Stromabrechnung für Wärmepumpe bei Ausfall Solar

4. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ossenhenner
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)
Stromabrechnung für Wärmepumpe bei Ausfall Solar

Wir wohnen bei einer Wohnungsbau Genossenschaft. Die Heizung läuft über Erdwärme. Die Pumpe wird über Solar betrieben. Heute haben wir gehört das die Solaranlage seit y3 Jahren nicht mehr funktioniert und der Strom über die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter abgerechnet wird.

1. hat der Vermieter nicht informiert
2. ist das rechtens, der Vermiete hätte doch die Anlage umgehend instandsetzen müssen

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Der Vermieter muss Euch eine warme Wohnung zur Verfügung stellen.

Er muss Euch über den Ausfall IMO nur informieren und auch nur für eine rasche Instandsetzung sorgen, wenn im Mietvertrag explizit geregelt wäre, dass der Strom für die Wärmepumpe aus der PV-Anlage kommt.

Würde mich aber sehr wundern. Außerdem wird der Ertrag aus der PV-Anlage in der Regel nicht ausreichen um in den kalten Monaten die Wärmepumpe zu versorgen. Da muss so oder so Strom zusätzlich bezogen werden. Und der wird natürlich auf die Mieter umgelegt.

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Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

zu 2) das sehe ich auch so, zumindest dann wenn der VM die Wohnung mit der Solaranlage und niedrigen Heizkosten beworben hat und nun durch den Ausfall (und Nicht-Instandsetzung) die Nebenkosten für die Heizung merklich steigen.

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#3
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Da muss so oder so Strom zusätzlich bezogen werden. Und der wird natürlich auf die Mieter umgelegt.


Das ist sicherlich richtig, allerdings wird die Solaranlage einen gewissen Anteil am Betriebsstrom der Erdwärmeheizung getragen haben. Einen Anteil der nun ausfällt und über das EVU hinzugekauft werden muss, folglich werden die Nebenkosten durch den Ausfall der Solaranlage steigen

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
folglich werden die Nebenkosten durch den Ausfall der Solaranlage steigen

Das habe ich auch gar nicht bestritten.
Einen Anspruch auf Versorgung der Heizung (auch) mit PV-Strom würde ich allerdings nur sehen, wenn dies explizit vertraglich so vereinbart wäre.

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#5
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(699 Beiträge, 91x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Einen Anspruch auf Versorgung der Heizung (auch) mit PV-Strom würde ich allerdings nur sehen, wenn dies explizit vertraglich so vereinbart wäre.


Das sehe ich auch so, bzw. auch wenn ausdrücklich mit der modernen Heizungsanlage geworben wurde (siehe #2)

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32160 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Ossenhenner):
Heute haben wir gehört das die Solaranlage seit y3 Jahren nicht mehr funktioniert und der Strom über die Nebenkostenabrechnung für alle Mieter abgerechnet wird.
Dann sollte man erst mal die NK-Abrechnung abwarten, dann lesen, dann evtl. aufregen usw.

1. hat er es evtl. nicht gewusst.
2. hat er es evtl. erst jetzt erfahren.

Später kann man zu Differenzen und evtl. zu zahlende Betriebskosten hier wieder nachfragen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von Anami):
1. hat er es evtl. nicht gewusst.
2. hat er es evtl. erst jetzt erfahren.


Der Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft!) soll also nicht gewusst haben, dass die PV-Anlage kaputt war?
Ah ja :augenroll:

Würde aber auch nichts ändern. Siehe vorherige Kommentare.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2330 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Einen Anspruch auf Versorgung der Heizung (auch) mit PV-Strom würde ich allerdings nur sehen, wenn dies explizit vertraglich so vereinbart wäre.

Wenn die Anlage bei Anmietung durch PV-Strom betrieben wurde (und das nachweisbar ist...evtl. frühere Abrechnungen, etc.), sehe ich hier eine Form von "mitgemietet".
Wenn dann die Nebenkosten steigen, weil die PV-Anlage nicht mehr so arbeitet, wie sie es zu Mietbeginn getan hat, ist das ein Mangel, der behoben werden muss.

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#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Ohne Details zum Mietvertrag (und evtl. auch zu den bisherigen Abrechnungen) durch den TE kommen wir hier aber nicht wirklich weiter.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32160 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Der Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft!) soll also nicht gewusst haben,
Ich weiß es nicht und schrieb ---evtl.---
Der TE hat was gehört, also Gerüchte. Vielleicht !!!/Eventuell!! lesen wir irgendwann, was wirklich war und wie teuer der Spaß nun werden soll. DANN kann man weiteres diskutieren oder empfehlen.

Die genannte (Wärme)pumpe hat vermutlich fehlerfrei gearbeitet.
Wie dort das System aus Erdwärme und Solar/PV gegen einen PV-Stromausfall gesichert ist, weiß ich natürlich!!! nicht. :sad:
Vielleicht!!! ist die PV-Anlage nur für Notstrombetrieb der Pumpe eingerichtet?
Ich weiß natürlich auch nicht, ob die PV-Anlage den gesamten Strombedarf für die Erdwärmepumpe eines MFH mit X Wohneinheiten liefern soll.

...man weiß nur, das man zum TE-Problem noch nichts Genaues weiß. :smile:
Danke für #9

Ob es noch die Wohnung von 2017 ist?? Da war auch eine Wohnungsgenossenschaft die hochpreisige Vermieterin.
Das Heizungssystem dort hatte schon öfter Probleme bereitet. Vielleicht!!! hängt alles mit allem zusammen?
https://www.123recht.de/Forum-__f522295.html


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