Hallo,
ich bitte um Beantwortung folgender Frage:
Wer ist in einem Mietwohnhaus hauptsächlich für die Stromzähler zuständig? Meiner Meinung nach der Vermieter, oder?
Das Problem ist Folgendes:
Ich bin Mieter und bewohne ein Dreifamilienhaus. Mein Stromverbrauch ist extrem hoch und fast schon unrealistisch. Deshalb habe ich mich auf die Suche nach möglichen Ursachen gemacht:
1. Alle Geräte... zu Hause mit einem Messgerät getestet
2. Den Stromzähler genauer unter die Lupe genommen: Bj. 1972, dann ein Aufkleber mit der letzten Eichung, wenn ich das richtig deute: 1973 !!!
Das sollte jedoch lt. Gesetz alle 16Jahre geschehen, oder? Der Vermieter weisst angeblich nichts davon. IUch werde mich so bald wie möglich mit dem Stromversorger in Verbindung setzen, aber wie ich denke, gibt es so gut wie null Chancen was nachzuweisen.........., oder?
Viele Grüße
Paul
Stromzähler - wer ist dafür zuständig?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



.. zunächst einmal der vm - würde ich auch so sehen. der zähler gehört ja zur technischen installation der wohnung.
Der Zähler ?
Steht da nicht irgendwo drauf:
'Eigentum der Stadtwerke' o.ä. ?
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Wenn es kein Zwischenzähler ist, müßte der Zähler dem Versorger gehören. Somit ist dieser auch für die Eichung zuständig.
Ansonsten einfach mal eine definiete Menge energie verbrauchen und schauen, ob der Zähler richtig zählt.
--- editiert vom Admin
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Haben Sie Manipulationen an dem Zähler feststellen können ('Abzapfen' durch Dritte etc.)? Wegen der Eichung kommt es tatsächlich darauf an, ob es ein Zwischen- oder Hauptzähler ist. Das kann man meistens ablesen am Zähler, da steht dann sowas wie 'Nur für interne Messzwecke, nicht abrechnungsrelevant' oder sowas in der Richtung.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Leute,
wieso sollte das eigentlich ein Zwischenzähler sein ?
Bringt bei dem Sachverhalt doch überhaupt keinen Sinn.
Hallo zusammen, wie schon im Vorfeld genannt gibt es mehere Möglichkeiten den Verbrauch zu testen. Aber bitte mit einer geeichten Leistung! Das heist wenn Sie z.B. einen Heizlüfter (Werksangabe z.b.2,0 KW) eine Stunde betreiben müste der Zähler 2,0 KW gezählt haben. Aber Vorsicht, denn der Heizlüfter ist keine geeichte Leistung, das heist er kann z.B. 1700 W oder gar mehr als 2000 W haben und somit ist das Ergebniss falsch. Messen Sie vorher die Leistung des Gerätes (z.B. mit einen Leistungsmesser) und betreiben es dann genau eine Stunde. Damit hätten Sie ein Ergebniss das zu 90 % zutrifft, also schon etwas genaueres. An sonste rate ich Ihnen den Versorger den Zähler wechseln zu lassen, da Sie bedenken wegen den Zeitaum haben, wo der Zähler das letzte mal geeicht wurde.
Viele Grüße
Thomas Heidrich
PS: An sonnsten stehen Ihnen auch Sachverständige zu Seite!:)
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"Sachverständigenbüro für Elektrotechnik
Thomas Heidrich
www.svb-heidrich.de"
--- editiert vom Admin
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