Strom Nachzahlung

16. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
TizianK
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Nachzahlung

Hallo alle zusammen,

in meinem Mietvertrag steht "Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß der Anlage 3 zu §27 der 2. Berechnungsverordnung, sowie die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Er zahlt hierauf eine monatliche Vorauszahlungen, diese werden jährlich, entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bzw. der Heizkostenverordnung abgerechnet und ausgeglichen. Bei Kostenerhöhungen sind die Abschlagszahlungen anzupassen."

Darunter sind dann meine Mietkosten aufgelistet.

Frage hierzu: Kann mein Vermieter mich aufgrund des oberen Absatzes dazu verpflichten zusätzlich zu den vereinbarten Mietkosten von 480€ warm nun 25€ Stromnachzahlung von mir zu verlangen?

Um die Situation zu erklären: Wir leben (inklusive Vermieter) in einer 4 Personen WG. Der Vermieter hat eine Rechnung über 108€ für zusätztlichen Stromverbrauch erhalten. Nun hat er 8€ aus unserer WG-Kasse genommen (welche in unseren Mietkosten mit einberechnet ist und nicht für Strom gedacht ist) und verlangt von jedem zusätzlich 25€ Nachzahlung.

Herzlichen Dank und viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Klar, wenn er die NK abrechnet, dann kann er die Zahlung verlangen und die Vorauszahlung anheben.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dachten Sie, Sie bekommen den Strom geschenkt, oder haben Sie einen separaten Zähler?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die Betriebskostenverordnung/II. Berechnungsverordnung bezieht sich nur auf Strom der für das ganze Gebäude anfällt (> Heizungsstrom und Allgemeinstrom - z.B. für's Treppenhauslicht).

Alles was hinter einer Wohnungstüre stattfindet, nennt man persönlichen Stromverbrauch und da ist immer Verbraucher direkt verpflichtet sich für seinen Verbrauch beim Versorger anzumelden. Deswegen hat das auch nichts mit Mietrecht zu tun und deswegen enthält ein Mietvertrag auch keine Regelungen über den persönlichen Stromverbrauch bzw. deswegen kann nicht im Umkehrschluss davon ausgegangen werden "keine Regelung = Vermieter trägt den persönlichen Stromverbrauch" (nur bei den Betriebskosten ist das ggf. so).

Hier liegt also eine typische WG-Situation vor: mehrere Verbraucher/eine Nutzergemeinschaft und nur ein Stromzähler für die gemeinsam bewohnte Wohnung - einer der Bewohner sorgt also dafür, dass man Strom hat und kümmert sich um die Anmeldung (und gleich noch um die Vorauszahlungen, Abrechnung).
Natürlich ist das nicht kostenlos. Derjenige, der sich um die Anmeldung gekümmert hat, hat einen "internen" Ausgleichsanspruch innerhalb der Stromverbraucher-Gemeinschaft (die WG-Bewohner).

Wenn ihr noch keine "Kasse" für euren Stromverbrauch eingerichtet habt, dann müsst ihr das halt nachholen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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