Hallo zusammen.
Folgender Sachverhalt.
Wir beziehen eine Wohnung welche an einem Gastronomiebetrieb liegt. Dieser Betrieb hat 2 Stromzähler wovon einer zu unserer Wohnung gehört.
Ich lese monatlich meinen Strom ab und zahle diesen.Netto.
Im letzten Jahr belief sich der Preis bei 26 Cent je kWh diesen ich bisher immer vom städtischen Anbieter ermittelt habe und davon Netto gezahlt habe.
Nun kam eine Meldung ich sollte bitte 35 Cent netto bezahlen je kWh da der Betreiber des gepachteten Objekts Strom für 3 Jahre eingekauft hat und somit erstmal nicht von weiteren Erhöhungen die laut seiner Aussage bald kämen betroffen sei.
Aktuell liegt der Preis für gewerbliche kunden laut internetseite für das Jahr 2022 bei knapp 27 Cent Netto Brutto 32 cent je kWh, somit wären es 1 Cent mehr. Privat und gewerblich gleich außer bei der Grundgebühr.
Nun meine Frage. Kann der Stromanbieter auch zum 1.7 erhöhen? Wieso muss ich nun mehr zahlen ohne Mitspracherecht bei Änderungen an SEINEM Vertrag ? Könnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ? Er setzt es ja theoretisch von der Steuer ab.......
Wollte mich vorab erstmal schlau machen ob dies so einfach geht.
Bzw kann ich mir nicht vorstellen das der Preis weiter steigen wird und ich gerne das Risiko eingehen würde im Fall einer Erhöhung halt mehr zahlen zu müssen, wobei ich bei dem aktuellen Preis der Stadtwerke ja noch 9 Cent Luft hätte bis zu dem jetzt geforderten Preis.
Das gleiche gilt übrigens auch für die Nebenkosten für Heizung und warm Wasser, wo wir eine pauschale Zahlen da es dafür keinen gesonderten Zähler gibt und alles ein gesamtverbrauch ist von Wohnung und Gastronomiebetrieb.
Wir sind kaum Zuhause und duschen auf der Arbeit und die kids gehen in eine Nachmittagsbetreiung und essen in der Schule. Somit kann man nicht einfach zahlen in den Raum werfen.
Vielen Dank im voraus
Stromerhöhung rechtens ?
12. Februar 2022
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Frage vom 12. Februar 2022 | 10:57
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromerhöhung rechtens ?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2022 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (119621 Beiträge, 39756x hilfreich)
ZitatAktuell liegt der Preis für gewerbliche kunden laut internetseite für das Jahr 2022 bei knapp 27 Cent Netto Brutto 32 cent je kWh :
Ich glaube kaum, das die Seite die Konditionen des Vertrages mit dem Gastronomiebetrieb wiedergibt.
ZitatBzw kann ich mir nicht vorstellen das der Preis weiter steigen wird :
Mangelhafte Vorstellungskraft ist irrelevant...
ZitatWieso muss ich nun mehr zahlen ohne Mitspracherecht bei Änderungen an SEINEM Vertrag ? :
Eben weil es sein Vertrag ist und nicht Dein Vertrag.
Man könnte ja einen eigenen Vertrag machen, dann hat man volles Mitspracherecht. Zum aktuellen Verbraucher-Brutto-Endpreis plus Grundgebühr.
ZitatKönnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ? :
Selbstverständlich, wundert mich das er das nicht schon längst macht.
ZitatEr setzt es ja theoretisch von der Steuer ab....... :
Weder theoretisch noch praktisch wird er da was von der Steuer ansetzen können.
#2
Antwort vom 12. Februar 2022 | 11:38
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
Und was hättest Du laut Vertrag mit Deinem Vermieter (=Gastronomiebetrieb) zahlen müssen? Was steht zum Thema Strom (und zu Wasser und zu Heizung) GENAU in Deinem Mietvertrag?ZitatIch lese monatlich meinen Strom ab und zahle diesen.Netto. :
Im letzten Jahr belief sich der Preis bei 26 Cent je kWh diesen ich bisher immer vom städtischen Anbieter ermittelt habe und davon Netto gezahlt habe.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Februar 2022 | 11:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd was hättest Du laut Vertrag mit Deinem Vermieter (=Gastronomiebetrieb) zahlen müssen? Was steht zum Thema Strom (und zu Wasser und zu Heizung) GENAU in Deinem Mietvertrag? :
Zum Thema Strom steht nur das dieser mit dem Pächter abgerechnet wird. Heizung Wasser ist ein fester fixbetrag der im Mietvertrag aufgeführt wird.
#4
Antwort vom 12. Februar 2022 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Und wo steht, dass du nun 35 Cent/kWh netto zahlen sollst? Von wem kam die Meldung?ZitatZum Thema Strom steht nur das dieser mit dem Pächter abgerechnet wird. :
Zahlt dein Verpächter etwa Stromsteuern u Abgaben für dich?
