Hallo,
wir haben leider ein dringendes Problem. Wir sind Vermieter in einem Reihenhaus, im EG wohnt der Mieter, wir wohnen im 1.+2. OG (seperate Eingangstüren). Stromzähler sind ebenfalls seperat.
Leider ist unten in der Wohnung auch die Gastherme untergebracht, dort hängt somit auch die Therme, als auch die Beleuchtung für die Haustür und den Flur unten dran.
Nun ist es so, dass unser Mieter offenbar seine Stromrechnungen seit geraumer Zeit nicht mehr bezahlt hat.
Heute war jemand von den Stromwerken da, der für das EG den Strom abstellen wollte, da der Mieter seit Monaten nicht auf Mahnungen und Androhungen seitens des Stromversorgers reagiert hat.
Von alle dem wussten wir bis heute nichts.
Meine Frau hat das ganze mitbekommen (war zufällig zuhause) und konnte den Mitarbeiter der Stromwerke um einen Tag vertrösten. Leider erreichen wir unserern Mieter bisher nicht auf dem Handy, anwesend war er auch seit einigen Tagen nicht (was bei ihm aber nicht weiter ungewöhnlich ist).
Dürfen die Stadtwerke einfach den Strom abstellen, auch wenn wir als dritte Partei dadurch kein Warmwasser etc. mehr hätten (und im Winter keine Heizung)? Wir haben ein 2jähriges Kind, und somit stellt das definitiv ein großes Problem dar.
Wir überlegen, was wir nun tun sollen. Einfach seine Rechnung zahlen, damit wir weiterhin Warmwasser und Beleuchtung unten haben? Ich weiß leider nicht mal, um welche Summe es geht, geschweige denn, ob ich das Geld vom Mieter jemals wieder sehen würde, speziell wenn er vorher nicht eine Art Schuldschein unterschreibt (weil nicht da/erreichbar).
Was könnt ihr mir empfehlen? Hilfe....
Vielen Dank.
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Strom abstellen wgn Mieter - ganze Haus betroffen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Dürfen die Stadtwerke einfach den Strom abstellen, auch wenn wir als dritte Partei dadurch kein Warmwasser etc. mehr hätten (und im Winter keine Heizung)?
Deswegen müssen die ihren Strom aber nicht verschenken - sprich: Ja, sie dürfen. Und ob Sie das Geld je wiedersehen - da ändert auch kein Schuldschein was dran. Mein Rat: Machen Sie ihm klar, daß Sie ihm kündigen können - nach § 573a BGB
können Sie ihm ohne Bennennung eines Grundes kündigen: http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Frag mal einen Elektriker, ob die Therme und die Hausbeleuchtung nicht über Euren Zähler umgestellt werden können.
Mit der Kündigung ist das so eine Sachen, die Frist ist um 3 Monate verlängert und so kann es ganz schön lange dauern, bis der auszieht.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
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Mit der Kündigung ist das so eine Sachen, die Frist ist um 3 Monate verlängert und so kann es ganz schön lange dauern, bis der auszieht.
Richtig. Aber es geht ja darum, dem Mieter Druck zu machen, und nicht darum, ihn wirklich rauszuschmeißen (bzw. nur dann, wenn Druck nicht hilft).
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Hi,
danke für eure Antworten!
Ja, wir könnten dem Mieter theoretisch jederzeit kündigen... aber wie das so ist, wenn man mit dem Mieter in einem Haus wohnt, möchte man (gerade bei der langen Kündigungsfrist) nur ungerne ein sehr schlechtes Verhältnis in Kauf nehmen. Als letztes Mittel ist es aber sicherlich nie ganz auszuschließen.
Die Therme sowie die Beleuchtung elektrisch auf unseren Zähler umzustellen haben wir auch schon erwägt, wir werden uns diesbzgl. mal mit einem Elektriker zusammensetzen und die Möglichkeiten prüfen. Es wäre langfristig auf jeden Fall die sicherste Methode, um ein "Kältedrama" in langen Wintern zu vermeiden...
Danke euch nochmal.
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quote:
...wenn man mit dem Mieter in einem Haus wohnt, möchte man (gerade bei der langen Kündigungsfrist) nur ungerne ein sehr schlechtes Verhältnis in Kauf nehmen...
Zu dem punkt kann man nur sagen: Die netten werden die dummen sein. Sorry ist aber so. Wenn euer Mieter mit euch Schwierigkeiten hat, selbst wenns nur kleine sind, kannst du drauf wetten dass diesem ein "gutes Verhältniss" sch...egal ist. Spreche aus Erfahrung.
quote:
Die Therme sowie die Beleuchtung elektrisch auf unseren Zähler umzustellen haben wir auch schon erwägt, wir werden uns diesbzgl. mal mit einem Elektriker zusammensetzen und die Möglichkeiten prüfen. Es wäre langfristig auf jeden Fall die sicherste Methode, um ein "Kältedrama" in langen Wintern zu vermeiden...
Vorsicht: Das könnt ihr aber nur ohne weiteres machen wenn der Verteilerkasten wo die Therme angeschlossen ist sich nicht in der Mietwohnung befindet, sonst nur mit Zustimmung des Mieters (sonst Hausfriedensbruch).
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@Sunnyboy: Danke für deinen Hinweis, aber wir würden natürlich nicht einfach in die Wohhnung des Mieters gehen ohne dessen Zustimmung.
Die Verteilerkästen sind generell aber im Hausflur außerhalb der Wohnung, ich muss nur mal prüfen, ob das auch für den Thermenanschluss gilt.
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Wurde der Strom denn inzwischen abgestellt?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
ich muss nur mal prüfen, ob das auch für den Thermenanschluss gilt.
Ja, gilt.
Irgendwo muss ein Heizungsnotschalter sein.
Der sollte ein kleines rotes Lämpchen haben, oder zumindest irgendwie beschriftet sein.
Ein Elektriker wird das sicher problemlos überbrücken können.
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quote:
Vorsicht: Das könnt ihr aber nur ohne weiteres machen wenn der Verteilerkasten wo die Therme angeschlossen ist sich nicht in der Mietwohnung befindet, sonst nur mit Zustimmung des Mieters (sonst Hausfriedensbruch).
Das wäre durchaus strittig.
Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, dann könnte auch das aufbrechen und betreten der Wohnung gerechtfertigt sein.
Wenn die Nichtreaktion des Mieters z.B. andere Bewohner von essenziell notwendigem abschneidet, wäre ein solcher Schritt durchaus gerechtfertigt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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