Strom abschalten für 2 Tage

6. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Melli83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom abschalten für 2 Tage

Hallo ihr Lieben,
ich habe gerade eine Nachricht von meinem Vermieter bekommen,dass der Strom abgeschaltet wird für 2 Tage wegen Arbeiten an der Hauptstromverteilung. (3Parteienhaus).
Meine Frage nun. Darf er das einfach? Und das für 48 Stunden?
Muss ich das so hinnehmen? Ich meine, meine Lebensmittel im Gefrierschrank sind dann wohl hin,sowie die im Kühlschrank.


Vielen Dank für eure Antwort

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Die erste Frage wäre mal, muss er es und wie dringend muss er es. Also ist es ein Notfall oder eine geplante Reparatur / Erneuerung?

Ohne Strom ist eine Wohnung unbewohnbar, wie sieht es mit Ersatzunterkunft (Hotel, Pension) aus, was hat er angeboten?

Wie lange hat man Zeit bis die Abschaltung erfolgt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Melli83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu muss ich etwas ausholen.
Also, es war vorher ein Einfamilienhaus.Diese wurde dann umgebaut zu einem Mehrfamilienhaus (3 Wohnungen)
Leider wurde versäumt vom Vermieter den Allgemeinstrom ( Flur sowie Aussenbeleuchtung, Garage,Schuppen..)
zutrennen,sprich einen Extrazähler zu installieren.Somit ist der Verbrauch auf die untere Wohnung gegangen.
Dieses will er jetzt nachholen und will 2 Tage (am 13-14.08) komplett abstellen.
Die Arbeiten werden vom Elektriker durchgeführt.
in dem Schreiben bittet er um Kenntnisnahme und eventuell Vorsorge ist zutreffen.
Er hat uns nichts angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Dann ganz fix einen Brief schreiben (mit Zustellnachweis) und ihn darin fragen wie das mit der Ersatzunterkunft (Hotel, Pension) wegen der Unbewohnbarkeit der Wohnung während der 2 Tage aussieht und wo er die Ersatzlagerung der Kühl- und Tiefkühlware vorgesehen hat.
Für die Rückantwort würde ich eine kurze Frist nach Datum (max. 09.08) setzen.
Das ganze auch zusätzlich per E-Mail falls möglich



Die Frist der Ankündigung dürfte auch viel zu kurz sein, alleine deswegen dürfte man schon berechtigt eine einstweilige Verfügung erreichen können..



Letzteres wird man vermutlich nicht durchsetzen können (aber versuchen kann mans ja), denn man wird die Ware vermutlich bis dahin noch verbrauchen können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Melli83
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das werde ich mal jetzt sofort machen. Vielen Dank

Naja der Gefrierschrank ist voll( 4 Fächer) und bei der Wärme haben wir nicht so lust auf Braten,Pizza und co ;)

Gibt es vielleicht ein Paragraf darüber? Ist das irgendwo geregelt? Suche mich schon wund aber da steht immer nur wenn man Mietschulden hat. Das besteht ja nun wirklich nicht.

Ist Ihnen da was bekannt?

Aber bitte jetzt nicht extra die Finger wund suchen :)

Danke schön :)


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