Studentenwohnheim Zimmer heimlich untervermieten?

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Hendrik04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Studentenwohnheim Zimmer heimlich untervermieten?

Hallo,

ich wohne seit knapp 2 Jahren in einem Studentenwohnheim und habe nun die Wohnung gekündigt. Das nächste Semester beginnt am 01. April deswegen soll ich nun bis zum 30. Juni noch die Miete bezahlen obwohl bereits eine Vor-abnahme stattgefunden hat, bei der keine Schäden festgestellt wurden und ich bis zum 30.03 ausgezogen wäre.

Ich möchte die Wohnung nun für die 3 Monate untervermieten, und das ohne Kenntnis des Studentenwerks. Nachdem was ich gefunden habe, droht im schlimmsten Falle die fristlose Kündigung. Dies wäre ja absolut in meinem Interesse.

Welche Konsequenzen könnte sowas noch haben? Was würde passieren wenn mein heimlicher Untermieter aus Versehen die Wohnung in Brand setzt und das ganze Haus abbrennt. Würde die Hausratversicherung das bezahlen?

-- Editier von Hendrik04 am 25.03.2016 00:59




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1263 Beiträge, 492x hilfreich)

Herr, lass es Hirn regnen... :???:

Bei einer fristlosen Kuendigung wird regelmäßig einen Schadenersatzanspruch des Vermieters entstehen mit der Folge, dass der Ex-Mieter für den Zeitraum ab Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, einen Betrag in Höhe der vereinbarten Gesamtliste zu zahlen hat.
Dazu kommt bei einer Untervermietung auch noch ein Schadenersatzanspruch des Untermieters, gegen den der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses aus 546 II BGB.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10765 Beiträge, 4726x hilfreich)

Zitat (von Hendrik04):
Dies wäre ja absolut in meinem Interesse.

Nein, das wäre es wahrscheinlich nicht. RMHV hat bereits Gründe dafür genannt. Eine fristlose Kündigung bedeutet nicht, dass ab dem Kündigungszeitpunkt keine Zahlungen mehr an den Vermieter zu leisten sind. Es bedeutet nur, dass ab dem Kündigungszeit der Mieter keine Miete mehr zahlen und eben sofort ausziehen muss. Schadensersatz, Anwaltskosten, Nutzungsentschädigung und dergleichen wären immernoch zu zahlen.

Einziger Vorteil für den Mieter in der Situtation wäre, dass der Vermieter zur Schadensminimierung verpflichtet ist. Er muss also versuchen, so schnell wie möglich weiterzuvermieten. Wenn sich ein Nachmieter findet, der vor eigentlichem Fristablauf der Kündigung mietet, dann kann der Mieter vielleicht ein paar Euros sparen. Die Risikoabwägung wird aber meiner Meinung nach bei weitem nicht aufgehen.

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#3
 Von 
Hendrik04
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Herr, lass es Hirn regnen...
Bei einer fristlosen Kuendigung wird regelmäßig einen Schadenersatzanspruch des Vermieters entstehen mit der Folge, dass der Ex-Mieter für den Zeitraum ab Rückgabe bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Beendigung des Mietverhältnisses möglich wäre, einen Betrag in Höhe der vereinbarten Gesamtliste zu zahlen hat.
Dazu kommt bei einer Untervermietung (123recht.net Tipp: Untermietvertrag Vorlage für eine Wohnung
)

$(document).ready(function() { callGA.call($(".forum2Generator")); });
auch noch ein Schadenersatzanspruch des Untermieters, gegen den der Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses aus 546 II BGB.


Also im schlimmsten Falle muss ich die Miete bezahlen, obwohl ich die Wohnung nicht nutzen kann. Genauso ist es ja wenn ich sie nicht untervermieten würde, und sie einfach leer steht. Das der Student dem ich sie untervermiete mich verklagt, weil er statt 3 nur 2 Monate drin wohnen konnte, halte ich für eher unwahrscheinlich :D

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 25.03.2016 15:48

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128759 Beiträge, 41126x hilfreich)

Zitat:
Was würde passieren wenn mein heimlicher Untermieter aus Versehen die Wohnung in Brand setzt und das ganze Haus abbrennt. Würde die Hausratversicherung das bezahlen?

Einfach mal im Vertrag nachlesen, was die Hausratversicherung wann und vor allem in welcher Höhe bezahlt.



Zitat:
Also im schlimmsten Falle muss ich die Miete bezahlen, obwohl ich die Wohnung nicht nutzen kann.

Nö, im schlimmsten Falle musst Du reichlich Schadenersatz leisten ...
Da könnte die Miete dann der kleinste Posten sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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