Stromschlag = Ist der Mieter schuld?

7. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Elektrisiert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromschlag = Ist der Mieter schuld?

Folgendes ist passiert. Gestern habe ich den Rasen gemäht und da das Kabel an mehreren Stellen offen war hab ich einen Stromschlag bekommen, als ich mit eins der offenen Stellen in Kontakt kam. Habe jetzt 2 , naja ich sage mal Brandwunden.
Ist der Mieter schuld, da das Kabel schon sehr sehr abgenutzt worden ist und es eigentlich offensichtlich ist, dass sowas mal passieren würde?

Danke im Voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Wer bist "DU"?
Wem gehört der Mäher und was hat der Mieter damit zu tun?

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#2
 Von 
Elektrisiert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid meinte der Vermieter :wipp:
Ich bin ein Mieter, also wohne in einer Mietwohnung .Der Rasenmäher gehört dem Vermieter, da er Besitzer des Hauses ist und den Rasen mähen muss ich, da ich dafür verantwortlich bin, kriege auch Geld dafür am Jahresenhde, so.

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Wer benutzt alles den Rasenmäher? Nur du oder auch der Vermieter? Bzw. anders gefragt: Konnte er überhaupt Kenntnis von dem defekten Kabel haben?

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#4
 Von 
Elektrisiert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Rasenmäher benutze momentan nur ich da ich die Aufgabe habe ,Zugriff jedoch hat jeder darauf. Bin mir da nicht sicher ob er davon wusste. Er hat das Haus aber vor einem Jahr gekauft, da muss er auch den Raum gesehen haben im Keller wo das alles steht und dass das Kabel an so viele Stellen offen ist, ist offensichtlich.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Wenn der Mieter selbst einfachste Sicherheitsmaßnahmen unterlässt, dann dürfte seine Anteil an der Schuld der Verletzungen so um die 100% liegen.


Der Vermieter wäre hier nur für die Instandsetzung bzw. hier Austausch verantwortlich.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Der Mieter bzw. Nutzer hat eine Schadensminderungspflicht. Wenn also seit einem Jahr bekannt ist, dass das Kabel defekt ist, war mehr als genug Zeit, den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen. Ich sehe hier keine Schuld des Vermieters. Zu erwarten, dass der Vermieter bei Hauskauf auch alle Kabel von elektrischen Geräten überprüft, ob die vielleicht einen Schaden haben könnten, halte ich für weit hergeholt. Aber es selbst zu sehen und diesen Zustand ein Jahr lang hinzunehmen - bis dann was passiert, ist in meinen Augen fahrlässig und dämlich.

-- Editiert von Anjuli123 am 07.06.2016 14:37

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#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9884 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Elektrisiert):
und da das Kabel an mehreren Stellen offen war

Das war aber doch vor dem Benutzen zu sehen,oder? Warum reparierst du die Stellen dann nicht bzw. besorgst dir ein neues Kabel?

Im Übrigen kann man leidlich diskutieren, ob der Vermieter verpflichtet ist, einen Rasenmäher zu stellen. Das kommt u.a. auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an.

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