Stromrechnung bei Übergabe obwohl Mieter ausgezogen ist?

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung bei Übergabe obwohl Mieter ausgezogen ist?

Guten Tag,
ich habe meinen Strom bei meiner alten Wohnung am 31. Oktober abgemeldet. Der Mietvertrag ging aber bis einschließlich November. Diese Miete habe ich auch gezahlt. Die Wohnungsübergabe war am 22. November und schon vorher sind die neuen Mieter (auch gleichzeitig Eigentümer) in die Wohnung gegangen (mit meinem Einverständnis) und haben bereits viel renoviert.
Jetzt verlangen sie, dass ich für November den Strom bezahle, obwohl ich schon ausgezogen bin. Sie argumentieren damit, dass die Übergabe Ende November war. Wie ist die Rechtslage? Muss ich die Stromrechnung bezahlen?
Es gab noch weitere Probleme mit den Vermietern.
Danke im Voraus für die Hilfe.

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was sagt denn der Stromversorger?

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Man muss die Stromkosten aufteilen, in Grundkosten und in Verbrauchskosten.
Die Grundkosten bleiben beim alten Mieter, da sonst der/die Zähler abgebaut worden wären und der Anbau vor der Übergabe hätte wieder erfolgen müssen. Dies wäre sicherlich teuerer gewesen.
Die Verbrachskosten muss der vermeiter tragen.
Eigentlich hätte dies so auch vereinbart werden sollen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die Grundkosten bleiben beim alten Mieter


Nö idR ist es so, dass der Eigentümer die GK übernimmt, damit der Zähler nach Abmeldung dd Mieter nicht ausgebaut wird.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
schon vorher sind die neuen Mieter (auch gleichzeitig Eigentümer) in die Wohnung gegangen (mit meinem Einverständnis) und haben bereits viel renoviert.

Fangen wir doch mal am Anfang an: wie kam es dazu, wie lauten die Vereinbarungen dazu und wie liesen die sich beweisen?

Der Zählerstand zum Tage des Auszuges wurde der abgelesen? Vom wem?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
ich habe meinen Strom bei meiner alten Wohnung am 31. Oktober abgemeldet.


Zitat (von Harry van Sell):
Der Zählerstand zum Tage des Auszuges wurde der abgelesen? Vom wem?


Na ich denke der hat ihn ordnungsgemäß abgemeldet?

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#6
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldigung für meine späte Antwort:

Zitat (von AltesHaus):
Was sagt denn der Stromversorger?

Mein Stromversorger (eon) sagt, dass ich nach der Abmeldung nichts in der alten Wohnung zahlen müsse., da es die Angelegenheit des neuen Mieters wäre (also hier gleichzeitig Eigentümers). Sondern ich müsse nur den Strom für die neue Wohnung (ab Einzug) zahlen. Ich habe mich auch rechtzeitig umgemeldet. Der Grundversorger (Rhönenergie), von dem die neue Rechnung an den Eigentümer kam, meint jedoch, ich müsse es zahlen, da ich bis einschließlich November einen Mietvertrag hatte (auf Grund der Kündigungsfristen).

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von LisaHase):
schon vorher sind die neuen Mieter (auch gleichzeitig Eigentümer) in die Wohnung gegangen (mit meinem Einverständnis) und haben bereits viel renoviert.

Fangen wir doch mal am Anfang an: wie kam es dazu, wie lauten die Vereinbarungen dazu und wie liesen die sich beweisen?

Der Zählerstand zum Tage des Auszuges wurde der abgelesen? Vom wem?

Also, es stand fest, dass ich ab November ausziehe. Dann hat mich der Vermieter Anfang November gefragt, ob er schon in die Wohnung könne, um etwas zu renovieren und zu streichen. Ich habe zugestimmt und ihm mitgeteilt, dass er doch Fotos vom Strom- und Wasserstand machen solle, damit wir wissen, wie der Verbraucherstand bei meinem Auszug war, da ich verständlicherweise nicht ihren Verbrauch bezahlen möchte. Weitere Vereinbarungen gab es nicht. Und die einzigen "Beweise" wären whatsapp-Chat-Verläufe mit dem Vermieter, die ich zur Kommunikation über dieses Thema habe.

