Stromrechnung durchreichen

25. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
chiara123123
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Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung durchreichen

Ich habe mein Studentenapartment für drei Monate untervermietet, wir haben eine Pauschalmiete vereinbart. Da es jetzt zu explosionsartigen Preisen kam, haben Untermieter und ich unseren Mietvertrag durch einen Individualvertrag ergänzt, indem steht, der Untermieter zahlt auch die Stromrechnung bzw. Nachzahlung für den Zeitraum. Die Stromrechnung läuft auf meinen Namen und ich habe diese an meinen Untermieter mit einer Frist weitergeleitet. Der Zeitraum passt aufgrund einer Zwischenrechnung genau mit den Mietdaten überein. Der Untermieter hat die Rechnung aber nu gar nicht gezahlt und gemeint, er würde keine Stromrechnungen, die nicht auf seinen Namen laufen würde, zahlen. Er hätte Anrecht auf eine richtige Rechnung, die auf seinen Namen läuft und eigentlich sei auch der zusätzliche Individualvertrag ungültig, da dort keine Jahreszahl drinstehe und und und. Hat mein Untermieter Recht?

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24 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
und gemeint, er würde keine Stromrechnungen, die nicht auf seinen Namen laufen würde, zahlen.

Richtig, warum auch sollte er auch fremde Rechnungen bezahlen?



Zitat (von chiara123123):
Er hätte Anrecht auf eine richtige Rechnung, die auf seinen Namen läuft

Dummerweise fehlt es dazu an der Rechtsgrundlage ...



Zitat (von chiara123123):
eigentlich sei auch der zusätzliche Individualvertrag ungültig, da dort keine Jahreszahl drinstehe

Kann gut sein.



Zitat (von chiara123123):
Hat mein Untermieter Recht?

Etwas ja, etwas nein ...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es denn möglich eine Pauschalmiete zu vereinbaren und dann nach Abschluss des Mietverhätlnisses eine Vereinbarung, wo drin steht, der Untermieter zahlt doch den Strom? Er meint, er habe sich aufgrund er Pauschalmiete nie um Zählerstände etc gekümmert, daher könne er es jetzt gar nicht mehr überprüfen etc., des Weiteren hätte ich ihn gestäuscht, da ich gesagt habe, Heizung läuft nicht über Warmwasser, obwohl es das tut (hat er aber nicht schriftlich) und er meint, ich hätte gesagt, dass ich bei den Stadtweke bin und tatsälich sei es jetzt ein teuerer Stromanbieter. Mein Untermieter meint, ich hätte ihn überrumpelt, und beruft sich jetzt auf den Mietvertrag, den ich ohne zu überlegen, aus dem Internet gezogen und 1:1 übernommen habe und dort steht, eben nix von Betriebs- oder Nebenkosten.

-- Editiert von User am 25. September 2022 21:06

-- Editiert von User am 25. September 2022 21:08

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ist es denn möglich eine Pauschalmiete zu vereinbaren und dann nach Abschluss des Mietverhätlnisses eine Vereinbarung, wo drin steht, der Untermiete zahlt doch den Strom?

Grundsätzlich ja.


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#4
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Grundsätzlich ja.


Muss dann in dieser Vereinbarung stehen, dass man den Mietvertrag aufhebt und muss dort stehen, um welchen Abrechnungszeitraum es geht oder kann man Pauschal sagen: Untermieter zahlt, was noch an Strom - und Nebenkosten kommt??

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Muss dann in dieser Vereinbarung stehen, dass man den Mietvertrag aufhebt

Natürlich nicht.

Ansonsten sollte man so genau wie möglich aufführen was genau man regeln will.



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#6
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ansonsten sollte man so genau wie möglich aufführen was genau man regeln will.


Ist es in der Praxis schwierig vor Gericht zu beweisen, dass die Indiviudalverienbarung wirksam ist und gemeinsam ausgehandelt wurde oder kann das schnell erschüttert werden.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ist es in der Praxis schwierig vor Gericht zu beweisen

Das kommt auf die jeweiligen Beweise und auch auf die Güte der Argumente der jeweiligen Parteien an.


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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Ist es in der Praxis schwierig vor Gericht zu beweisen,
Ich meine, ja, das wird schwierig, etwas nach Ende des Mietverhältnisses und ohne *richtige* Vereinbarung.

Zitat (von chiara123123):
Er meint, er habe sich aufgrund er Pauschalmiete nie um Zählerstände etc gekümmert,
Das wäre auch mein Argument. Warum gibt es Pauschalmieten? Weil alles drin ist. Weil es das Risiko des Vermieters ist, wenn was teurer wird. Dafür kann der Vermieter sich vorher einen Puffer einkalkulieren.
Zitat (von chiara123123):
und dann nach Abschluss des Mietverhätlnisses
Nach den 3 Monaten? Als Untermieter würde ich da nicht mitmachen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, ja, das wird schwierig, etwas nach Ende des Mietverhältnisses und ohne *richtige* Vereinbarung.


