Stromabrechnung (PV-Anlage / Zwischenzähler)

2. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go626385-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromabrechnung (PV-Anlage / Zwischenzähler)

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Stromabrechnung für unsere zukünftigen Mieter.
Das Objekt besteht aus zwei Einheiten (1x Selbstnutzung, 1x Vermietet). Es hat nur einen Stromanschluss, jedoch einen Zwischenzähler für den Wohnungsstrom der Mieter.
Wir besitzen eine PV-Anlage (Überschusseinspeisung).

Wie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein?
Wie sieht es mit dem Allgemeinstrom aus? (Dieser wird nicht gezählt) Ist eine Pauschale möglich, oder trägt man die Kosten als Vermieter?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von User am 2. Februar 2023 20:55

-- Editiert von User am 2. Februar 2023 20:57

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von go626385-33):
Wie darf man in diesem Fall den Strom für die Mieter abrechnen und darf er Teil der Nebenkostenabrechnung sein?

Da wäre zum einen relevant was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen findet.

Zum anderen wäre relevant, ob die technischen Voraussetzungen vorliegen (z.B. ordnungsgemäß geeichter Zähler).

Wenn wir diese Fakten kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go626385-33
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietvertrag ist noch nicht fertig erstellt und somit auch nicht unterschrieben.
Es gibt noch keine Absprachen o.ä..
Ein geeichter Zwischenzähler ist vorhanden.

Daher die Fragen: Was ist zu beachten? Wie ist es abzurechnen, was ist möglich?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119461 Beiträge, 39730x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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