Hallo,
kure Lagebeschreibung wie folgt:
IST-Situation:
7 Wohneinheiten, 7kwp PV Anlage, Elektrik komplett erneuert (Jede Wohnung eigenen Zähler),
Mieterstrommodell von allen gewünscht aber nicht rentabel da zu klein.
Ziel:
Jeder Mieter
zahlt eine Pauschale im Monat, damit sind Stromkosten abgegolten.
Bei übermäßigem Verbrauch, Anpassung der Pauschale.
Frage:
Gesetzlich erlaubt? Evtl. andere Ideen zur möglichen Umsetzung?
Danke für eure Antworten.
Strom über Pauschale abrechnen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Mir ist adhoc kein Gesetz bekannt, dass dies verbieten würde. War die Anlage bei Einzug schon in Betrieb, haben Sie dies im Mietvertrag mit aufgenommen, ich meine den Abrechnungsmodus?
Wird die Heizung auch über diese alternative Energie betrieben?
Man könnte als Mieterschaft an den Vermieter herantreten, und ihn um Änderung bitten. Meines Erachtens ist er hierzu nicht verpflichtet, deswegen gibt es kaum Möglichkeiten Druck auf ihn auszuüben.
Was stört Sie an diesem Modell?
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ZitatMan könnte als Mieterschaft an den Vermieter herantreten, und ihn um Änderung bitten. Meines Erachtens ist er hierzu nicht verpflichtet, deswegen gibt es kaum Möglichkeiten Druck auf ihn auszuüben. :
Was stört Sie an diesem Modell?
Ich habe mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich bin in der Position als
Vermieter und möchte gerne ein solches Konzept umsetzen. Aktuell wird der Strom
noch von jedem selber bezogen, aber die Mieter könnten dadurch Zählergebühren
sparen und ich meinen produzierten PV Strom lukrativer Verwerten als mit der Einspeisevergütung.
Die aktuellen Mietverträge wurden offenbar so geschlossen, dass die Mieter eigene Stromzähler haben und ihren Stromanbieter selber wählen können. Eine Umstellung auf einen, durch den Vermieter gewählten Stromanbieter inklusive Pauschalverrechnung ist meiner Meinung nach gegen den Widerstand der Mieter nicht möglich.ZitatMieterstrommodell von allen gewünscht :
Abgesehen davon bezweifle ich, dass eine Strompauschale für die Mieter tatsächlich langfristig günstiger kommt. Wer seinen Strom nicht individuell bezahlt, achtet in der Regel auch nicht mehr so auf den Stromverbrauch. Insgesamt würde sich vermutlich ein merkbarer Anstieg im Stromverbrauch ergeben. Dazu kommen dann noch gegenseitige Schuldzuweisungen der Art "Der betreibt aber eine Klimaanlage", "Die wäscht zuviel und benutzt ständig einen Wäschetrockner", "Da stehen diverse Computer drin", "Der hat eine Hanfplantage". Okay, letzteres hoffentlich eher selten. Aber ich glaube nicht, dass dies für ein Zusammenleben wirklich förderlich ist.
Zitat:Die aktuellen Mietverträge wurden offenbar so geschlossen, dass die Mieter eigene Stromzähler haben und ihren Stromanbieter selber wählen können. Eine Umstellung auf einen, durch den Vermieter gewählten Stromanbieter inklusive Pauschalverrechnung ist meiner Meinung nach gegen den Widerstand der Mieter nicht möglich.ZitatMieterstrommodell von allen gewünscht :
Abgesehen davon bezweifle ich, dass eine Strompauschale für die Mieter tatsächlich langfristig günstiger kommt. Wer seinen Strom nicht individuell bezahlt, achtet in der Regel auch nicht mehr so auf den Stromverbrauch. Insgesamt würde sich vermutlich ein merkbarer Anstieg im Stromverbrauch ergeben. Dazu kommen dann noch gegenseitige Schuldzuweisungen der Art "Der betreibt aber eine Klimaanlage", "Die wäscht zuviel und benutzt ständig einen Wäschetrockner", "Da stehen diverse Computer drin", "Der hat eine Hanfplantage". Okay, letzteres hoffentlich eher selten. Aber ich glaube nicht, dass dies für ein Zusammenleben wirklich förderlich ist.
Eine Umstellung der Mietverträge wäre kein Problem.
Den Verbrauch weiß ich durch selbst verbaute Zähler zu jeder Wohnung, so dass ich die Höhe der Pauschale bei Überschreitung gewisser Toleranzgrenzen anpassen würde (für jeden individuell)
Lohnenswert erscheint mir das schon, oder rechne ich falsch?
12€ Grundpreis * 12 =144€/Jahr - Abzgl. eigene Zähler und Aufwand Abrechnung == 100€/Jahr
1200 kwh * 26ct Arbeitspreis
Toleranz bei Wegfall der Grundgebühr 100€/26ct = 384kwH == 32% Abweichung bei gleichen Kosten.
-- Editiert von Grosche am 04.12.2019 11:24
Wenn du dir sicher bist, warum fragst du dann? Kannst du diese Rechtsauffassung mit Gesetzen, Urteilen oder Fachkommentaren untermauern?ZitatEine Umstellung der Mietverträge wäre kein Problem. :
Normalerweise ist die Situation bei Anmietung der sogenannte vertragsgemäße Zustand und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Zustand zu erhalten. Eine Umstellung müsstest du also auf Grundlage von gültigen, mietvertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund von Gesetzen begründen. Wie sähe deine Begründung aus? § 556a (2) BGB funktioniert wohl eher nicht.
Ich verstehe die Idee dahinter und sie ist m.E. nicht so umsetzbar, wie sie sich das vorstellen:
Ihr Gedankengang ist wohl folgender:
Warum soll ich "nur" die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, wenn ich den Strom auch meinen Mietern zu "Marktpreisen" verkaufen kann.
Energierechtlich liefern sie - selbst wenn sie den Strom an die Mieter verschenken würden - den Strom an Dritte. In der Folge werden sie als Stromlieferant betrachtet und müssen (als Schuldner) für die Mieter EEG-Umlage, Stromsteuer und ggf. noch weitere Abgaben zahlen. Hier kann ich ihnen sagen, dass wenn man das nicht macht es zwar dauert, die Rechnung aber irgendwann kommen wird.
Eigenverbrauch im klassischen Sinne ist dies im Übrigen keiner, da Eigenverbrauch Eigentum oder zumindest die Übernahme der wirtschaftlichen Betriebsrisiken beinhaltet.
Falls sie das Modell aus "Überzeugung" dennoch anwenden wollen, rate ich Ihnen einen entsprechenden Dienstleister zu kontaktieren.
Grüße
Zitat:Wenn du dir sicher bist, warum fragst du dann? Kannst du diese Rechtsauffassung mit Gesetzen, Urteilen oder Fachkommentaren untermauern?ZitatEine Umstellung der Mietverträge wäre kein Problem. :
Normalerweise ist die Situation bei Anmietung der sogenannte vertragsgemäße Zustand und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Zustand zu erhalten. Eine Umstellung müsstest du also auf Grundlage von gültigen, mietvertraglichen Vereinbarungen oder aufgrund von Gesetzen begründen. Wie sähe deine Begründung aus? § 556a (2) BGB funktioniert wohl eher nicht.
In dem ich ein gutes Verhältnis zu meinen Mietern pflege, diese Umstellung auch wünschen und ich
damit einfach neue Mietverträge bzw. eine Mietvertragliche Änderung umsetzen kann. Und bitte wieder zum Thema.
ZitatIch verstehe die Idee dahinter und sie ist m.E. nicht so umsetzbar, wie sie sich das vorstellen: :
Ihr Gedankengang ist wohl folgender:
Warum soll ich "nur" die Einspeisevergütung in Anspruch nehmen, wenn ich den Strom auch meinen Mietern zu "Marktpreisen" verkaufen kann.
Energierechtlich liefern sie - selbst wenn sie den Strom an die Mieter verschenken würden - den Strom an Dritte. In der Folge werden sie als Stromlieferant betrachtet und müssen (als Schuldner) für die Mieter EEG-Umlage, Stromsteuer und ggf. noch weitere Abgaben zahlen. Hier kann ich ihnen sagen, dass wenn man das nicht macht es zwar dauert, die Rechnung aber irgendwann kommen wird.
Eigenverbrauch im klassischen Sinne ist dies im Übrigen keiner, da Eigenverbrauch Eigentum oder zumindest die Übernahme der wirtschaftlichen Betriebsrisiken beinhaltet.
Falls sie das Modell aus "Überzeugung" dennoch anwenden wollen, rate ich Ihnen einen entsprechenden Dienstleister zu kontaktieren.
Grüße
Genau das ist das Ziel. Als Stromlieferant aufzutreten wurde auch in Erwägung gezogen, da Energiefirma vorhanden ist (durch diverse PV Anlagen), wäre da nicht der Messstellenbetrieb, der eine wirtschaftliche Realisierung unmöglich macht.
Deshalb suche ich nach einer Lösung das zu umgehen. Ob der Strom später als Unternehmen oder
Privatperson umgelegt/verkauft/whatever würde wäre dann Lösungsangepasst.
wenn sie von Fach sind schauen sie sich Mal die zulässigen messkonzepte an, hier dürfe die sog. kaufmännisch-bilanzielle Abgrenzung interessant sein.
ZitatGesetzlich erlaubt? :
Wenn man es richtig macht, ja.
Man müsste Stromlieferant werden, mit allen Rechten, aber halt auch mit allen Pflichten.
Alle anderen sind verpflichtet ihren Strom entsprechend zu verkaufen (meist an das örtlich zuständige Energieunternehmen).
Ich habe zum Thema geantwortet. Also nochmal deutlich: Wenn alle Mieter zustimmen, kannst du zusammen mit ihnen die jeweiligen Mietverträge ändern. Stimmt auch nur ein einziger dieser Änderung nicht zu, kannst du ihn nicht zwingen.ZitatIn dem ich ein gutes Verhältnis zu meinen Mietern pflege, diese Umstellung auch wünschen und ich damit einfach neue Mietverträge bzw. eine Mietvertragliche Änderung umsetzen kann. Und bitte wieder zum Thema. :
Wenn wirklich alle einverstanden sind, solltest du einen Anwalt mit der Prüfung und Ausarbeitung der Änderungsverträge beauftragen. Über ein Laienforum wirst du keine rechtsichere Lösung finden.
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