Stromanbieter unerreichbar

21. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Stromanbieter unerreichbar

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:

und zwar gingen bei Verbraucher A an einem Tag im Mai (Feiertag) sämtliche Rechnungen ab während das Gehalt erst einen Tag später kam. Somit entstanden einige Rückbuchungen die Verbraucher A direkt am nächsten Tag vornahm.
Alle posten wurden abgehakt einzig beim Stromanbieter kam sowas per Email:
Hallo Verbraucher A, bitte überweisen Sie offene Posten: 9.88€

Diese Zahl ohne Aufschlüsselung kam Verbraucher A seltsam vor, deshalb wurde schriftlich mehrfach um Aufschlüsselung gebeten.
Telefonisch war der Stromanbieter nicht zu erreichen, deshalb wurden Emails, ein Brief und ein Kontakt über die Homepage versucht.
Keine Antwort.

Nun, 14 Tage später (und 20 Kontaktversuche später) kam eine Email vom Stromverbraucher:
wir konnten nichts vom Konto abbuchen (es ist mehr als ausreichend gedeckt), bitte überweisen Sie offenen Betrag 12, 62€.

Hat der Verbraucher ein Recht auf Aufschlüsselung?
Was tut man, wenn man nachweislich keinen Kontakt aufnehmen kann?

MFG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

:forum:

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von go464964-15):
Hallo Verbraucher A, bitte überweisen Sie offene Posten: 9.88€

Die Kosten ergeben sich aus den Rückbuchungskosten, die dem Stromanbieter von der Bank in Rechnung gestellt werden.
Die Bank leitet diese Kosten 1:1 an den Kunden weiter.

Zitat (von go464964-15):
Sie offenen Betrag 12, 62€.

In diesem Betrag scheinen noch Mahngebühren eingeflossen zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und danke für die Antworten, welches Forum ist denn das richtige und, Ja, ich kann mir ungefähr vorstellen, was da an kosten in dem Preis enthalten sind aber hat man kein Recht auf eine Auschlüsselung als Kunde, muss man tatsächlich Betrag X ohne Erklärung hinnehmen?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von go464964-15):
Keine Antwort.

Alles nicht angekommen.

Ich würde es mal mit Einschreiben und Fristsetzung nach Datum zur Übersendung einer verständlichen Forderungsaufstellung versuchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go464964-15
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank das werde ich tun. Werde ich die weiter entstehenden Mahnkosten die während der gesetzten Frist entstehen können, zahlen müssen oder sieht das Recht vor erst zu zahlen und dann Beträge zurückzufordern?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Mahnkosten gegenüber Verbrauchern können nur durchgesetzt werden, wenn der Verbraucher in Verzug wäre.
Die Mails machen jetzt nicht den Eindruck, als könnten diese Verzug auslösen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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