Strom Pauschle trotz Zähler

26. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
go437828-68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Strom Pauschle trotz Zähler

Hi, und zwar bezahle ich meine Miete komplett als pauschale. Dies einzelnen "abschnitte" stehen auch seperat im Mietvertrag. Ist alles vollkommen in Ordnung, wohn hier auch schon länger.

So nun zur frage, bei uns wurden vor kurzem Stromzähler eingebaut im ganzen haus ca. 12 Partien.
Darauf hin hab ich den vermieter angeschrieben und gefragt ob das in Zukunft per Zähler abgerechent wird und er meinte es ist erstmal nicht geplant.

ich bezahl relativ viel Strom(70 Euro) weshalb ich nun wissen möchte ob das so erlaubt ist, dass wenn ein Zähler vorhanden er das Pauschl abrechnen darf???


Danke für die Antworten

Grüße

Daniel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5615 Beiträge, 697x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
ich bezahl relativ viel Strom(70 Euro)


Das ist im unteren Normbereich.

Zitat (von go437828-68):
weshalb ich nun wissen möchte ob das so erlaubt ist, dass wenn ein Zähler vorhanden er das Pauschl abrechnen darf???


Ich wüsste nicht, was dem entgegenstehen würde.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125973 Beiträge, 40571x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
weshalb ich nun wissen möchte ob das so erlaubt ist, dass wenn ein Zähler vorhanden er das Pauschl abrechnen darf???

Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest, denn da pflegen aufklärende Details drin zu stehen.
solche Details regelmäßig drin zu stehen.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.


Grundsätzlich sind Pauschalen jedenfalls erlaubt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35061 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
und er meinte es ist erstmal nicht geplant.
Und was willst du noch wissen?

Ob du viel oder wenig Strom verbrauchst, deine Pauschalmiete bleibt erstmal gleich.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1770 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
ch bezahl relativ viel Strom(70 Euro) weshalb ich nun wissen möchte ob das so erlaubt ist, dass wenn ein Zähler vorhanden er das Pauschl abrechnen darf???


Normal ist ein Stromzähler für jede Mietwohnung vorhanden, also Privatstrom, der von jedem Mieter selbst an den Versorger gezahlt wird. Dann gibt es den Gemeinschaftsstrom, dieser wird mit der jährlichen NK-Abrechnung verrechnet.
Um welchen Strom geht es in diesem Thread? Wenn ein Zähler vorhanden ist wird danach abgerechnet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1770 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von go437828-68):
ch bezahl relativ viel Strom(70 Euro) weshalb ich nun wissen möchte ob das so erlaubt ist, dass wenn ein Zähler vorhanden er das Pauschl abrechnen darf???


Normal ist ein Stromzähler für jede Mietwohnung vorhanden, also Privatstrom, der von jedem Mieter selbst an den Versorger gezahlt wird. Dann gibt es den Gemeinschaftsstrom, dieser wird mit der jährlichen NK-Abrechnung verrechnet.
Um welchen Strom geht es in diesem Thred? Wenn ein Zähler vorhanden ist wird danach abgerechnet.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35061 Beiträge, 5990x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Wenn ein Zähler vorhanden ist wird danach abgerechnet.
Beim TE aber erstmal nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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