Was heißt keine richtige Vereinbarung, dort steht, schon, worum es geht, mit Datum und Namen der Beteiligten und das Strom- und Nebenkosten übernommen werden.

Aber mein Untermieter sagt, es sei nix zu seinen Nutzen, daher sei es keine Individualvereinbarung und ich hätte ihn getäuscht. Wenn es schwierig wird vor Gericht, lasse ich es besser. Mein Untermieter hat im Gegensatz zu mir einen Anwalt und den will ich nicht auch noch zahlen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
mein Untermieter sagt, es sei nix zu seinen Nutzen, daher sei es keine Individualvereinbarung

Völliger Schwachsinn ...



Zitat (von chiara123123):
und ich hätte ihn getäuscht.

Kann ich aus der Sachverhaltsschilderung nicht lesen



Zitat (von chiara123123):
Mein Untermieter hat im Gegensatz zu mir einen Anwalt

Kennst Du den? Oder hat er nur davon erzählt?



Zitat (von Anami):
Das wäre auch mein Argument.

Irrelevant



Zitat (von Anami):
Warum gibt es Pauschalmieten?

Genauso irrelevant.
Dann hätte er keinen anderslautenden Vertrag eingehen sollen, sondern sich auf die Pauschale berufen sollen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Was heißt keine richtige Vereinbarung,
Ich weiß nicht. Der Untermieter meckert doch daran rum...und und und. Vermutlich hat er den Vertrag seinem RA gezeigt und sagt dir nun das.
Wann (innerhalb der 3 Monate) habt ihr denn diesen Individual-Zusatz vereinbart? Ich lese hier NACH Abschluss des Mietverhältnisses... also NACH den 3 Monaten??
Zitat (von chiara123123):
Aber mein Untermieter sagt, es sei nix zu seinen Nutzen, daher sei es keine Individualvereinbarung und ich hätte ihn getäuscht.
Die muss nicht zu seinem Nutzen sein. Der Pauschalmietvertrag war aber so einer. Ob er sich getäuscht fühlt, weiß ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann ich aus der Sachverhaltsschilderung nicht lesen


Ich habe ihm gesagt, ich zahle so ungefähr 80 Euro Abschlag an die Stadtwerke. In Wirklichkeit sind es aber nur 40 Euro an einen privaten Versorger, der teuer ist als die Stadtwerke. Zudem habe ich gesagt, dass ich immer Geld wiederbekommen habe. Leider geht aus der Abrechnung, die er bereits hat, was anderes hervor. Er meinte, er hätte den erwarteten Betrag der aufgrund meiner Falschaussagen nicht richtig berechnen können

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#13
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wann (innerhalb der 3 Monate) habt ihr denn diesen Individual-Zusatz vereinbart? Ich lese hier NACH Abschluss des Mietverhältnisses... also NACH den 3 Monaten??


Der Mietvertrag endete am 30. April und am 1.Mai haben wir die Zusatzvereinbarung gemacht.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Zudem habe ich gesagt, dass ich immer Geld wiederbekommen habe. Leider geht aus der Abrechnung, die er bereits hat, was anderes hervor.

Ok, das ist natürlich eine Täuschung.
Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, da stehen seine Erfolgsaussichten auch vom Zivilrechtlichen her sehr gut.

Ich würde ihm daher nachweisbar mitteilen, dass man den Zusatzvertrag als nichtig ansieht und daraus keine weiteren Ansprüche geltend machen wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ok, das ist natürlich eine Täuschung.
Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, da stehen seine Erfolgsaussichten auch vom Zivilrechtlichen her sehr gut.


Was ich zum Abschlag etc. gesagt habe, kann er nicht beweisen. Aber ich habe ihm eine Whatsapp Nachricht geschickt, wo ich vorschlage, wie wir mit dem Strom meiner Meinung nach umgehen sollen und dass ich bisher immer Geld wiederbekommen habe und daraufhin kam dann sein okay für die Zusatzvereinbarung. Und sein Rechtsanwalt, den er tatsächlich hat, wird merken, dass das falsch ist, da es aus der Abrechnung sehr deutlich hervorgeht.

Das ist dann schon eine Täuschung oder hätte er sich besser informieren müssen???


-- Editiert von User am 26. September 2022 16:59

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
oder kann man Pauschal sagen: Untermieter zahlt, was noch an Strom - und Nebenkosten kommt??
Ohne dass dies genauer bezeichnet wäre, wäre dies wahrscheinlich eine unangemessene und dadurch unzulässige Benachteiligung des Untermieters. In Folge wäre die zusätzliche Vereinbarung (wirksam?) anfechtbar.
Das scheint der Untermieter wohl gerade getan zu haben.

-- Editiert von User am 26. September 2022 17:15

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#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Der Mietvertrag endete am 30. April und am 1.Mai haben wir die Zusatzvereinbarung gemacht.
Dann bin ich bei meiner ersten Antwort. Als Untermieter würde ich da mit oder ohne Anwalt nicht mitmachen. Was in dem Zusatzvertrag tatsächlich geschrieben steht, ist immer noch unbekannt.

