Stromrechnung gesamtschuldnerisch?

9. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zwerg_Nase
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromrechnung gesamtschuldnerisch?

Hi, ich habe mit meiner Ex-Freundin eine gmeinsame Wohnung bewohnt und wir waren auch beie Stromtechnisch dort angemeldet. Jetzt habe ich die Nachzahlung bekommen, ich wohne in in einer anderen Wohnung in derselben Stadt und sie wohnt 400km weit weg in einer neuen Stadt. Nu habe ich meine Hälfte bezahlt und möchte nu das der Stromversorger für die andere Hälfte ihr in Rechnung stellt. Wenn ich jetzt alles bezahle bin ich der Gearschte, denn das letzte was sie hat, ist Geld, da würde auch klagen nichts nutzen.
Der Stromversorger behauptet das wäre gsamtschuldnerisch. Fein, dann muss sie genauso eine Rechnung bekommen wie ich, oder?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Die Stromrechnung ist gesamtschuldnerisch, da hat der Stromversorger Recht.

Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass der Stromversorger sich aussuchen kann, von wem er die Kosten fordert.

Um die Aufteilung der Kosten zwischen Dir und Deiner Ex-freundin muss er sich nicht kümmern. Das ist leider Dein Problem.

Du siehst das schon ganz richtig, dass Du wahrscheinlich der Gearschte bist.

Wenn Du nicht bezahlst, dann kommen noch Kosten für das Eintreiben des Geldes hinzu. Das kann im Einzelfall auch mehr sein, als die Nachzahlung.

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#2
 Von 
Zwerg_Nase
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

"Wenn Du nicht bezahlst, dann kommen noch Kosten für das Eintreiben des Geldes hinzu. Das kann im Einzelfall auch mehr sein, als die Nachzahlung."

Ihre Adresse ist doch bekannt. Warum sollte der Stromversorger sich dann an mich wenden?

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#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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