Eine "offizielle" Ablesung gab es also nicht, nur die genannten Fotos.



-- Editiert von LisaHase am 10.12.2018 21:33

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#7
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von LisaHase):
ich habe meinen Strom bei meiner alten Wohnung am 31. Oktober abgemeldet.


Zitat (von Harry van Sell):
Der Zählerstand zum Tage des Auszuges wurde der abgelesen? Vom wem?


Na ich denke der hat ihn ordnungsgemäß abgemeldet?


Zum Zählerstand gibt es Fotos vom 1. November (keine offizielle Ablesung). Abgemeldet habe ich mich auf jeden Fall.

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
Zum Zählerstand gibt es Fotos vom 1. November (keine offizielle Ablesung). Abgemeldet habe ich mich auf jeden Fall.


Also für mich ist das klar, die Wohnung wurde gekündigt und einen Monat früher im Einvernehmen zurück gegeben, der Strom wurde ordnungsgemäß abgelesen und abgemeldet. Der Mieter hat sich korrekt verhalten und mE nichts von den danach entstandenen Stromkosten zu tragen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von LisaHase):
Zum Zählerstand gibt es Fotos vom 1. November (keine offizielle Ablesung). Abgemeldet habe ich mich auf jeden Fall.


Also für mich ist das klar, die Wohnung wurde gekündigt und einen Monat früher im Einvernehmen zurück gegeben, der Strom wurde ordnungsgemäß abgelesen und abgemeldet. Der Mieter hat sich korrekt verhalten und mE nichts von den danach entstandenen Stromkosten zu tragen.


Okay, danke für die Einschätzung. Ist es deiner/eurer Meinung nach von Bedeutung, dass die offizielle Übergabe am 22.November stattgefunden hat? Weil das ist die Tatsache, mit der sie immer versuchen gegen mich zu argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
Okay, danke für die Einschätzung. Ist es deiner/eurer Meinung nach von Bedeutung, dass die offizielle Übergabe am 22.November stattgefunden hat?


Nein, da

Zitat (von LisaHase):
schon vorher sind die neuen Mieter (auch gleichzeitig Eigentümer) in die Wohnung gegangen (mit meinem Einverständnis) und haben bereits viel renoviert.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
Ist es deiner/eurer Meinung nach von Bedeutung, dass die offizielle Übergabe am 22.November stattgefunden hat? Weil das ist die Tatsache, mit der sie immer versuchen gegen mich zu argumentieren.


Ich tendiere ebenfalls zu nein. Bedenke aber, dass Du ungeachtet des Übergabetemins grundsätzlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit haftest.

Das würde auch für die Stromkosten gelten. Nur hier gibt es - was auch richtig ist - eine gültige Absprache , die den vorzeitigen Nutzer verpflichtet, den verbrauchten Strom ab dem 01.11 zu tragen.

Zitat (von LisaHase):
Zum Zählerstand gibt es Fotos vom 1. November (keine offizielle Ablesung).
Das sollte als Nachweis ausreichen.

Ich hoffe, dass Du dich auch mit diesen Zählerständen bei eon abgemeldet hast, nicht dass da auch noch eine Differenz entsteht.

Ich finde das Verhalten der Neueigentümer zum :kotz:

