Stromkosten rechtens?

1. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)
Stromkosten rechtens?

Folgende Situation:
Ein Einfamilienhaus wird als 8-WG umfunktioniert, alle zahlen eine Pauschaleall-inklusiv Miete.
Stromkosten sind vergleichsweise hoch, aber im letzten Qualtal von 2020 steigt die kWh um 50%.
Vermieter muss 3000+ Nachbezahlen.
Der Grund war: Einer in der WG hat in seinem Zimmer einen Heizlüfter aufgestellt. (In seinem Zimmer ist die die Hauptsteuerung vom Haus, wenn sein Zimmer zu warm ist, schaltet sich im gesamten Haus die Heizung ab)
Ein weiterer Faktor ist, durch Corona bleiben alle zuhause, wodurch deutlich mehr Strom im Jahr verbraucht wird.

Vermieter will die Kosten auf die WG verteilen.

-- Editiert von Weizenzahn am 01.02.2021 15:52

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
...alle zahlen eine Pauschaleall-inklusiv Miete

Strom ist in der Pauschalmiete drin? Steht das so in den Verträgen?
Dann ist das ein fester Betrag. Wenn mal weniger verbraucht wird, bekommt man natürlich auch nichts zurück.

Zitat (von Weizenzahn):
Stromkosten sind vergleichsweise hoch...

Woher ist das bekannt, wenn nur eine Pauschale gezahlt wird?

Zitat (von Weizenzahn):
Einer in der WG hat in seinem Zimmer einen Heizlüfter aufgestellt.


Sollten alle machen. Dann braucht man die Raumheizung nicht zu benutzen (spart Geld) sondern heizt komplett mit dem dann günstigen Pauschalpreis. :devil:

-- Editiert von car4000 am 01.02.2021 16:07

Signatur:

- car4000 -

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Vermieter will die Kosten auf die WG verteilen.
Ja, das kann ich verstehen.
Allerdings geht das bei einer Pauschalmiete all inclusive nicht.

Jeder Mieter zahlt X€---alles ist drin.
Vermieter geht das Risiko ein, dass Nachzahlungen bei ihm hängen bleiben.
Allerdings hat er auch den Vorteil, dass Guthaben bei ihm hängen bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Allerdings hat er auch den Vorteil, dass Guthaben bei ihm hängen bleiben.


Die Chance hierfür ist relativ gering.

Wie genau ist das mit dem Strom denn vertraglich vereinbart? Genauer Wortlaut wäre gut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12318.02.2021 15:37:40
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 127x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Folgende Situation:
Ein Einfamilienhaus wird als 8-WG umfunktioniert, alle zahlen eine Pauschaleall-inklusiv Miete.
Stromkosten sind vergleichsweise hoch, aber im letzten Qualtal von 2020 steigt die kWh um 50%.
Vermieter muss 3000+ Nachbezahlen.
Der Grund war: Einer in der WG hat in seinem Zimmer einen Heizlüfter aufgestellt. (In seinem Zimmer ist die die Hauptsteuerung vom Haus, wenn sein Zimmer zu warm ist, schaltet sich im gesamten Haus die Heizung ab)
Ein weiterer Faktor ist, durch Corona bleiben alle zuhause, wodurch deutlich mehr Strom im Jahr verbraucht wird.

Vermieter will die Kosten auf die WG verteilen.

-- Editiert von Weizenzahn am 01.02.2021 15:52


3000€ Nachzahlung wären dann ca. ein (Mehr-)Verbrauch von 10.000 kWh. Das in einem Quartal von ca. 90 Tagen entspricht etwa 111kWh am Tag oder einer durchschnittlichen Leistung von 4,6 kW!
Also war der Heizlüfter schon mal nicht über eine gewöhnliche Schuko-Steckdose angeschlossen ODER die Vorauszahlung war eh viel zu gering, weil 8 Leute nun mal mehr Strom verbrauchen als 1 oder 2 Leute.

Wie hoch war denn der Gesamtverbrauch im Jahr?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Anami):
Allerdings hat er auch den Vorteil, dass Guthaben bei ihm hängen bleiben.


Die Chance hierfür ist relativ gering.

Wie genau ist das mit dem Strom denn vertraglich vereinbart? Genauer Wortlaut wäre gut.


Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75.
(das ist wortwörtlich Wort für Wort exakt die einzige Passage bezüglich der Kosten im Mietvertrag)

Zitat (von GMB):
Zitat (von Weizenzahn):
Folgende Situation:
Ein Einfamilienhaus wird als 8-WG umfunktioniert, alle zahlen eine Pauschaleall-inklusiv Miete.
Stromkosten sind vergleichsweise hoch, aber im letzten Qualtal von 2020 steigt die kWh um 50%.
Vermieter muss 3000+ Nachbezahlen.
Der Grund war: Einer in der WG hat in seinem Zimmer einen Heizlüfter aufgestellt. (In seinem Zimmer ist die die Hauptsteuerung vom Haus, wenn sein Zimmer zu warm ist, schaltet sich im gesamten Haus die Heizung ab)
Ein weiterer Faktor ist, durch Corona bleiben alle zuhause, wodurch deutlich mehr Strom im Jahr verbraucht wird.

Vermieter will die Kosten auf die WG verteilen.

-- Editiert von Weizenzahn am 01.02.2021 15:52


3000€ Nachzahlung wären dann ca. ein (Mehr-)Verbrauch von 10.000 kWh. Das in einem Quartal von ca. 90 Tagen entspricht etwa 111kWh am Tag oder einer durchschnittlichen Leistung von 4,6 kW!
Also war der Heizlüfter schon mal nicht über eine gewöhnliche Schuko-Steckdose angeschlossen ODER die Vorauszahlung war eh viel zu gering, weil 8 Leute nun mal mehr Strom verbrauchen als 1 oder 2 Leute.

Wie hoch war denn der Gesamtverbrauch im Jahr?


Ich hab mir die Zahlen nochmal genauer angesehen und die Situation hat sich komplett verändert.

Unsere komplette Stromrechnung beträgt 3000+
So wie es scheint will sie die kompletten Kosten auf uns abwelzen.
Ich dachte zuerst, sie hat sich einfach vertan und hat uns die 3000 Euro genannt, aber das kann ja garnicht sein, sie muss anfang des Jahres eine Stromnachzahlung mit einer Summe erhalten haben.
Die Frage ist nun, im Mietvertrag von uns allen steht es nicht spezifisch, dass die Stromkosten in den NK sind, aber sie hat schriftlich damit in der Anzeige geworben (wir haben auch screenshots von den Gesprächen) und sie hat es uns auch bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, all-inklusiv.


-- Editiert von Weizenzahn am 04.02.2021 17:58

-- Editiert von Weizenzahn am 04.02.2021 17:59

-- Editiert von Weizenzahn am 04.02.2021 18:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.


Ja ... ok ... aber was steht denn im MV bezüglich der Abrechnung dieser Kosten?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75.


Wenn NK als Vorauszahlung entrichtet werden wird am Ende der Abrechnungszeit -12 Monate - abgerechnet.

Zitat (von Weizenzahn):
uns auch bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, all-inklusiv.

In der Betr.KV ist der Privatstrom aber sicher nicht erwähnt. Den muss der M
selbst zahlen. Oder gibt es eine andere Vereinbarung?

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.


Ja ... ok ... aber was steht denn im MV bezüglich der Abrechnung dieser Kosten?


garnichts..

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75.


Wenn NK als Vorauszahlung entrichtet werden wird am Ende der Abrechnungszeit -12 Monate - abgerechnet.

Zitat (von Weizenzahn):
uns auch bei der Vertragsunterzeichnung gesagt, all-inklusiv.

In der Betr.KV ist der Privatstrom aber sicher nicht erwähnt. Den muss der M
selbst zahlen. Oder gibt es eine andere Vereinbarung?


Die Vereinbarung war: Miete + 75 Euro NK = All inklusiv miete, Strom, Wasser, Internet.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Die Vereinbarung war: Miete + 75 Euro NK = All inklusiv miete, Strom, Wasser, Internet.


Wort für Wort ist also in deinem Mietvertrag nur der Satz:

Zitat:
Miete + 75 Euro NK = All inklusiv miete, Strom, Wasser, Internet.


? Das nenn ich mal kurz,

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von Weizenzahn):
Die Vereinbarung war: Miete + 75 Euro NK = All inklusiv miete, Strom, Wasser, Internet.


Wort für Wort ist also in deinem Mietvertrag nur der Satz:

Zitat:
Miete + 75 Euro NK = All inklusiv miete, Strom, Wasser, Internet.


? Das nenn ich mal kurz,


Wortwörtlich steht im Vertrag:
"Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75."
Der Strom ist auch unter dem Vermieter gemeldet.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?


ja!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Zitat (von Solan196):
Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?


ja!


Wenn da wirklich außer den Namen der Vertragspartner, die Anschrift und die Bezeichnung des Zimmer, der lapidare Satz dort steht ... dann wird der VM kaum eine Möglichkeit haben die Kosten auf euch umzulegen. Er kann aber die Miete angemessen anheben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75.
Das ist keine Pauschalmiete all inclusive.
Zitat (von Weizenzahn):
Der Strom ist auch unter dem Vermieter gemeldet.
Dann sind die Nebenkosten 75,- und alle NK sind gemeint. Auch die Stromkosten.
Zitat (von Weizenzahn):
Ich hab mir die Zahlen nochmal genauer angesehen und die Situation hat sich komplett verändert.
Was meinst du damit?

Trotzdem die Frage:
- Wie rechnet der Vermieter ab?

Wie lange wohnst du dort und hat der Vermieter jemals eine Betriebskosten-Jahresabrechnung vorgelegt?
zB in 2020 eine Abrechnung über Betriebs-/Nebenkosten aus dem Jahr 2019?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Weizenzahn):
Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75.
Das ist keine Pauschalmiete all inclusive.
Zitat (von Weizenzahn):
Der Strom ist auch unter dem Vermieter gemeldet.
Dann sind die Nebenkosten 75,- und alle NK sind gemeint. Auch die Stromkosten.
Zitat (von Weizenzahn):
Ich hab mir die Zahlen nochmal genauer angesehen und die Situation hat sich komplett verändert.
Was meinst du damit?

Trotzdem die Frage:
- Wie rechnet der Vermieter ab?

Wie lange wohnst du dort und hat der Vermieter jemals eine Betriebskosten-Jahresabrechnung vorgelegt?
zB in 2020 eine Abrechnung über Betriebs-/Nebenkosten aus dem Jahr 2019?


Wir sind alle erst im zweiten Quatal von 2020 eingezogen, bis heute hat sie uns noch keine Betriebskosten-Jahresabrechnung vorgelegt. Meine Vermutung ist, sie wird es an dem Tag machen, wenn wir genau 1 Jahr dort leben.
Von 2019 gibts keine, da es eine komplett neue WG ist.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
Wir sind alle erst im zweiten Quatal von 2020 eingezogen, bis heute hat sie uns noch keine Betriebskosten-Jahresabrechnung vorgelegt.


Da wird es auch keine geben (dürfen).

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Danke für die wichtigste Info schon in # 16 :)

Also abwarten, was der Vermieter irgendwann schriftlich vorlegt. Was er WILL und MÖCHTE, braucht euch nicht interessieren. Frieren muss auch keiner im Haus. Wenn nur Stromheizung, dann eben so.
Dann hier wieder melden, wenn was unklar ist.

Zitat (von Weizenzahn):
Unsere komplette Stromrechnung beträgt 3000+
Nochmal gefragt: Was meinst du damit? Wenn der Vermieter den Vertrag mit dem Stromversorger hat, ist das SEINE Rechnung. Hat er die euch vorgelegt??

Hinweis: Es soll kalt werden, tröten die Medien. Ihr solltet den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass die Hausheizung auch nachts nichts abgeschaltet werden darf.
---------------------------------------
Eine Bitte:
Bitte den vorigen Beitrag nicht komplett zitieren.
ANTWORTEN genügt.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Immer wider nur Teile der relevanten Informationen ...

Was genau steht im Mietvertrag? Dass da nur die paar Zeilen stehen, ist eigentlich nicht zu glauben. Bitte abfotografieren und hier zeigen.

Hat jeder der WG Teilnehmer einen eigenen Mietvertrag? Sehen die alle identisch aus?

Oder gibt es nur einen Mietvertrag für das EFH, den ihr alle unterschrieben habt?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Was genau steht im Mietvertrag? Dass da nur die paar Zeilen stehen, ist eigentlich nicht zu glauben.


Warum? Die Aussage ist eindeutig.

Zitat (von Weizenzahn):
Zitat (von Solan196):
Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?

ja!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von user08154711):
Was genau steht im Mietvertrag? Dass da nur die paar Zeilen stehen, ist eigentlich nicht zu glauben.


Warum? Die Aussage ist eindeutig.

Zitat (von Weizenzahn):
Zitat (von Solan196):
Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?

ja!
Und was hat das damit zu tun, dass mehr auf dem "Zettel" stehen kann?

Zitat (von Weizenzahn):
Wortwörtlich steht im Vertrag:
"Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75."
Und was steht da noch?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Und was hat das damit zu tun, dass mehr auf dem "Zettel" stehen kann?