Ob der Gastronom irgendwas absetzen kann, hat dich nicht interessieren. Du hast einen eigenen Zähler und zahlst sehr wenig, wenn 26 Cent/kWh der Arbeitspreis ist.
Doch, natürlich.ZitatSomit kann man nicht einfach zahlen in den Raum werfen. :
Ja. Das ist möglich. Hat dich nicht zu interessieren. Du bezahlst deinen Verbrauch nicht an den Anbieter, sondern an deinen Verpächter.ZitatKann der Stromanbieter auch zum 1.7 erhöhen? :
Mitspracherecht? Strompreis wird nicht weiter steigen? Wo lebst du denn?
Dein Verpächter hat jetzt einen 3-Jahresvertrag gemacht und zahlt jetzt 3 Jahre diesen Preis. Du für deinen Verbrauch auch.
Dann freu dich und fang möglichst keinen Kleinkrieg an.
Was gilt da? Weiterhin pauschale Kosten?ZitatDas gleiche gilt übrigens auch für die Nebenkosten für Heizung und warm Wasser, :
ICH muss vermutlich an meinen Stromanbieter jedes Jahr x Cent/kWh mehr zahlen, weil ich keinen 3-Jahresvertrag schließen kann.
ICH muss auf jeden Fall brutto zahlen.
#5
Antwort vom 12. Februar 2022 | 13:24
Von
Status: Master (4561 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatKönnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ? :
Kommt auf die Vereinbarung an, wie kommst du auf den Gedanken, dass du weder Grundgebühr noch Mwst anteilig übernehmen musst?
#6
Antwort vom 12. Februar 2022 | 14:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatUnd wo steht, dass du nun 35 Cent/kWh netto zahlen sollst? Von wem kam die Meldung? :
Zahlt dein Verpächter etwa Stromsteuern u Abgaben für dich?
Ob der Gastronom irgendwas absetzen kann, hat dich nicht interessieren. Du hast einen eigenen Zähler und zahlst sehr wenig, wenn 26 Cent/kWh der Arbeitspreis ist.
Ich zahle nun bzw soll ab jetzt 35 Cent je Kwh zahlen, laut einer mündlichen Aussage.
Laut dem Stromanbieter auf der Webseite liegt der Preis bei Netto 27 cent und Brutto knapp 32 Cent. Je Grundgebühr usw ist alles beim Pächter im Vertrag (Ich bin nicht der Verpächter sondern nur der Mieter der Wohnung) Den Gesamtverbrauch zahlt der Pächter an die Stadtwerke, ich zahle an ihm einzig die Verbrauchten kwh in Netto (jetzt 35 cent an ihn) Ist bisschen verwirrend sorry dafür.
Finde halt den Anstieg etwas extrem, wobei dies "eigentlich" noch mit 35 cent im Rahmen ist.
Nun zur Frage wie es aussieht mit den Nebenkosten Wasser/Abwasser Heizen ?
Da gibt es keinen gesonderten Zähler/Wasseruhr, da alles von einer Heizung aus läuft für Betrieb und Wohnung.
Ablauf ist da folgender. Ich zahle an meinen Vermieter (der auch der Verpächter ist) Miete und Nebenkosten. Meine Nebenkosten überweist dieser dann an den Pächter, der das Objekt gepachtet hat. Pächter ist der Vertragspartner für Wasser/Abwasser wie auch beim Strom.
-- Editiert von Ninafischer am 12.02.2022 14:34
#7
Antwort vom 12. Februar 2022 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
Ja. Du bist Mieter.
Bei Bedarf gibts das auch noch schriftlich.Zitatlaut einer mündlichen Aussage. :
Was in dem 3-Jahresvertrag steht, weißt du nicht.
Nö, gar nicht. Es bleibt dabei: Du zahlst bisher NUR den reinen Arbeitspreis von 26 Cent. Absolut preiswerte Variante für dich.ZitatIst bisschen verwirrend sorry dafür. :
Nun verlangt er 35Cent netto. Auch das ist für die Festvereinbarung von 3 Jahren noch absolut billig.
Ja, dann zahlt ihr fix und fest pauschal x€ mtl. Egal, wie viel ihr verbraucht und erst recht egal, wie teuer Heizenergie noch wird.ZitatAblauf ist da folgender. :
Falls das alles so ist, dann bitte nicht meckern.
#8
Antwort vom 12. Februar 2022 | 17:18
Von
Status: Master (4561 Beiträge, 552x hilfreich)
ZitatPächter ist der Vertragspartner für Wasser/Abwasser wie auch beim Strom. :
Gut möglich, dass der Pächter schon einen höheren Preis weiter gibt. Was ist denn nun schriftlich vereinbart worden?
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