Berry



1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von LisaHase):
Zitat (von AltesHaus):
Was sagt denn der Stromversorger?
Mein Stromversorger (eon) sagt, dass ich nach der Abmeldung nichts in der alten Wohnung zahlen müsse., da es die Angelegenheit des neuen Mieters wäre (also hier gleichzeitig Eigentümers). Sondern ich müsse nur den Strom für die neue Wohnung (ab Einzug) zahlen. Ich habe mich auch rechtzeitig umgemeldet. Der Grundversorger (Rhönenergie), von dem die neue Rechnung an den Eigentümer kam, meint jedoch, ich müsse es zahlen, da ich bis einschließlich November einen Mietvertrag hatte (auf Grund der Kündigungsfristen).
Es handelt sich um 2 völlig verschiedene Vertragsverhältnisse:
1) Mieter und dessen Stromversorger
2) Mieter und dessen Vermieter
Eigentlich war diese Rückfrage deswegen überflüssig. Aber dann eben auch dazu:
Der Stromversorger kann soviel erzählen wie er mag - i.d.R. hat der Stromversorger auch keinerlei Ahnung vom Mietrecht. Einzig massgeblich für das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter ist jedenfalls das, was mietrechtlich gilt - und nicht das, was der Stromversorger dazu meint.
Es schuldet der Mieter jedenfalls bis zum Mietende die Miete sowie die Betriebskosten. Ebenso darf der Mieter seinen Strombelieferungsvertrag nicht vor der Zeit kündigen, weil der Mieter bis Mietende für seinen Strombezug/Netzanschluss selber zahlungspflichtig ist und dem Vermieter bis zum Mietende z.B. Besichtigungen oder Instandhaltungen ermöglichen muss (wozu auch manchmal Strom/Licht nötigt ist).

Nur liegt hier ein Sonderfall vor - und der ist eben ziemlich unglücklich gelaufen.
Dem Nachfolgenutzer wurde zwar die vorzeitige Nutzung ermöglicht, aber es wurde nicht geklärt was mit Miete, Betriebskosten und Strom ist. Und es wurde dummerweise keine Übergabe zum Zeitpunkt der vorzeitigen Nutzungsgewährung gemacht sondern erst "am 23. November".

Es wurden eben hier Grenzen verwischt und keine klaren Absprachen getroffen.
Der ausziehende Mieter hätte z.B. ganz einfach sagen können:
Einverstanden. Sie möchten baldmöglichst renovieren (=nutzen).
Dann biete ich Ihnen die Rückgabe schon am .... an.
Das ganze schriftlich fixiert oder direkt im Rückgabeprotokoll vermerkt ("auf Wunsch des Vermieters .....")
Damit wäre dann sogar klar, dass der (ehemalige Mieter) nur bis zu diesem Tage Miete+Betriebskosten und Aufrechterhaltung seines Stromliefervertrags schuldet.

Bitte beantworte doch mal diese Fragen - denn das ganze Geplänkel führt doch zu nichts:
Warum wurde denn nicht direkt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Nutzungsgewährung "die Übergabe" gemacht?
Was stand noch aus zur eigentlichen Übergabe?
Hattet ihr noch Schlüssel zur Wohnung? noch Sachen dort gelagert?
Habt ihr dem Nachfolgenutzer (Eigentümer/Vermieter) die vorzeitige Rückgabe zu dessen Nutzungsbeginn nachweisbar angeboten?
Wie kam der Vermieter überhaupt in die Wohnung? Wann/wie habt ihr ihm dazu Schlüssel übergeben?
Wirkliche Beweise (schwarz-auf-weiss, Zeugen) hast du nicht? nur "whatsapp"?

Ganz unrechtlich halte ich es jedenfalls
- für müssig wegen ein paar Euro Stromkosten zu streiten (ganz grundsätzlich und auch egal, wer das macht)
- für ziemlich dreist, dass der Eigentümer/Vermieter nicht bedenkt, dass Mieter so nett war, ihm die vorzeitige Nutzung zu gewähren und dabei sogar noch ohne zu murren die Miete bis Ende November zu zahlen .... und jetzt noch SEINEN Stromverbrauch vom ehemalige Mieter bezahlt haben möchte.

Aber möglicherweise sind die Probleme erheblich vielschichtiger ....
Zitat (von LisaHase):
Es gab noch weitere Probleme mit den Vermietern.
Vielleicht magst du dazu ja noch etwas sagen.
Steht z.B. noch eine Kautions-Rückzahlung aus?

