Stromverbrauch - Versäumnisse des Vormieters

3. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Stromverbrauch - Versäumnisse des Vormieters

Mieter zog aus, hatte vergessen Strom abzumelden.
Da Strom vorhanden war, hatte Vermieter auch nicht daran gedacht den Strom auf sich anzumelden. Vm renovierte die Wohnung während des 2 Monate Leerstands.
Bei Neuvermietung meldete der Vm den Strom für den neuen Mieter an.

Vormieter bekam Mahnung von Stromversorger, reagierte nicht, dass Anwalt die Sache in die Hand nimmt.

Viel später ist der Vormieter erst eingefallen, dass der in der Rechnung gestellte Strom nicht von ihm verbraucht wurde, und
verlangt von Vm Sachklärung und Kostenerstattung.

Inwieweit ist der Vm zur Kostenerstattung verpflichtet:
nur die Stromkosten während des Leerstands,
oder auch die Mahnkosten usw., die doch durch die Versäumnisse des Vormieters entstanden sind ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Versäumniskosten trägt jeder selber, in diesem Fall der Mieter.
Die Stromkosten in der Zeit des Leerstands hat der Vermieter zu tragen. Hilfreich wären da schon abgelesene Zahlen, ohne Stand beim Auszug schwierig.
Um welche Summe geht es?


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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Ich stimme hamburgerin01 zu.

Aber dieses Argument:

quote:
Da Strom vorhanden war, hatte Vermieter auch nicht daran gedacht den Strom auf sich anzumelden. Vm renovierte die Wohnung während des 2 Monate Leerstands.
... bezweifele ich stark. Den neuen Mieter anmelden hat er aber komischerweise nicht vergessen. Der Vermieter hat wohl eher aus verwaltungstechnischen Gründen - seine Anmeldung "vergessen". Man kann es ja mal probieren. :devilangel:

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Vm renovierte die Wohnung während des 2 Monate Leerstands.

Ich schaffe das mit 8 kWh.
Der grösste Teil der Rechnung ist die Grundgebühr.

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#4
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Inwieweit ist der Vm zur Kostenerstattung verpflichtet:

Überhaupt nicht !
Der Nutzer (M) ist allein dafür verantwortlich.
Dass manche fürsorgliche VM ihre Schäfchen beim Energielieferanten an- und abmelden ist freiwillig und nie geschuldet !

quote:
die Stromkosten während des Leerstands, oder auch die Mahnkosten usw., die doch durch die Versäumnisse des Vormieters entstanden sind ?

Richtig !
Vor-M muß das alles bezahlen.


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