Hallo meine Lieben,
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, kein Studentenwohnheim. Meine Wohnung ist 40m2 groß. Ich zahle zurzeit 8 Euro kalt pro M2, die ortsübliche Vergleichsmiete (Lage , Baujahr, Ausstattung) liegt bei 5 Euro kalt pro M2. Also liegt meine Miete 50% über den ortsüblichen Vergleichsmieten. Leier ist in meinem Mietvertrag keine Wohnfläche vermerkt, damals war der Grundriss beim Inserat dabei, daher weiß ich, dass es 40m2 sind. Ist nur Leider nicht im Mietvertrag vermerkt
Kann ich meinen Vermieter trotzdem wegen Mietwucher verklagen?
Desertieren zahle ich eine nutzungsgebühr für eine Küche in Höhe von 30 Euro, ist das rechtens?
Bitte ganz Lieb um Antworten, da ich echt verzweifelt bin
Liebe Grüße
Eure Anna
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Studentin - Mietwucher
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Kann ich meinen Vermieter trotzdem wegen Mietwucher verklagen?
Höchstwahrscheinlich nicht, da dies die Ausnutzung einer Zwangslage voraussetzt: http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwucher
Desertieren
nennt man übrigens die Flucht von Soldaten aus einer Armee - was hat das mit Ihrer Küche zu tun?
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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
was hat das mit Ihrer Küche zu tun?
Das liegt an den Köchkünsten. Die Flucht von Gästen aus einer Küche nennt man auch desertieren.
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quote:
eine nutzungsgebühr für eine Küche in Höhe von 30 Euro
Je nachdem, wie die Küche ausgestattet ist, kann durchaus
angemessen sein.
Die Küche, vor allem die Geräte sind sehr schnell abgenutzt.
Im Übrigen hatte man ja vor dem Vertragsabschluss die Wohnung genau gesehen und war mit den Vertrags-bedingungen einverstanden.
€.5,-/qm gilt heuzutage für überall als ziemlich tief, = Sozialwohnungsniveau. Das sind vielleicht ziemlich ältere Mietverträge ?
Desertieren = Des Weiteren, da kam T9 dazwischen!
WIe sieht es denn mit der Mietpreisüberhöhung aus? Oder habe ich da keine Möglichkeit, weil keine m2 Anzahl im Mietvertrag fixiert wurde....Mein Vermiter ist nämlich ein ganz schönes Schlitzohr!
Und mit der Nutzungsgebühr der Küche, das geht so in Ordnung? Hatte gedacht, dass man das auch noch zur Kaltmiete addieren müsste...Geht die Küche denn irgendwann in mein Eigentum über?
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Mietwucher ist m.W. erst bei 150% des üblichen Preises gegeben.
Ohne staatlichen Eingriff bestimmt immer noch der Markt den Preis. Möchte man eine Wohnung unbedingt haben, muss i.d.R. das Angebot des Vermieters annehmen. Gibt es mehr Wohnungen als potentielle Mieter, sieht es besser aus, kommt halt auf die Gegend an.
Und Nein, die Küche geht nicht in Dein Eigentum über. Die Wohnung geht ja aufgrund der Mietzahlungen auch nicht in Dein Eigentum über. Sieht eher so aus, als wolle der Vermieter mit einer Nutzungsgebühr vermeiden, defekte Geräte ersetzen oder Reparaturen durchführen zu lassen. Wäre die Küche Bestandteil des Mietvertrages, so wäre er dazu verpflichtet.
Ein Schlitzohr als Vermieter ist meiner Meinung nach immer noch besser als saudumme Vermieter, die ihre Rechte und Pflichten nicht kennen, damit ist auch zähes Verhandeln....
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
quote:<hr size=1 noshade>WIe sieht es denn mit der Mietpreisüberhöhung aus? Oder habe ich da keine Möglichkeit, weil keine m2 Anzahl im Mietvertrag fixiert wurde....Mein Vermiter ist nämlich ein ganz schönes Schlitzohr!
Und mit der Nutzungsgebühr der Küche, das geht so in Ordnung? Hatte gedacht, dass man das auch noch zur Kaltmiete addieren müsste...Geht die Küche denn irgendwann in mein Eigentum über?
<hr size=1 noshade>
Die "Nutzungsgebühr" wird man der Miete zuschlagen müssen, die Küche ist wie alles andere vermietet, du zahlst also 350 EUR Miete.
Es zählt aber die Kalt-Miete, ohne NK. Wucher kommt erst überhaupt in Betracht, wenn der MSP-Höchstwert um mindestens 50% überschritten wird.
40 qm-Wohnungen sind besonders teuer, extrem z.B. in M, um die 12 EUR/qm, sogar im eher billigen Berlin liegen die kleinen Wohnungen zwischen 6 - 9 EUR/qm.
In Betracht kommt wohl eher § 5 WiStrG , da genügt eine Überschreitung des MSP-Höchst-Werts um 20% für den Gesetzesverstoß und ggf. die Teilunwirksamkit des Mietvertrages.
Aber das gilt nur, wenn der Mietvertrag "... infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen ... in der Gemeinde" zustande kam, Notlage.
Das muss der Mieter nachweisen, dabei wird von den Gerichten das gesamte Stadtgebiet für die Frage der Mangellage einbezogen. Man müsste also nachweisen, daß man vergeblich stadtweit etwas adäquates gesucht und nicht gefunden hat.
Es ist extrem selten, daß der Nachweis gelingt, wenn auch die Aussenbezirke einbezogen werden.
Wenn die Wohnung schlicht zu teuer ist, wäre es besser, sich nach einer günstigeren Alternative umzusehen.
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-- Editiert asap am 08.04.2014 11:48
Hallo Asap,
Hast mir sehr geholfen, toller Beitrag!
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