Denkbar wäre jedenfalls auch dieser Standpunkt
- wir haben Ihnen auf Ihren Wunsch hin die Mietsache am ...... vorzeitig zurückgegeben, daher liegt hier eine eine einvernehmliche vorzeitige Aufhebung unseres Mietverhältnisses zu diesem Termin vor, die bereits für Mietmonat November geleistete Zahlung in Höhe von ... Euro wollen Sie daher bis spätestens .... (14 Tage) an uns zurückerstatten
- wir sehen auch keinerlei Veranlassung für Ihren Stromverbrauch ab .... aufzukommen, vielmehr hatten Sie ja die Pflicht nach StromGVV § 2 (2) sich für Ihre Stromentnahme aus dem Netz beim Versorger anzumelden

Aber wie schon gesagt, kommt es eben darauf an, ob ihr ggf. ein Gericht davon überzeugen könnt, dass in der vorzeitigen Nutzungseinräumung auch wirklich eine Rückgabe der Mietsache oder noch besser eine einvernehmliche Mietvertragsaufhebung zu sehen ist. Ohne ALLE Sachumstände zu kennen, kann das niemand einschätzen. Dabei dürfte es dann auch noch darauf ankommen welcher Art die Renovierungsarbeiten des Vermieters waren (Beseitigung von durch euch verursachten Schäden?).
Manchmal soll aber auch ein deutlicher "Schuss vor den Bug" ungeahnte Einsicht hervorrufen ;)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Man hat seien Stromentnahmestelle abgemeldet.
Gibt es keinen neuen Vertrag, tritt der Grundversorger ein.
Wer den Strom entnimmt, der geht mit der Entnahme einen Vertrag mit dem Stromlieferanten "Grundversorger" ein.


Wenn der Ex-Mieter den nicht entnommen hat, haftet er auch nicht dafür.
Wenn der Stromlieferant "Grundversorger" also der Meinung ist, der Ex-Mieter würde was zahlen müssen, wird er das auch beweisen müssen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Stromlieferant "Grundversorger" also der Meinung ist, der Ex-Mieter würde was zahlen müssen, wird er das auch beweisen müssen.


So wie ich das verstanden habe will der VM dass diese Kosten übernommen werden,nicht der Versorger.

Zitat (von LisaHase):
Die Wohnungsübergabe war am 22. November und schon vorher sind die neuen Mieter (auch gleichzeitig Eigentümer) in die Wohnung gegangen (mit meinem Einverständnis) und haben bereits viel renoviert.
Jetzt verlangen sie, dass ich für November den Strom bezahle, obwohl ich schon ausgezogen bin. Sie argumentieren damit, dass die Übergabe Ende November war.


ME hat hier der TE alles richtig gemacht und ich würde einem evtl. Prozes um dreiundzwölfzig EUR ganz gelassen und entspannt entgegensehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, dass der Stromanbieter mir bezüglich Mietrecht keine hinreichende Auskunft geben kann, ist mir durchaus bewusst. Daher versuche ich selbst ja z.B. hier mehr herauszufinden.

Es gab auch einen Grund, weshalb die Übergabe so spät statt gefunden hat. Ich habe in der Wohnung noch eine Couch stehen gehabt und ich habe Schwierigkeiten gehabt, sie loszuwerden. Selber wegfahren konnte ich sie leider nicht. Zudem bin ich alleinerziehend und habe kaum Hilfe von Verwandten. Ich wollte die Übergabe schon Anfang des Monats machen und habe den Vermietern vorgeschlagen, dass nur die Couch drin bleibt, sie diese aber zur Seite schieben können. Sie haben es aber partout abgelehnt, die Übergabe zu machen,bevor die Couch nicht weg war. Als Nachweis habe ich wieder lediglich whatsapp-Nachrichten und SMS. Letztendlich haben sie mir aber am 22. November genau das vorgeschlagen, dass wir die Übergabe machen, aber ich organisieren soll, dass die Couch später (bis 1. Dezember) herauskommt. Glücklicherweise habe ich einen Termin bekommen, sodass das rote Kreuz sie dann auch rechtzeitig als Spende von mir abgeholt hat.

Zum Thema Schlüssel: Die Vermieter hatten wohl immer einen Generalschlüssel, mit dem sie jederzeit überall herein können. Ich habe die Schlüssel nämlich erst bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt.

Als Beweis für meinen Auszug habe ich Zeugen z.B. die Nachbarn, die mir auch freundlicherweise beim Umzug geholfen haben (ich bin sogar schon am 22. Oktober eingezogen. Das habe ich mit dem neuen Vermieter vorher so abgeklärt und er war/ist zum Glück sehr entgegen kommend)

Ja, es ist vermutlich zu viel Aufwand, rechtlich zu streiten, aber auf Grund der anderen Probleme, die es gab und auf Grund der Tatsache, dass sie nicht mal mit der Stromrechnungs-Angelegenheit auf mich zugekommen sind, um eine Lösung zu finden, habe ich genug. Ich kann verstehen, wenn ich den Strom hätte bezahlen müssen, da ich auch noch Mieter war, aber nicht, wenn sie schon darin waren und Arbeiten ausgeführt haben. Darunter zählt auch das Einreißen einer Wand, um die Küche zu vergrößern. Jedenfalls waren es keine Schäden, die wir verursacht hätten.
Zudem finde ich ihr Verhalten sehr dreist, wenn ich bedenke, in was für einem Zustand die Wohnung an mich übergeben wurde (sehr dreckig und mit „Mängeln", die ich aus Geldgründen nicht beheben konnte) Aber das ist leider nur eine emotionale Nebensache.
Was für mich aber keine Nebensache ist, ist dass sie mir jeden Cent aus den Rippen schneiden möchten, wenn sie selbst über massig Geld verfügen. Dazu kann ich folgende Streitpunkte anführen:
1) Sie haben verlangt, dass ich beim Auszug alle Wände weiß streiche, obwohl mir die Wohnung nicht so übergeben wurde. Angeblich stehe es so im Mietvertrag, aber ich habe die Stelle bis heute nicht gefunden. Gut, ich bin aber auch kein Experte bezüglich vertraglichen Angelegenheiten. Außerdem habe ich nicht mal 1 Jahr in der Wohnung gelebt (das war anders geplant, aber private Umstände (Trennung) haben mir keine andere Wahl gelassen) Dann meinten die Vermieter, dass sie es verstehen würden, dass ich es allein mit Baby (10 Monate zu dem Zeitpunkt) schwer hätte zu streichen, zudem ich auch kein Auto zur Besorgung der Farbe gehabt habe (und auch jetzt keines besitze) Aus diesem Grund haben sie vorgeschlagen, dass sie die Farbe besorgen und streichen - und ich die Farbe (inklusive Utensilien) bezahlen solle. Der Betrag war ca. 70 €. Zwar bin ich relativ sicher, dass ich gesetzlich nicht dazu verpflichtet bin, die Wohnung bei Auszug zu streichen, aber um des Friedens willen, habe ich zugestimmt (auch wenn widerwillig, aber davon habe ich mir vor ihnen nichts anmerken lassen) Ein weiterer Grund meiner Zustimmung war, dass ich befürchtet hatte, dass sie mir sonst bei der Wohnungsübergabe für Schäden die Schuld geben, die ich nicht verursacht habe. Und dass sie sonst auch akribischer danach gesucht hätten. Und da ich es vermutlich nicht beweisen könnte (kommt natürlich darauf an, welche Schäden), wollte ich sozusagen „auf Nummer sicher" gehen.
2) Die zweite Angelegenheit: Bei der Übergabe war ein kleiner Schaden am Dachfenster festgestellt worden, der vermutlich entstanden ist, als ich die Fliegengitter abgezogen habe. Diese Gitter hatte ich dort befestigt, da wir viele Insekten in der Gegend habe und vor allem im Sommer damit zu kämpfen hatten. Erstens meinte der Vermieter, ich hätte sie nicht selbst anbringen dürfen. Das fand ich sehr frech zu behaupten, da ich als Alternative nur sehe, dass ich hätte mich und meinen Sohn von den Insekten hätte drangsalieren lassen sollen oder niemals die Fenster öffnen dürfen? Naja, jedenfalls, habe ich angeboten, dass ich das mit Hilfe eines Bekannten reparieren könnte (der hätte es nämlich für mich umsonst gemacht) aber da ich nur noch bis 30. November Zeit gehabt hätte, meinten die Vermieter, dass sie es lieber von der Kaution abziehen werden. Da haben sie mir auch keine Wahl gelassen. Auf meine Bedenken, dass es teuer werden könnte, da die Arbeitskosten von einer möglicherweise beauftragten Firma hoch wären, antworteten sie nur dreist, dass es ihre Sache wäre, wie sie das reparieren würden. Um es kurz zu machen: Sie haben für einen minimalen Schaden 70 € angerechnet/ auf diesen Betrag einigten wir uns letztendlich -erst wollten sie 100 €-
Bei der Übergabe wurde sich geeinigt, dass diese 70 € von der Kaution abgezogen werden. Es wurde festgehalten, dass wir uns einig wurden.

