenen Abend
Strom - Garten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Offensichtlich hast Du vom Defekt der Stromzufuhr schon vor Einzug gewußt, dann heißt es: "gemietet wie gesehen", es bleibt so wie es ist.
Allerdings mit einer Einschränkung. Sollte Dir dieser Mangel erst später aufgefallen sein, wäre der Mangel vom VM zu korrigieren, denn Du als Mieter darfst annehmen, dass die Stromzufuhr funktioniiert.
Und sonst würde ich bei Nacht im Garten auch zu Fackeln raten, ist viel romantischer.
ZitatIch sagte ihm, daß ich Steckdosen und Lichtanlagen nutzen möchte, wenn sie dann schon vorhanden sind. :
Nun bei Einzug hatte es einen nicht gestört, damit hat man gemietet wie gesehen, und man wusste doch das die Steckdosen im Gartenhäuschen nur Deko sind,
Und zudem gibt es Kabeltrommeln als Verlängerung.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Meine Vorschreiber scheinen irgendwie mehr zu wissen als im Post zu lesen ist. Ich frage da mal lieber nach: Wusstest du vor Anmietung, dass die Steckdosen dort nicht funktionieren und kann der Vermieter dies beweisen?
ZitatMeine Vorschreiber scheinen irgendwie mehr zu wissen als im Post zu lesen ist. Ich frage da mal lieber nach: Wusstest du vor Anmietung, dass die Steckdosen dort nicht funktionieren und kann der Vermieter dies beweisen? :
Die Vorschreiben hatten nur angenommen, dass es so sein könnte, nachdem es nicht genau beschrieben wurde. Von mir wurden beide Möglichkeiten genannt, entweder man wußte Bescheid, dann gemietet wie gesehen, oder man merkte den Defekt erst nach Einzug. In diesem Fall wäre es ein Mangel für den der VM zuständig ist.
Vor Einzug Sprachen wir schon drüber. Er sagte mir da könnte man im Frühjahr drüber sprechen. Dann hab ich wohl Pech gehabt wenn ich das richtig verstehe.
Das habt ihr offenbar getan. Eine Zusicherung, die Stromversorgung wieder herzustellen, ist in der allgemeinen Aussage nicht zu sehen. Bliebe einzig die abstrakte Formulierung aus § 535 BGB , nach der der Vermieter die Mietsache in einem "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten hat.ZitatEr sagte mir da könnte man im Frühjahr drüber sprechen. :
Ich glaube nicht, dass man auf der Basis eine Wiederherstellung der Stromversorgung im Garten erzwingen kann. Einzig möglich wäre meiner Meinung nach zu fordern, dass die Installation sicher sein muss. Immerhin gibt es einen unbekannten Fehler in der Stromversorgung. Da wird man mindestens fordern können, dass der Vermieter sicherstellt, dass auf den betroffenen Leitungen zum Garten kein Strom mehr liegt. Das sollte aber durch ein Abklemmen der Leitung zu erledigen sein.
Pech gehabt hättest du, wenn du den Mangel kanntest und dir bei der Annahme/Abnahme nicht deine Recht zur Mängelbeseitigung vorbehalten hättest > BGB § 536 b
Die Frage wird hier sein, wie dieses "könnte man im Frühjahr drüber sprechen" zu werten wäre und ob/wie du beweisen könntest, dass hier eine Annahme unter Vorbehalt erfolgt ist und hier eine Vereinbarung auf spätere Reparatur vorliegen soll.
ZitatPech gehabt hättest du, wenn du den Mangel kanntest und dir bei der Annahme/Abnahme nicht deine Recht zur Mängelbeseitigung vorbehalten hättest > :BGB § 536 b
In dem Paragraphen ist meiner Meinung nach nur das Recht auf Mietminderung und Schadensersatz ausgeschlossen. Das Recht zur Mängelbeseitigung folgt aus § 535 BGB und wird von § 536b BGB nicht eingeschränkt.
Bleibt aber das Problem, ob überhaupt ein Mangel (=Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand) vorliegt. Daran wird es dann vermutlich scheitern.
Wenn dieser Pavillon und der Schuppen tatsächlich zur Wohnung dazu gehören, müsste sich doch irgendwo in dieser Wohnung eine Sicherung für die Aussenleitung finden lassen. Hast du das schon mal überprüft?
Danke für die schnellen Antworten
Der Garten und Pavillon gehören zur Wohnung. An der Sicherung kann es allerdings nicht liegen. Es muss iwo ein Problem mit dem Kabel geben. Doch das aufzubuddeln da hat er keine Lust zu, sagte er.
War ich wohl zu naiv von vorne rein. Bin echt davon ausgegangen, dass wenn in einem Garten Lichtanlagen vorhanden sind und diese nicht funktionieren, das es Aufgabe des Vermieters ist diese Reparaturen durchzuführen/durchführen zu lassen. Unabhängig ob vorher bekannt oder nicht. Schließlich bezahl ich ja dafür.
Man lernt halt nie aus, ab jetzt nur noch Schriftverkehr und alles aufheben
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
14 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten