Muss der Stromzähler frei zugänglich sein?

16. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
marc owczarek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Muss der Stromzähler frei zugänglich sein?

Hallo! Muß der Stromzähler im Keller eines 9 Familienhauses frei zugänglich sein??Da der Hausmeister das Schloss ausgetauscht hat! Davor passte der Universalschlüssel für diesen Kellerraum!

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-- Editiert marc owczarek am 16.05.2013 19:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Geht es um den/die Stromzähler für den/die Stromanschlüsse in der/den Wohnungen ?
Wenn ja, würde ich mich an das Energieunternehmen wenden, mit welchem die Stromlieferung vereinbart würde. Das Unternehmen verlangt schließlich Zählergebühren. Außerdem wird sich aus den Stromlieferungsbedingungen ergeben, dass der Stromzähler immer zugängig sein muss.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 16.05.2013 20:40

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119487 Beiträge, 39732x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Außerdem wird sich aus den Stromlieferungsbedingungen ergeben, dass der Stromzähler immer zugängig sein muss. <hr size=1 noshade>

Aber nicht für die Mieter oder jeden Deppen, sondern nur für die Mitarbeiter des Versorgers und andere Befugte/Bevollmächtigte.



quote:<hr size=1 noshade>Muß der Stromzähler im Keller eines 9 Familienhauses frei zugänglich sein?? <hr size=1 noshade>

Nein, muss er nicht. In Gegenteil kann der Vermieter sogar verpflichtet sein derartige Anschlüsse gegen Zugriff von Jedermann zu sichern.

Dem Mieter muss er z.B. für Kontrollablesungen in angemessenen Abständen Zutritt gewähren. Dies wird von einigen aus § 242 BGB abgeleitet.

Aber es gibt keine Gesetzgebung oder übergeordnete Rechtsprechung welche das Recht grundsätzlich zuspricht.



Ich gehe aber davon aus, das sich die Sicherungen in der jeweiligen Wohnung befinden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

quote:
Dem Mieter muss er z.B. für Kontrollablesungen in angemessenen Abständen Zutritt gewähren


Nicht nur in angemessenen Umständen sondern immer wen die Notwendigkeit besteht und dies kann auch bedeuten, dass die Sicherung ausgeschaltet/ausgewechselt werden muss.
Ferner hat der Mieter hat einen Anspruch darauf, seinen Verbrauch regelmäßig überprüfen zu können.

Zitat:
Nein, muss er nicht. In Gegenteil kann der Vermieter sogar verpflichtet sein derartige Anschlüsse gegen Zugriff von Jedermann zu sichern.


Wenn dies so wäre, dürfte es gar keine gemeinsamen
Zählerschränke geben ! Daher völlig praxisfremd.



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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 17.05.2013 08:54

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vorteil:
Bis auf den Eigentümer oder Hausmeister kann kein Anderer Strom abzapfen.

Nachteil:
Der Mieter hat keine Möglichkeit jederzeit nachzuprüfen, ob über seinen Stromzähler bei in seiner Wohnung ausgeschalteten Sicherungen der Zähler noch läuft.

Weiterer Nachteil:
Im Falle einer Stromsperre durch den Versorger.....
Was geht es den Hausmeister oder andere Personen an..?



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-- Editiert meri am 17.05.2013 09:15

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