Strom Nachzahlung für allg. Strom

24. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Daniel711
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom Nachzahlung für allg. Strom

Folgendes,

VM gab nicht an das der allg. Strom auf den Mieter läuft (kein Zwischenzähler verbaut). Jetzt kam eine happige Nachzahlung vom Strom Versorger.

Wie verhält es sich im ersten Moment, dem Versorger genau das sagen? Die Rechnung an den VM übergeben (weigert sich so oder so)?
Oder muss man in Vorkasse treten als Mieter?

Wie geht man da jetzt vor, primär beim Versorger um diese Last abzuwälzen?

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Was haben Sie denn gemietet?Wohnung, Haus? Was steht im MV?

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#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Daniel711):
Folgendes,

VM gab nicht an das der allg. Strom auf den Mieter läuft (kein Zwischenzähler verbaut). Jetzt kam eine happige Nachzahlung vom Strom Versorger.


Wenn ein Haus gemietet ist, bist Du auch für die Stromzahlung zuständig. Sollte es eine Mietwohnung sein, ist es nicht zulässig, dass Allgemeinstrom auf den Zähler Deiner Wohnung läuft.
Um unnötigen Stress aus dem Weg zu gehen, kannst Du die Rechnung des Stromversorgers mit Vorbehalt begleichen, die Rechnung selbst dem VM aus-
händigen mit der Bitte, Dir den Strom zu vergüten.

Sollte sich der VM dazu nicht in der Pflicht sehen und nichts überweisen, kannst Du den Betrag mit der Miete verrechnen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4518 Beiträge, 540x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn ein Haus gemietet ist,


Wurde denn ein Haus gemietet? Steht jedenfalls nix davon im EP

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31921 Beiträge, 5624x hilfreich)

aus dem anderen Thread:
https://www.123recht.de/forum/mietrecht/Mietrecht-__f583485.html
in eine 3 Zimmerwohnung (EG, 65qm² / Zweifamilienhaus)

Zitat (von Daniel711):
Oder muss man in Vorkasse treten als Mieter?
Zunächst ja. Denn der Stromversorger fordert.
Der Vertrag und die Vertragsnummer wird wohl für diese Wohnung angemeldet worden sein (von deiner Freundin nach dem Einzug)

Man sollte dem Vermieter das mit dem Allg.-Strom natürlich mitteilen, ihm eine Frist setzen, damit er sich erklären /weigern kann...
und dann die Verrechnung mit der Miete durchziehen.

p.s.
Warum eröffnest du 2 Beiträge zum gleichen Wattfraß-Thema?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4518 Beiträge, 540x hilfreich)

Fachmann holen, alle Nutznießer abklemmen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119410 Beiträge, 39724x hilfreich)

Zitat (von Daniel711):
Wie verhält es sich im ersten Moment, dem Versorger genau das sagen?

Da es den Versorger zu 0,0 interessiert wem Du Strom abgibst, ist das eigentlich total egal wann man ihm das mitteilt.




-- Editiert von Harry van Sell am 24.01.2021 15:27

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Aining
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 20x hilfreich)

Zuerst Mal musst du natürlich die Stromrechnung an deinen Anbieter bezahlen.
Den Stromanbieter interessiert nur der Verbrauch und den will er bezahlt haben.

Haben bei uns in der Mietwohnung genau dasselbe Problem. Mehrfamilienhaus, aber allg. Strom läuft auf uns und das ist nicht gerade wenig (ca 1500 kwh).

Wir haben uns mit unserem Vermieter darauf geeinigt, dass wir für unsere Nutzung, wie wir sie die letzten Jahre in einer anderen Wohnung hatten (ca. gleiche Größe, gleiche Gerätschaften etc) die Summe an kwh selbst bezahlen, und die Differenz erstattet er uns dann nach der Jahresabrechnung.

Natürlich ist es nicht i.O. dass der allg.Strom auf eine Wohnung gelegt ist und kein separater Zähler vorhanden ist, aber da es ein altes Haus ist und der Stromverteiler komplett dafür umgebaut werden müsste, mit dem ganzen Aufwand dahinter (das wären ca. 2000 €) haben wir uns auf diese Variante geeinigt.

Kannst von deinem Vermieter die Behebung natürlich fordern, aber ob das für euer Verhältnis positiv ist, bezweifel ich..

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