Stromerhöhung rechtens ?

12. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ninafischer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromerhöhung rechtens ?

Hallo zusammen.



Folgender Sachverhalt.

Wir beziehen eine Wohnung welche an einem Gastronomiebetrieb liegt. Dieser Betrieb hat 2 Stromzähler wovon einer zu unserer Wohnung gehört.

Ich lese monatlich meinen Strom ab und zahle diesen.Netto.

Im letzten Jahr belief sich der Preis bei 26 Cent je kWh diesen ich bisher immer vom städtischen Anbieter ermittelt habe und davon Netto gezahlt habe.

Nun kam eine Meldung ich sollte bitte 35 Cent netto bezahlen je kWh da der Betreiber des gepachteten Objekts Strom für 3 Jahre eingekauft hat und somit erstmal nicht von weiteren Erhöhungen die laut seiner Aussage bald kämen betroffen sei.



Aktuell liegt der Preis für gewerbliche kunden laut internetseite für das Jahr 2022 bei knapp 27 Cent Netto Brutto 32 cent je kWh, somit wären es 1 Cent mehr. Privat und gewerblich gleich außer bei der Grundgebühr.



Nun meine Frage. Kann der Stromanbieter auch zum 1.7 erhöhen? Wieso muss ich nun mehr zahlen ohne Mitspracherecht bei Änderungen an SEINEM Vertrag ? Könnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ? Er setzt es ja theoretisch von der Steuer ab.......

Wollte mich vorab erstmal schlau machen ob dies so einfach geht.

Bzw kann ich mir nicht vorstellen das der Preis weiter steigen wird und ich gerne das Risiko eingehen würde im Fall einer Erhöhung halt mehr zahlen zu müssen, wobei ich bei dem aktuellen Preis der Stadtwerke ja noch 9 Cent Luft hätte bis zu dem jetzt geforderten Preis.



Das gleiche gilt übrigens auch für die Nebenkosten für Heizung und warm Wasser, wo wir eine pauschale Zahlen da es dafür keinen gesonderten Zähler gibt und alles ein gesamtverbrauch ist von Wohnung und Gastronomiebetrieb.

Wir sind kaum Zuhause und duschen auf der Arbeit und die kids gehen in eine Nachmittagsbetreiung und essen in der Schule. Somit kann man nicht einfach zahlen in den Raum werfen.



Vielen Dank im voraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119621 Beiträge, 39756x hilfreich)

Zitat (von Ninafischer):
Aktuell liegt der Preis für gewerbliche kunden laut internetseite für das Jahr 2022 bei knapp 27 Cent Netto Brutto 32 cent je kWh

Ich glaube kaum, das die Seite die Konditionen des Vertrages mit dem Gastronomiebetrieb wiedergibt.



Zitat (von Ninafischer):
Bzw kann ich mir nicht vorstellen das der Preis weiter steigen wird

Mangelhafte Vorstellungskraft ist irrelevant...



Zitat (von Ninafischer):
Wieso muss ich nun mehr zahlen ohne Mitspracherecht bei Änderungen an SEINEM Vertrag ?

Eben weil es sein Vertrag ist und nicht Dein Vertrag.
Man könnte ja einen eigenen Vertrag machen, dann hat man volles Mitspracherecht. Zum aktuellen Verbraucher-Brutto-Endpreis plus Grundgebühr.



Zitat (von Ninafischer):
Könnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ?

Selbstverständlich, wundert mich das er das nicht schon längst macht.



Zitat (von Ninafischer):
Er setzt es ja theoretisch von der Steuer ab.......

Weder theoretisch noch praktisch wird er da was von der Steuer ansetzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Ninafischer):
Ich lese monatlich meinen Strom ab und zahle diesen.Netto.

Im letzten Jahr belief sich der Preis bei 26 Cent je kWh diesen ich bisher immer vom städtischen Anbieter ermittelt habe und davon Netto gezahlt habe.
Und was hättest Du laut Vertrag mit Deinem Vermieter (=Gastronomiebetrieb) zahlen müssen? Was steht zum Thema Strom (und zu Wasser und zu Heizung) GENAU in Deinem Mietvertrag?

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#3
 Von 
Ninafischer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Und was hättest Du laut Vertrag mit Deinem Vermieter (=Gastronomiebetrieb) zahlen müssen? Was steht zum Thema Strom (und zu Wasser und zu Heizung) GENAU in Deinem Mietvertrag?


Zum Thema Strom steht nur das dieser mit dem Pächter abgerechnet wird. Heizung Wasser ist ein fester fixbetrag der im Mietvertrag aufgeführt wird.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Ninafischer):
Zum Thema Strom steht nur das dieser mit dem Pächter abgerechnet wird.
Und wo steht, dass du nun 35 Cent/kWh netto zahlen sollst? Von wem kam die Meldung?
Zahlt dein Verpächter etwa Stromsteuern u Abgaben für dich?

Ob der Gastronom irgendwas absetzen kann, hat dich nicht interessieren. Du hast einen eigenen Zähler und zahlst sehr wenig, wenn 26 Cent/kWh der Arbeitspreis ist.
Zitat (von Ninafischer):
Somit kann man nicht einfach zahlen in den Raum werfen.
Doch, natürlich.
Zitat (von Ninafischer):
Kann der Stromanbieter auch zum 1.7 erhöhen?
Ja. Das ist möglich. Hat dich nicht zu interessieren. Du bezahlst deinen Verbrauch nicht an den Anbieter, sondern an deinen Verpächter.

Mitspracherecht? Strompreis wird nicht weiter steigen? Wo lebst du denn?

Dein Verpächter hat jetzt einen 3-Jahresvertrag gemacht und zahlt jetzt 3 Jahre diesen Preis. Du für deinen Verbrauch auch.
Dann freu dich und fang möglichst keinen Kleinkrieg an.
Zitat (von Ninafischer):
Das gleiche gilt übrigens auch für die Nebenkosten für Heizung und warm Wasser,
Was gilt da? Weiterhin pauschale Kosten?

ICH muss vermutlich an meinen Stromanbieter jedes Jahr x Cent/kWh mehr zahlen, weil ich keinen 3-Jahresvertrag schließen kann.
ICH muss auf jeden Fall brutto zahlen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Ninafischer):
Könnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ?


Kommt auf die Vereinbarung an, wie kommst du auf den Gedanken, dass du weder Grundgebühr noch Mwst anteilig übernehmen musst?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ninafischer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wo steht, dass du nun 35 Cent/kWh netto zahlen sollst? Von wem kam die Meldung?
Zahlt dein Verpächter etwa Stromsteuern u Abgaben für dich?

Ob der Gastronom irgendwas absetzen kann, hat dich nicht interessieren. Du hast einen eigenen Zähler und zahlst sehr wenig, wenn 26 Cent/kWh der Arbeitspreis ist.


Ich zahle nun bzw soll ab jetzt 35 Cent je Kwh zahlen, laut einer mündlichen Aussage.
Laut dem Stromanbieter auf der Webseite liegt der Preis bei Netto 27 cent und Brutto knapp 32 Cent. Je Grundgebühr usw ist alles beim Pächter im Vertrag (Ich bin nicht der Verpächter sondern nur der Mieter der Wohnung) Den Gesamtverbrauch zahlt der Pächter an die Stadtwerke, ich zahle an ihm einzig die Verbrauchten kwh in Netto (jetzt 35 cent an ihn) Ist bisschen verwirrend sorry dafür. :wink:
Finde halt den Anstieg etwas extrem, wobei dies "eigentlich" noch mit 35 cent im Rahmen ist.

Nun zur Frage wie es aussieht mit den Nebenkosten Wasser/Abwasser Heizen ?
Da gibt es keinen gesonderten Zähler/Wasseruhr, da alles von einer Heizung aus läuft für Betrieb und Wohnung.
Ablauf ist da folgender. Ich zahle an meinen Vermieter (der auch der Verpächter ist) Miete und Nebenkosten. Meine Nebenkosten überweist dieser dann an den Pächter, der das Objekt gepachtet hat. Pächter ist der Vertragspartner für Wasser/Abwasser wie auch beim Strom.

-- Editiert von Ninafischer am 12.02.2022 14:34

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ja. Du bist Mieter.

Zitat (von Ninafischer):
laut einer mündlichen Aussage.
Bei Bedarf gibts das auch noch schriftlich.
Was in dem 3-Jahresvertrag steht, weißt du nicht.
Zitat (von Ninafischer):
Ist bisschen verwirrend sorry dafür.
Nö, gar nicht. Es bleibt dabei: Du zahlst bisher NUR den reinen Arbeitspreis von 26 Cent. Absolut preiswerte Variante für dich.
Nun verlangt er 35Cent netto. Auch das ist für die Festvereinbarung von 3 Jahren noch absolut billig.

Zitat (von Ninafischer):
Ablauf ist da folgender.
Ja, dann zahlt ihr fix und fest pauschal x€ mtl. Egal, wie viel ihr verbraucht und erst recht egal, wie teuer Heizenergie noch wird.

Falls das alles so ist, dann bitte nicht meckern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4561 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Ninafischer):
Pächter ist der Vertragspartner für Wasser/Abwasser wie auch beim Strom.


Gut möglich, dass der Pächter schon einen höheren Preis weiter gibt. Was ist denn nun schriftlich vereinbart worden?

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