Ja, leider steht die Kautionsrückzahlung aus, da sie die erst mit der Jahres-Abrechnung verrechnen und zurück geben wollen. Dagegen habe ich mich auch erst gewährt, da ich die Kaution und Jahresabrechnung für zwei völlig verschiedene Dinge halte, aber da ist mir die Rechtslage natürlich auch nicht bewusst. Und die ganze Zeit über wollte ich es auch friedlich lösen (auch wenn ich deutlich Schäden davon habe) aber dass mir die Vermieter jetzt mit der Stromrechnung über 46€ kommen, ohne ein bisschen kooperativ zu sein sondern nur zu sagen „Tut mir leid, das ist deine Rechnung" (so der Wortlaut) ist mir jetzt auch zuviel. Außerdem sind 46 € sehr viel Geld für mich in meiner Lage.
Ich denke, dass sie auch damit rechnen und darauf bauen, dass es jedem zu umständlich ist, zum Anwalt/ vor Gericht zu gehen, aber ich möchte sie damit so nicht mehr durchkommen lassen.
Zumal eine weitere Sache: Ich wollte eigentlich erst meine Kündigung zurückziehen (da hatte ich meine neue Wohnung noch nicht) da es in der Wohnung, wo ich eigentlich hätte hinziehen wollen leider doch nicht geklappt hat. Aber sie haben den Rückzug nicht akzeptiert und stattdessen wollte ihr Sohn rein ohne Rücksicht darauf, dass ich wahrscheinlich eh nur noch jobbedingt ein bis zwei Jahre dort geblieben wäre (auch bis mein Sohn etwas größer wäre). Und im Nachhinein kommt auch raus: Der Sohn wird auch nur ca. Ein Jahr dort wohnen, da er dann auf dem Grundstück neben dem Haus, ein Eigenheim bauen wird. Ich finde das sehr rücksichtslos.

Jetzt wäre ich auf eure Rückmeldung gespannt: Reagiere ich über und bin zu emotional, da ich in einer schwierigen Lage bin, oder habe ich (teilweise) Recht?

Auf weitere Fragen, falls sie bestehen, werde ich gern eingehen. Danke auch an Lolle für die möglichen Formulierungen, die ich verwenden könnte.



Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Stromlieferant "Grundversorger" also der Meinung ist, der Ex-Mieter würde was zahlen müssen, wird er das auch beweisen müssen.

Ja, genau, der Vermieter verlangt es von mir. Der Grundversorger vom Vermieter.


Eine Sache muss ich noch erwähnen: Da die Vermieter verlangt haben, dass die gemeinschaftlich genutzte Fläche (Kellerbereiche und Außen-Flure) geputzt werden sollen, habe ich das am 3. November erledigt. Das hat nicht lange gedauert und den gemeinschaftlich-genutzten Strom verbraucht (der auf aller Mieter berechnet wurde). Der Flurbereich hat vielleicht 5-10 Minuten gedauert. Dafür habe ich den Strom der alten Wohnung angeschaltet, aber das kann man meiner Meinung nach vernachlässigen. Zudem haben sich die anderen MIeter anscheinend nicht darum geschert, den Gemeinschaftsbereich sauber zu machen bei deren Einzug , der ein paar Wochen zuvor erfolgte.


-- Editiert von LisaHase am 11.12.2018 01:40

-- Editiert von LisaHase am 11.12.2018 01:41

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Sry aber Textwände lese ich nicht.

Der Versorger kann und muss Ihnen auch keine Auskünfte bezgl. des Mietrechts geben. Der Vertrag mit diesem wurde ordentlich gekündigt, abgerechnet und bezahlt. Mehr ist dazu nicht zu wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12320.07.2023 08:24:40
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade, ich habe mir sehr viel Mühe gegeben beim Schreiben, sowie mir Zeit genommen, die ich eigentlich nicht habe (musste es in der Nacht schreiben als mein Sohn schlief) und habe auch nur Lolles Fragen beantwortet (aber nicht zitiert, da es sonst noch mehr Text wäre). Trotzdem danke für alle Rückmeldungen.


Auf diese Fragen bin ich in meinem vorherigen, langen Beitrag eingegangen :

Zitat (von Lolle):
Zitat (von LisaHase):


Bitte beantworte doch mal diese Fragen - denn das ganze Geplänkel führt doch zu nichts:
Warum wurde denn nicht direkt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Nutzungsgewährung "die Übergabe" gemacht?
Was stand noch aus zur eigentlichen Übergabe?
Hattet ihr noch Schlüssel zur Wohnung? noch Sachen dort gelagert?
Habt ihr dem Nachfolgenutzer (Eigentümer/Vermieter) die vorzeitige Rückgabe zu dessen Nutzungsbeginn nachweisbar angeboten?
Wie kam der Vermieter überhaupt in die Wohnung? Wann/wie habt ihr ihm dazu Schlüssel übergeben?
Wirkliche Beweise (schwarz-auf-weiss, Zeugen) hast du nicht? nur "whatsapp"?

Ganz unrechtlich halte ich es jedenfalls
- für müssig wegen ein paar Euro Stromkosten zu streiten (ganz grundsätzlich und auch egal, wer das macht)
- für ziemlich dreist, dass der Eigentümer/Vermieter nicht bedenkt, dass Mieter so nett war, ihm die vorzeitige Nutzung zu gewähren und dabei sogar noch ohne zu murren die Miete bis Ende November zu zahlen .... und jetzt noch SEINEN Stromverbrauch vom ehemalige Mieter bezahlt haben möchte.

Aber möglicherweise sind die Probleme erheblich vielschichtiger ....
Zitat (von LisaHase):
Es gab noch weitere Probleme mit den Vermietern.
Vielleicht magst du dazu ja noch etwas sagen.
Steht z.B. noch eine Kautions-Rückzahlung aus?

Denkbar wäre jedenfalls auch dieser Standpunkt
- wir haben Ihnen auf Ihren Wunsch hin die Mietsache am ...... vorzeitig zurückgegeben, daher liegt hier eine eine einvernehmliche vorzeitige Aufhebung unseres Mietverhältnisses zu diesem Termin vor, die bereits für Mietmonat November geleistete Zahlung in Höhe von ... Euro wollen Sie daher bis spätestens .... (14 Tage) an uns zurückerstatten
- wir sehen auch keinerlei Veranlassung für Ihren Stromverbrauch ab .... aufzukommen, vielmehr hatten Sie ja die Pflicht nach StromGVV § 2 (2) sich für Ihre Stromentnahme aus dem Netz beim Versorger anzumelden

Aber wie schon gesagt, kommt es eben darauf an, ob ihr ggf. ein Gericht davon überzeugen könnt, dass in der vorzeitigen Nutzungseinräumung auch wirklich eine Rückgabe der Mietsache oder noch besser eine einvernehmliche Mietvertragsaufhebung zu sehen ist. Ohne ALLE Sachumstände zu kennen, kann das niemand einschätzen. Dabei dürfte es dann auch noch darauf ankommen welcher Art die Renovierungsarbeiten des Vermieters waren (Beseitigung von durch euch verursachten Schäden?).
Manchmal soll aber auch ein deutlicher "Schuss vor den Bug" ungeahnte Einsicht hervorrufen ;)


-- Editiert von LisaHase am 11.12.2018 22:10

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