Guten Tag,
ich habe heute mal eine Frage zu Strombetrug. Ich bin letztes Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen und habe gestern meine erste Stromrechnung bekommen. Ich habe sonst immer in der alten Wohnung einen Stromverbrauch von 3.500 kwh im Jahr gehabt, was mir sehr viel vorkam. Als das Haus in dem 1999 diese Wohnung als erste eigene Wohnung bezogen verkauft wurde, stellte sich bei Arbeiten an den Stromleitungen heraus, das z. B. das Flurlicht über meinen Zähler gelaufen ist. Aber leider scheint da noch sehr viel mehr drüber gelaufen zu sein, denn ich verbrauche jetzt normale 1700 kwH als Einpersonenhaushalt. Also nur noch die Hälfte. Habe ich jetzt noch eine Möglichkeit das nachzuweisen bzw. wenigstens ein Teil des Geldes wiederzusehen?
Viele Grüße
Strombetrug
10. Juli 2018
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2018 | 08:59
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Strombetrug
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 10. Juli 2018 | 09:14
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
ZitatHabe ich jetzt noch eine Möglichkeit das nachzuweisen bzw. wenigstens ein Teil des Geldes wiederzusehen? :
Ich fürchte nein. Wenn der Vermieter keine Kulanz zeigt, bliebe nur der Weg zum Gericht. Und da müsste man schon auf den EURO beweisen, wie hoch der falsch abgerechnete Betrag tatsächlich war.
Und jetzt?
Schon
268.167
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen