Strom zu unrecht gezahlt

25. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manu+Frank
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Strom zu unrecht gezahlt

Hallo, wir haben folgendes Problem vielleicht weiß ja jemand etwas über die Rechtslage zu folgendem Beitrag: Wir sind vor 6 Jahren zur Miete eingezogen und seit 6 Jahren haben wir für den Heizungsraum,Treppenhausbel., Klingelanlage und ein weiters Zimmer(mir belegen 1m in diesem Raum) wo als Keller genutzt wird alleine den Strom bezahlt. Nur durch einen Zufall haben wir dies bemerkt, wo mir in den Urlaub gefahren sind , dachten wir mir schalten alles ab, weil wer nich da ist verbraucht auch nichts. Gesagt getan, der Stromzähler lief wie verrückt weiter. Mir nach dem Urlaub ein Elektriker beauftragt dieses zu Überprüfen, es kam heraus , daß wir die ganzen 6 Jahre den Strom für die 2. Partei im Haus mitgezahlt haben.Unser Vermieter stellte uns auch noch als Blödel hin und daß das überhaupt nicht sein könnte. Außerdem ist der Vermieter der Meinung daß ihn das nichts anginge. Nach langem Hin und Her wurde vor einem Jahr ein neuer Zähler eingebaut(Stadtwerke)und vom Vermieter beschlossen, nach dem Jahr den dortigen Verbrauch durch 2 zu teilen, sodaß der Betrag von unseren Mitmietern an uns gezahlt werden soll. Unser Vermieter ist der Meinung daß er nichts dafür kann. So die 2. Partei im Haus sagt jetzt natürlich daß das eigentlich auch nicht ihr Problem sei und wenn überhaupt seien sie nur bereit 3 Jahre zu bezahlen.Zwecks Verjährung. Es geht ca um die Summe von 540 Euro. Kennt sich vielleicht jemand damit aus, wie hier die Rechtslage ist. Wenn ein Vermieter eine Wohnung vermietet muß er doch dafür Sorge tragen, das alles korrekt in seinem Objekt vor sich geht .Es sind 2 Wohnungen im Erdgeschoß ist eine Lagerhalle von ihm. In der Wohnung wo wir wohnen, hatte zuvor sein Vater gewohnt , deshalb vermuten wir daß der Strom grundsätzlich über seinen Vater gelaufen ist.Bei einer Neuvermietung müßte es doch seine Pflicht sein dafür Sorge zu tragen das alles Strom oder Wasser bei jeder Wohnung mit getrennten Zählern ausgestattet ist. Was könnten wir hier geltend machen diesen Betrag einzufordern. :???:

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wie die Verjährung hier ist, weiß ich leider nicht. Aber selbstverstädnlich hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass Gemeinschaftsstrom über einen separaten Zähler läuft. Bei uns ist es so, dass es ein umgebautes 2-Familienhaus ist und Gemeinschaftsstrom nicht auf einen extra Zähler gelegt werden kann. So wurde der gesamte Gemeinschaftsstrom auf meinen Zähler (ich bin Vermieterin) gelegt, damit ich keinen Stress mit den Mietern habe und ich zahle auch alles. Das betrifft aber nur die Außenbeleuchtung und Flurbeleuchtung. Und da die nicht ununterbrochen brennt sind das auch keine so hohe Beiträge wie bei euch.

Ich würde den Vermieter auffordern einen Zähler für den Gemeinschaftsstrom einzubauen. Sollte der dies nicht innerhalb der von euch gesetzten Frist machen, Elektriker beauftragen, der alles abklempt, was nicht eures ist. Wenn die Mieter für 3 Jahre zahlen wollen dort kassieren. Die vorherigen drei Jahre vom Vermieter fordern.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
dreisst
Status:
Schüler
(198 Beiträge, 32x hilfreich)

In diesem Falle gilt die Verjährungsfrist erst ab Feststellung der Sache, da die Ansprüche aus der Überzahlung auch erst jetzt festgestellt wurden, beginnt auch erst jetzt die Frist! Ich würde dem VM arglistige Täuschung vorwerfen, da Unwissendheit hier nicht vorliegen kann und der VM nicht über diese Besonderheit aufgeklärt hat! Insofern haftet der VM, da der andere Mieter u.U. gutgläubig gehandelt hat. :zoff:

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"Datenschutz ist Täterschutz!"

-- Editiert von dreisst am 26.02.2007 05:01:33

-- Editiert von dreisst am 26.02.2007 05:02:06

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