Dass es bereits zu Preisexplosionen von Februar bis April kam, würdest du beweisen müssen. Dass alle davon geredet haben, ist wohl so. Wie war es bei dir?
Und auch bis April haben sich die Nebenkosten nachweislich erhöht?

Zitat (von chiara123123):
dass ich bisher immer Geld wiederbekommen habe und daraufhin kam dann sein okay für die Zusatzvereinbarung.
Dass du immer ein Stromguthaben hattest---soll dazu führen, dass er dir MEHR nachzahlt?
Zitat (von chiara123123):
Das ist dann schon eine Täuschung oder hätte er sich besser informieren müssen???
ER ??? Worüber sollte er sich besser informieren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#18
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
dass ich bisher immer Geld wiederbekommen habe und daraufhin kam dann sein okay für die Zusatzvereinbarung.



ich habe ihm vorgeschlagen, eh, lass es uns doch so machen, dass du den Strom, der am Ende nachgezahlt werden muss, zahlst. Damit er das tut, habe ich aber gesagt, dass ich den Abschlag gut kalkuliert habe und bisher auch immer was wieder bekommen habe. Der Untermiete dachte somit, dass es noch mehr Puffer gibt, bis es zu einer Nachzahlung kommt. Sein RA sagte ihm, das sei arglistische Täuschung.

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#19
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zusatzvereinbarung Wortlaut

Zusatzvereinbarung zwischen A und B bezüglich der Untermiete vom X bis Y, Str. PLZ

A und B einigen sich auf Folgendes: Der Untermieter XY kommt für etwaige Nachzahlungen auf. Die Nebenkostenabrechnung wird anteilig von dem Untermieter beglichen. Des Weiteren zahlt der Untermieter die Stromnachzahlung.

Datum und Unterschrift von A und B




-- Editiert von User am 26. September 2022 17:37

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Sein RA sagte ihm, das sei arglistische Täuschung.

Da hat er wohl recht.

Eine arglistige Täuschung ist ein Anfechtungsgrund mit der Folge, dass das betreffende Rechtsgeschäft als von Anfang nichtig anzusehen ist. Sollte man bereits Zahlungen erhalten haben, wären diese zu erstatten. § 123 BGB, § 142 BGB, §§ 812 ff. BGB.

Sofern Strafanzeige erstattet würde, käme der § 263 StGB zum Zuge


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von chiara123123):
Zusatzvereinbarung Wortlaut
Da findet sich nicht mal, bis wann er die Nachzahlung zu leisten hätte. Wann sie fällig wäre.
Bevor du ihm keine nachvollziehbare Abrechnung (nicht Rechnung) zu den Kosten für Strom und andere Nebenkosten im Zeitraum Februar bis April vorlegst, braucht er nichts zahlen.

Dass du für Stromverbrauch eine Zwischenrechnung von 02-04/22 hast, mag sein. Was sagt denn die Strom-Abrechnung, die ihm bereits vorliegt ?

Und wie ist es mit dem Warmwasser? Kommt es zentral über die Heizung ? Und kostet keinen Verbrauchsstrom wie beim E-Boiler oder elt. Durchlauferhitzer?

Das klingt wie: Du hast den Untermieter versucht, zu täuschen, wolltest dir einen finanziellen Vorteil verschaffen, wusstest nicht, was Pauschalmiete bedeutet, und willst nun evtl. sogar rechtlich gegen ihn vorgehen.

Ich würde ganz kleine Brötchen backen, was den Zusatzvertrag angeht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#22
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da findet sich nicht mal, bis wann er die Nachzahlung zu leisten hätte


Drunter steht noch ... die Hauptmieterin informiert den Untermieter zu gegebenem Zeitpunkt über die Höhe...

....
Dann habe ich die Zwischenabrechnung für den Mietzeitraum des UM an den UM gemailt und ihm gesagt, er soll sie so zahlen, wie in der Rechnung vom Stromversorger angegeben

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#23
 Von 
chiara123123
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und kostet keinen Verbrauchsstrom wie beim E-Boiler oder elt. Durchlauferhitzer


Durchlauferhitzer...läuft auch über Strom

Da meinte er jetzt, von Heizkosten, sei aber in unserer Vereinbarung nicht die Rede...

-- Editiert von User am 26. September 2022 18:49

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#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31994 Beiträge, 5630x hilfreich)

Ich bitte dich herzlich: :smile:

Sammle bitte deine Gedanken, deine Argumente, deine Unterlagen und deine Daten.
Wir sind hier nicht beim 2-Minuten-Chat.

Ja. Ein elt. Durchlauferhitzer läuft über Strom. Elt. ist die Abkürzung für elektrisch
Warum sollte der UM die Summe für Strom nachzahlen, die in der Zwischenabrechnung steht? Er hat doch mit seiner Pauschalmiete schon jeden Monat anteilig Strom bezahlt.

Auch richtig: Wenn von Heizkosten nichts zu lesen ist, dann braucht er die auch nicht zahlen.
Nebenkosten könnten was anderes sein.

Am besten beendest du jetzt den Chat mit dem UM.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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