Ich versuche es noch einmal ...
Strom ... Es gibt im ganzen Haus nur 1 Stromzähler, aber 3 Parteien.
Partei 1 hat den Strom abgemeldet (über diese Partei lief der Stromzähler)
Partei 2 wollte Strom anmelden, aber einen separaten Zähler für seine Wohnung. Eigentümer und Versorger lehnten ab.
Partei 3 hält sich zurück, weil weder von Partei 1 oder Versorger zur Zahlung aufgefordert.
Nun hat Versorger Partei 2 eine Rechnung geschickt, da Partei 1 zum Versorger sagte, dass Partei 2 Alleinstromverbraucher wäre. Partei 2 ist dies aber nicht.
Gibt es irgendwo ein Regelwerk an das man sich halten kann? Existieren evtl. schon Urteile in denen festgehalten ist, dass der Stromverbrauch pro PARTEI erfasst werden muss? Muss Partei 2 den Strom nun komplett berappen? Was sollte Partei 2 eurer Meinung nach unternehmen?
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Strom
29. Juli 2011
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Frage vom 29. Juli 2011 | 23:56
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Strom
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#1
Antwort vom 30. Juli 2011 | 01:01
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Partei 2 sollte den Stromversorger auf seinen Irrtum hinweisen und der Abrechnung widersprechen mit der Begründung, dass hier zwei Parteien Strom verbrauchen und er nicht bereit ist, für die andere Partei mitzuzahlen.
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#2
Antwort vom 30. Juli 2011 | 07:37
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Hat das Haus auch einen Eigentümer?
es gibt für 25 Euro geeichte Zwischenzähler.
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#3
Antwort vom 30. Juli 2011 | 21:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120271 Beiträge, 39862x hilfreich)
quote:
Partei 2 wollte Strom anmelden, aber einen separaten Zähler für seine Wohnung. Eigentümer und Versorger lehnten ab.
Partei 2 hat offensichtlich keinerlei vertragliche Vereinbarung mit dem Versorger?
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