Guten Morgen,
für den nachfolgenden geschilderten Sachverhalt benötige ich dringenden Rat, da ich mir unsicher bin, wie ich mich richtig verhalten soll.
Ich habe durch prüfen meiner Finanzen des letzten Jahres festgestellt, dass keine Zahlungen für Strom eingezogen wurden. Und da ich auch für dieses Jahr noch keine Stromrechnung erhalten habe, wurde ich stutzig.
Durch einen Anruf bei meinem Stromversorger stellte sich heraus, dass seit Mai 2019 jemand anders auf meinem Stromzähler angemeldet ist und seither diesen auch bezahlt hat. Durch die Anmeldung auf meinen Stromzähler wurde mein Vertrag mit dem Stromversorger gekündigt, durch genannten Dritten.
Klärung des Problems folgte im Anschluss mit dem Vermieter, dieser "untersuchte" die Sachlage und sagte mir im Anschluss, dass ich nun Strom neu anmelden muss allerdings mit dem alten mir bekannten Zählerstand von letztem Jahr, da ich seither selbst ja Strom bezogen aber nicht gezahlt hatte. (Da meine Stromkosten ja von jener fremden Person gezahlt wurden) Der Stromversorger gab mir die selben Informationen.
Da mein Stromvertrag aber nicht von mir gekündigt wurde, bin ich mir unsicher ob ich für diesen Fehler, der eindeutig nicht mein Verschulden ist, gerade stehen muss und den Strom rückwirkend tatsächlich zahlen muss.
Vielen Dank im Vorraus
Stromnachzahlung auf Grund von Fehler eines Dritten
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Sie haben Anspruch darauf, das alles so bezahlt wird, wie es von Anfang an richtig hätte laufen müssen.
Wenn alles richtig gelaufen wäre, hätten Sie den Strom auch bezahlen müssen. Also werden Sie jetzt auch zahlen
müssen. Wenn Sie das nicht tun, wird Ihnen wahrscheinlich der Anwalt der Person, die für Sie bezahlt hat, kostenpflichtig erklären.
ZitatDa mein Stromvertrag aber nicht von mir gekündigt wurde, bin ich mir unsicher ob ich für diesen Fehler, der eindeutig nicht mein Verschulden ist, gerade stehen muss und den Strom rückwirkend tatsächlich zahlen muss. :
Ein Vertrag kann doch nur von den Vertragsparteien gekündigt werden, oder gibt es da ausnahmen?
Wie dem auch sei, Sie werden Ihren Stromverbrauch zahlen müssen.
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Zitatdass ich nun Strom neu anmelden muss :
Korrekt
Zitatallerdings mit dem alten mir bekannten Zählerstand von letztem Jahr, :
Das halte ich für falsch.
Zitatda ich seither selbst ja Strom bezogen aber nicht gezahlt hatte. (Da meine Stromkosten ja von jener fremden Person gezahlt wurden) :
Dann müsste man dieser dritten Person die Zahlungen erstatten.
Gegen den Dritten hätte man auch Schadenersatzansprüche, wenn man durch die Aktion Bonus- / Rabattzahlungen verlieren würde.
Jemand hat seinen Strom angemeldet und dabei fälschlicherweise deine Zählernummer angegeben.
Wenn dadurch der alte Stromvertrag beendet wurde erhält der alte Vertragsinhaber doch i.d.R. eine Schlussrechnung. Ist da nichts gekommen?
Allerdings verstehe ich das Problem nicht wirklich. Man teilt dem EVU mit das man den Vertrag nicht gekündigt hat und durchgehend Strom über den benannten Zähler bezogen hat. Das EVU sollte den verbrauchten Strom nachberechnen.
Durch den Fehler des Dritten hat man kein Recht auf eine Besserstellung, daher muss man den selbst verbrauchten Strom auch bezahlen.
Mit einer Neuanmeldung und damit eines neuen Stromvertrages wäre ich vorsichtig. Hier sollte man prüfen ob der neue Vertrag nicht schlechter ist als der Alt-Vertrag, den eine Schlechterstellung muss man eben sowenig dulden.
-- Editiert von Alter Sack am 29.10.2020 08:58
Das Problem ist wohl hier, dass der ursprüngliche Stromvertrag wohl günstiger ist, als der Grundversorgertarif, dem man jetzt abschliessen müsste.
Und jetzt?
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