Hallo,
wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete, der Vermieter bewohnt die andere Hälfte. Es handelt sich um ein Niedrigenergiehaus mit Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser. Im Mietvertrag steht incl. Heinzung. Beim Einzug vor 2 Jahren teilte uns der Vermieter mit, dass mit der Wärmepumpe und deren Schaltung etwas nicht hinhaut, um das warme Brauchwasser in unsere Haus zuleiten (für das Heizungswasser gibt es keine Probleme). Er hat uns darauf hin eine 100 L Boiler mit 220 V in den Keller montiert und ist mit der Miete um 20 € herruntergegangen. Ich habe ihn, nachdem ich mir den Stromverbrauch ausgerechntet habe mitgeteilt, dass mir dieser Boiler ja die Haare vom Kopf frißt. Nachlagem hin und her hat er vor ca. einem Jahr eine Luftwärmepumpe statt des Boilers montiert. Da ja im Mietvertrag incl. Heizung steht bin ich der Meinung, dass auch der Strom für die Luftwärmepumpe mitdazugehört, der sich leider doch auch ganzschön aufsummiert. Meine Frage ist nun, ob ich die Stromkosten für die Luftwärmepumpe auf den Vermieter umwälzen kann?
Für die Antworten bedanke ich mich schon mal recht herzlich.
zuikol
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Strom für Luftwärmepumpe
15. April 2010
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Frage vom 15. April 2010 | 18:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom für Luftwärmepumpe
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#1
Antwort vom 15. April 2010 | 18:35
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 8x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 15. April 2010 | 18:43
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
So wie ich es verstehe, ist die Luftwärmepumpe doch nur für die Warmwasserbereitung da? Dann wären die Kosten im Zweifel von Ihnen zu tragen. Sollte es sich hier um Heizung handeln, wären die Stromkosten vom Vermieter zu tragen bzw. Sie könnten die Miete um den fraglichen Betrag mindern.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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#3
Antwort vom 15. April 2010 | 20:07
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 627x hilfreich)
Sie könnten die Miete um den fraglichen Betrag mindern.
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