Folgendes,
VM gab nicht an das der allg. Strom auf den Mieter läuft (kein Zwischenzähler verbaut). Jetzt kam eine happige Nachzahlung vom Strom Versorger.
Wie verhält es sich im ersten Moment, dem Versorger genau das sagen? Die Rechnung an den VM übergeben (weigert sich so oder so)?
Oder muss man in Vorkasse treten als Mieter?
Wie geht man da jetzt vor, primär beim Versorger um diese Last abzuwälzen?
Gruß
Strom Nachzahlung für allg. Strom
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was haben Sie denn gemietet?Wohnung, Haus? Was steht im MV?
ZitatFolgendes, :
VM gab nicht an das der allg. Strom auf den Mieter läuft (kein Zwischenzähler verbaut). Jetzt kam eine happige Nachzahlung vom Strom Versorger.
Wenn ein Haus gemietet ist, bist Du auch für die Stromzahlung zuständig. Sollte es eine Mietwohnung sein, ist es nicht zulässig, dass Allgemeinstrom auf den Zähler Deiner Wohnung läuft.
Um unnötigen Stress aus dem Weg zu gehen, kannst Du die Rechnung des Stromversorgers mit Vorbehalt begleichen, die Rechnung selbst dem VM aus-
händigen mit der Bitte, Dir den Strom zu vergüten.
Sollte sich der VM dazu nicht in der Pflicht sehen und nichts überweisen, kannst Du den Betrag mit der Miete verrechnen.
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ZitatWenn ein Haus gemietet ist, :
Wurde denn ein Haus gemietet? Steht jedenfalls nix davon im EP
aus dem anderen Thread:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f583485.html
in eine 3 Zimmerwohnung (EG, 65qm² / Zweifamilienhaus)
Zunächst ja. Denn der Stromversorger fordert.ZitatOder muss man in Vorkasse treten als Mieter? :
Der Vertrag und die Vertragsnummer wird wohl für diese Wohnung angemeldet worden sein (von deiner Freundin nach dem Einzug)
Man sollte dem Vermieter das mit dem Allg.-Strom natürlich mitteilen, ihm eine Frist setzen, damit er sich erklären /weigern kann...
und dann die Verrechnung mit der Miete durchziehen.
p.s.
Warum eröffnest du 2 Beiträge zum gleichen Wattfraß-Thema?
Fachmann holen, alle Nutznießer abklemmen lassen.
ZitatWie verhält es sich im ersten Moment, dem Versorger genau das sagen? :
Da es den Versorger zu 0,0 interessiert wem Du Strom abgibst, ist das eigentlich total egal wann man ihm das mitteilt.
-- Editiert von Harry van Sell am 24.01.2021 15:27
Zuerst Mal musst du natürlich die Stromrechnung an deinen Anbieter bezahlen.
Den Stromanbieter interessiert nur der Verbrauch und den will er bezahlt haben.
Haben bei uns in der Mietwohnung genau dasselbe Problem. Mehrfamilienhaus, aber allg. Strom läuft auf uns und das ist nicht gerade wenig (ca 1500 kwh).
Wir haben uns mit unserem Vermieter darauf geeinigt, dass wir für unsere Nutzung, wie wir sie die letzten Jahre in einer anderen Wohnung hatten (ca. gleiche Größe, gleiche Gerätschaften etc) die Summe an kwh selbst bezahlen, und die Differenz erstattet er uns dann nach der Jahresabrechnung.
Natürlich ist es nicht i.O. dass der allg.Strom auf eine Wohnung gelegt ist und kein separater Zähler vorhanden ist, aber da es ein altes Haus ist und der Stromverteiler komplett dafür umgebaut werden müsste, mit dem ganzen Aufwand dahinter (das wären ca. 2000 €) haben wir uns auf diese Variante geeinigt.
Kannst von deinem Vermieter die Behebung natürlich fordern, aber ob das für euer Verhältnis positiv ist, bezweifel ich..
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