Weil das schon beantwortet wurde ....

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Solan196):
Zitat (von user08154711):
Was genau steht im Mietvertrag? Dass da nur die paar Zeilen stehen, ist eigentlich nicht zu glauben.


Warum? Die Aussage ist eindeutig.

Zitat (von Weizenzahn):
Zitat (von Solan196):
Dein Mietvertrag ist also nur ein Zettel?

ja!
Und was hat das damit zu tun, dass mehr auf dem "Zettel" stehen kann?

Zitat (von Weizenzahn):
Wortwörtlich steht im Vertrag:
"Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten.
Gesamtkosten xxx+75."
Und was steht da noch?


Nichts relevantes bezüglich der Bezahlung und Kaution. Diese sind in knapp 3 Zeilen lang.
Wieviel die Miete ist, wie hoch die NK sind und wieviel es insgesamt kostet. dann folgt noch Konto vom Vermieter und wie hoch die Kaution ist und dass die Miete spätestens 3 Werktage zu Monatsbeginn eingehen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
und dass die Miete spätestens 3 Werktage zu Monatsbeginn eingehen muss.


Auch das ist nicht mehr gültig. Es genügt, wenn der Mieter die Miete innerhalb
3 Werktagen zur Überweisung bringt. Es kann dann durchaus sein, dass die Miete erst am 6.7.des Monats beim VM auf dem Konto ist.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Zitat (von user08154711):
Und was hat das damit zu tun, dass mehr auf dem "Zettel" stehen kann?

Weil das schon beantwortet wurde ....
Wohl nicht ....
Zitat (von Weizenzahn):
Nichts relevantes bezüglich der Bezahlung und Kaution. Diese sind in knapp 3 Zeilen lang.
Wieviel die Miete ist, wie hoch die NK sind und wieviel es insgesamt kostet. dann folgt noch Konto vom Vermieter und wie hoch die Kaution ist und dass die Miete spätestens 3 Werktage zu Monatsbeginn eingehen muss.


Und was ist nun mit den anderen Fragen?
Zitat (von user08154711):
Hat jeder der WG Teilnehmer einen eigenen Mietvertrag? Sehen die alle identisch aus?

Oder gibt es nur einen Mietvertrag für das EFH, den ihr alle unterschrieben habt?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von user08154711):
Hat jeder der WG Teilnehmer einen eigenen Mietvertrag? Sehen die alle identisch aus?


Das ist doch total uninteressant für den Mietvertrag des TE.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
zahnlos
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Zitat (von Solan196):
Zitat (von user08154711):
Und was hat das damit zu tun, dass mehr auf dem "Zettel" stehen kann?

Weil das schon beantwortet wurde ....
Wohl nicht ....
Zitat (von Weizenzahn):
Nichts relevantes bezüglich der Bezahlung und Kaution. Diese sind in knapp 3 Zeilen lang.
Wieviel die Miete ist, wie hoch die NK sind und wieviel es insgesamt kostet. dann folgt noch Konto vom Vermieter und wie hoch die Kaution ist und dass die Miete spätestens 3 Werktage zu Monatsbeginn eingehen muss.


Und was ist nun mit den anderen Fragen?
Zitat (von user08154711):
Hat jeder der WG Teilnehmer einen eigenen Mietvertrag? Sehen die alle identisch aus?

Oder gibt es nur einen Mietvertrag für das EFH, den ihr alle unterschrieben habt?


alle haben den selben Vertrag, nur mit einem anderen Namen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Weizenzahn):
alle haben den selben Vertrag, nur mit einem anderen Namen.


War wohl eher die Frage, ob jeder einen eigenen Vertrag für "sein" Zimmer hat.

Die Fragen sind nicht neugierig gemeint, idR ist das, was man selbst als uninteressant erachtet für die gestelte Frage doch von erheblicher Relevanz. Deswegen die Bitte den Zettel hier zuverlinken, Namen, Adressen, Bankdaten selbstverständlich schwärzen oder sonstwie unkenntlich machen.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist doch total uninteressant für den Mietvertrag des TE.
Wenn Du meinst ...

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zum Inhalt der Vereinbarung. Wenn da nur steht:

Zitat:
"Die Miete beträgt monatlich xxx kalt plus 75 Euro Nebenkosten. Gesamtkosten xxx+75."

gibt es damit also auch keine Klausel nach § 560 Abs. 1 BGB:
Zitat:
1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist.


Eine einseitige Erhöhung der vereinbarten Pauschale scheidet damit aus.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

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