Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Stromabrechnung für unsere zukünftigen Mieter.
Das Objekt besteht aus zwei Einheiten (1x Selbstnutzung, 1x Vermietet). Es hat nur einen Stromanschluss, jedoch einen Zwischenzähler für den Wohnungsstrom der Mieter.
Wir besitzen eine PV-Anlage (Überschusseinspeisung).
Wie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein?
Wie sieht es mit dem Allgemeinstrom aus? (Dieser wird nicht gezählt) Ist eine Pauschale möglich, oder trägt man die Kosten als Vermieter?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von User am 2. Februar 2023 20:55
-- Editiert von User am 2. Februar 2023 20:57
Stromabrechnung (PV-Anlage / Zwischenzähler)
2. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2023 | 20:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromabrechnung (PV-Anlage / Zwischenzähler)
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. Februar 2023 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (109230 Beiträge, 38278x hilfreich)
ZitatWie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein? :
Da wäre zum einen relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet.
Zum anderen wäre relevant, ob die technischen Voraussetzungen vorliegen (z.B. ordnungsgemäß geeichter Zähler).
Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
#2
Antwort vom 2. Februar 2023 | 21:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Mietvertrag ist noch nicht fertig erstellt und somit auch nicht unterschrieben.
Es gibt noch keine Absprachen o.ä..
Ein geeichter Zwischenzähler ist vorhanden.
Daher die Fragen: Was ist zu beachten? Wie ist es abzurechnen, was ist möglich?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 2. Februar 2023 | 21:15
Von
Status: Unbeschreiblich (109230 Beiträge, 38278x hilfreich)
ZitatDaher die Fragen: Was ist zu beachten? Wie ist es abzurechnen, was ist möglich? :
In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten. Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.
Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.334
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten