Stromkosten Trocknung nach Wasserschaden

12. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
tina1988
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Stromkosten Trocknung nach Wasserschaden

Hallo zusammen,

bei uns wird am Mittwoch ein Trocknungsgerät im Bad aufgestellt.
Es hat sich nun herausgestellt das die Versicherung der Vermieterin jegliche Kosten ablehnt, da die Dame bei dem Abschluss der Versicherung im Dezember 2013 falsche Angaben gemacht hat und auch bei dem letzten Schadensbesichtigungstermin im Dezember 2014 die Versicherung angelogen hat.
Die Vermieterin hat nun, die Firma die ursprünglich durch die Versicherung beauftragt wurde selbst beauftragt.

Das Trocknungsgerät wird an unseren Strom angeschlossen mit einem Zwischenzähler, allerdings haben wir diverse Probleme mit der Vermieterin und wir gehen davon aus das es auch hier Probleme geben wird.
Daher würden wir vor dem anschließen des Gerätes, gerne etwas schriftlich von Ihr haben das Sie sich zur Zahlung der Stromkosten verpflichtet.

Habt Ihr da eine Idee wie so ein Schreiben aussehen könnte was ggfs. auch hilfreich ist wenn man am Ende Hilfe vom DMB oder einen Anwalt benötigt, es soll auch gleichzeitig den Anfangs- und Endablesestand beinhalten.

Vielen Dank und Liebe Grüße
Tina

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ich halte das Schreiben für unnötig. Vor allem....... wenn das Schreiben auch den Endstand beinhalten soll, kann es sowieso erst unterschrieben werden, nachdem das Trocknungsgerät seinen Dienst getan hat.
Sinnvoller wären Zeugen und evtl. die fotografische Dokumention des Zählerstands.
Sollte die Vermieterin nicht bezahlen wollen, bleibt euch auch noch die Verrechnung der Stromkosten mit der Miete.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Die größeren Profigeräte haben sogar eingebaute Betriebsstundenzähler.
Aber Zwischenzähler, der direkt den Stromverbrauch misst ist natürlich noch besser - erspart Rechnerei.

Irgendein Beauftragter der Vermieterin wird das Gerät doch vorbeibringen.
Dann gemeinsam den Haupt- und Zwischenzählerstand ablesen, soweit vorhanden auch Betriebsstundenzähler.
Vom Beauftragten unterschreiben lassen.
Gleiches wenn das Ding wieder abgeholt wird.

Sonst braucht es nichts.
Vermieter ist zur Zahlung der Trockungskosten verpflichtet.
Ggf. schon bei der nächsten Mietzahlung einen Pauschalabschlag einbehalten (vorher ankündigen), dann nachdem das Gerät seinen Dienst getan hat abrechnen und Restbetrag einbehalten.

Es empfiehlt sich auch den eigenen Versorger vor der nächsten Jahres-Abrechnung zu informieren, dass/warum hier ausnahmsweise Mehrverbrauch vorlag, um zu vermeiden, dass die künftigen Abschläge erhöht werden.





-----------------
"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen