Strom - Garten

18. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb462120-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom - Garten

Guten Abend,

Seit Dezember wohne ich in einer neuen Wohnung. Zur Wohnung gehört ein Garten. In diesem Garten befindet sich ein Holzpavillion mit Steckdose und Lichtschalter, sowie zwei Steckdosen im Schuppen. Seit ca 2 Jahren soll wohl der Strom nicht mehr funktionieren, was die Vormieter nicht störte. Der Vermieter findet keinen Fehler und ist auch nicht bereit das Problem zu lösen. Ich solle mir Fackeln oder eine Taschenlampe nehmen um abends im Garten etwas zu sehen. Wie ist da die Rechtslage ? Ist er dazu rechtlich verpflichtet solch ein Fehler zu beheben? Ich sagte ihm, daß ich Steckdosen und Lichtanlagen nutzen möchte, wenn sie dann schon vorhanden sind. Aber wie gesagt, er ist nicht bereit dafür jemanden zu beauftragen.

Hoffe auch schnelle Antwort :) danke und einen schoenen Abend

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Offensichtlich hast Du vom Defekt der Stromzufuhr schon vor Einzug gewußt, dann heißt es: "gemietet wie gesehen", es bleibt so wie es ist.
Allerdings mit einer Einschränkung. Sollte Dir dieser Mangel erst später aufgefallen sein, wäre der Mangel vom VM zu korrigieren, denn Du als Mieter darfst annehmen, dass die Stromzufuhr funktioniiert.

Und sonst würde ich bei Nacht im Garten auch zu Fackeln raten, ist viel romantischer. :)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb462120-96):
Ich sagte ihm, daß ich Steckdosen und Lichtanlagen nutzen möchte, wenn sie dann schon vorhanden sind.

Nun bei Einzug hatte es einen nicht gestört, damit hat man gemietet wie gesehen, und man wusste doch das die Steckdosen im Gartenhäuschen nur Deko sind,
Und zudem gibt es Kabeltrommeln als Verlängerung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Meine Vorschreiber scheinen irgendwie mehr zu wissen als im Post zu lesen ist. Ich frage da mal lieber nach: Wusstest du vor Anmietung, dass die Steckdosen dort nicht funktionieren und kann der Vermieter dies beweisen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Meine Vorschreiber scheinen irgendwie mehr zu wissen als im Post zu lesen ist. Ich frage da mal lieber nach: Wusstest du vor Anmietung, dass die Steckdosen dort nicht funktionieren und kann der Vermieter dies beweisen?


Die Vorschreiben hatten nur angenommen, dass es so sein könnte, nachdem es nicht genau beschrieben wurde. Von mir wurden beide Möglichkeiten genannt, entweder man wußte Bescheid, dann gemietet wie gesehen, oder man merkte den Defekt erst nach Einzug. In diesem Fall wäre es ein Mangel für den der VM zuständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb462120-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vor Einzug Sprachen wir schon drüber. Er sagte mir da könnte man im Frühjahr drüber sprechen. Dann hab ich wohl Pech gehabt wenn ich das richtig verstehe.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von fb462120-96):
Er sagte mir da könnte man im Frühjahr drüber sprechen.
Das habt ihr offenbar getan. Eine Zusicherung, die Stromversorgung wieder herzustellen, ist in der allgemeinen Aussage nicht zu sehen. Bliebe einzig die abstrakte Formulierung aus § 535 BGB , nach der der Vermieter die Mietsache in einem "zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand" zu erhalten hat.

Ich glaube nicht, dass man auf der Basis eine Wiederherstellung der Stromversorgung im Garten erzwingen kann. Einzig möglich wäre meiner Meinung nach zu fordern, dass die Installation sicher sein muss. Immerhin gibt es einen unbekannten Fehler in der Stromversorgung. Da wird man mindestens fordern können, dass der Vermieter sicherstellt, dass auf den betroffenen Leitungen zum Garten kein Strom mehr liegt. Das sollte aber durch ein Abklemmen der Leitung zu erledigen sein.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Pech gehabt hättest du, wenn du den Mangel kanntest und dir bei der Annahme/Abnahme nicht deine Recht zur Mängelbeseitigung vorbehalten hättest > BGB § 536 b

Die Frage wird hier sein, wie dieses "könnte man im Frühjahr drüber sprechen" zu werten wäre und ob/wie du beweisen könntest, dass hier eine Annahme unter Vorbehalt erfolgt ist und hier eine Vereinbarung auf spätere Reparatur vorliegen soll.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Pech gehabt hättest du, wenn du den Mangel kanntest und dir bei der Annahme/Abnahme nicht deine Recht zur Mängelbeseitigung vorbehalten hättest > BGB § 536 b

In dem Paragraphen ist meiner Meinung nach nur das Recht auf Mietminderung und Schadensersatz ausgeschlossen. Das Recht zur Mängelbeseitigung folgt aus § 535 BGB und wird von § 536b BGB nicht eingeschränkt.

Bleibt aber das Problem, ob überhaupt ein Mangel (=Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand) vorliegt. Daran wird es dann vermutlich scheitern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn dieser Pavillon und der Schuppen tatsächlich zur Wohnung dazu gehören, müsste sich doch irgendwo in dieser Wohnung eine Sicherung für die Aussenleitung finden lassen. Hast du das schon mal überprüft?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb462120-96
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten :)

Der Garten und Pavillon gehören zur Wohnung. An der Sicherung kann es allerdings nicht liegen. Es muss iwo ein Problem mit dem Kabel geben. Doch das aufzubuddeln da hat er keine Lust zu, sagte er.

War ich wohl zu naiv von vorne rein. Bin echt davon ausgegangen, dass wenn in einem Garten Lichtanlagen vorhanden sind und diese nicht funktionieren, das es Aufgabe des Vermieters ist diese Reparaturen durchzuführen/durchführen zu lassen. Unabhängig ob vorher bekannt oder nicht. Schließlich bezahl ich ja dafür.

Man lernt halt nie aus, ab jetzt nur noch Schriftverkehr und alles aufheben :)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.572 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen