Tageszeitung

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
student-kl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tageszeitung

Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage.

Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Haus befinden sich die Briefkästen hinter der Eingangstür, welche nur mit entsprechendem Schlüssel zu betreten ist. Ich möchte mir nun eine Tageszeitung abonieren und der Zusteller bräuchte dies bezüglich einen Schlüssel, da er morgens um 5h schlecht klingeln kann. Jetzt habe ich den Hausmeister diesbezüglich kontaktiert und dieser berichtet mir, dass der Verwalter bzw Vermieter so etwas nie zustimmen würde, da in der Vergangenheit nie Schlüssel nach Aboende zurückkamen. Lediglich die Post verfügt über einen Haustürschlüssel.

Meines Wissens nach hat aber jeder Mieter ein Recht auf eine Tageszeitung. Also der Zugang des Hauses muss dem Zusteller ermöglicht werden. Ich wäre froh, wenn mir jemand bei diesem Problem helfen könnte.

Danke

Grüße aus der Pfalz

PS: Einen Extrabriefkasten außerhalb des Hauses gibt es nicht

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75 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Evtl. außerhalb ein Ztg-Rohr montieren?
Was spricht denn dagegen?

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#2
 Von 
student-kl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wer kommt für diese Kosten denn auf?

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#3
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

Wer kommt für diese Kosten denn auf?

Ein Ztg.-Rohr kostet in vielen Baumärkten um die 2,99-9,99 muß ja nicht das teuerste sein, oder?
Wenn Sie sich das nicht leisten können, wie wollen Sie dann ihre Tagesztg. bezahlen?

hoppla, und die 30% Mietminderung nicht vergessen, weil überhaupt kein Ztg.-Rohr vorhanden ist.

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#5
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#7
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

http://www.leserberichte.de/themen/briefkasten.htm


Guckste hier

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Wenn das Haus über nicht mehr als vier Parteien, also auch nicht mehr als vier Briefkästen verfügt, müssen diese an der Grundstücksgrenze angebracht werden, sofern der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als acht Meter beträgt. Ist der Abstand jedoch geringer, können die Briefkästen auch in der Nähe des Hauses angebracht werden.
Bei Häusern mit mehr als vier Parteien müssen die Briefkästen direkt am oder vor dem Haus angebracht werden.

Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.

-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:50:03

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#10
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 106x hilfreich)

...sofern der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als acht Meter beträgt. Ist der Abstand jedoch geringer, können die Briefkästen auch in der Nähe des Hauses angebracht werden.

Wo bitte, kann das nachgelesen werden?

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#11
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

hier:

http://www.leserberichte.de/themen/briefkasten.htm

Oder googeln nach

DIN EN 32617

Hinweis:
Die Nichteinhaltung der DIN-Vorschriften führte in einigen Fällen nach Urteil des Landgerichts Berlin AZ 29520190 zu Mietminderungen.

-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:56:35

-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:58:14

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#12
 Von 
student-kl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für ihre zahlreichen Antworten.

Es befinden sich 15 Wohneinheiten in diesem Haus. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssten die Briefkästen eigentlich von außen (also ohne Schlüssel) erreichbar sein. Das ist in der Nachbarschaft auch überall der Fall, nur leider bei mir nicht.

Entweder müsste der Vermieter ein Zeitungsrohr bzw Extrabriefkasten außen installieren oder mir min. einen weiteren Zugangsschlüssel überlassen. Ich sehe da aber mögliche Probleme, sollten diese Schlüssel heimlich nachgemacht werden bzw diese nach Beendigung des Abos oder Mietvertrages nicht zurückgegeben. Bin ich in diesem Fall dafür haftbar? Oder kann ich verlangen, dass der Vermieter diese direkt an den Zusteller übergibt? Also, dass ich nichts damit zu tun habe. Es handelt sich nicht um Zentralschlüssel, sondern lediglich um die Eingangstür des Hauses. Für die weiteren Räume im Keller etc gibts es spezielle Schlüssel.

Vielen Dank

MfG
student-kl

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#13
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

Oder Zeitungen austragen.

Dann verdient man Geld (z.B. für das Rohr)
und bekommt die Zeitung kostenlos und braucht kein Rohr.

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#14
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.


Es ist also Sache des Vermieters dieses sicherzustellen. Fordere ihn dazu auf oder droh eine Mietminderung an.

Für eine Schlüsselübergabe an des Boten würde ich daher auch keine Verpflichtung eingehen.

Warum selber das Risiko tragen wenn andere dafür zuständig sind.

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#15
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

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#16
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#18
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#20
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 276x hilfreich)

na und ?

dann mindere halt !

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2075x hilfreich)

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#24
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

...Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.

Gilt das vielleicht nur für Neubauten ab Jahrgang.... ?
Bei vielen älteren Häusern sind die Briefkästen in Eingangsflur angebracht.
Und es gibt keine Möglichkeit für Umbau /Umplazierung nach Außen.
Zudem ist Innen sicherer als Außen wegen evtl. Postdiebstahl, Vandalismus, Regen..usw.
Nun ?

Ideal ist innenliegende Briefekästen mit
Außenöffnung.
Aber das ist insbesondere bei Bauplanung von kleinen Grundstücken/Häusern nicht unbedingt sinnvoll oder durchsetzbar.
Das Gesamtbild der Gebäude, vor allem bei Denkmalgebäuden ist auch zu berücksichtigen.


Außerdem ist "Innen-Briefkästen" ja der Zustand bei Anmietung. Sonderanspruch wie Zeitungsrohr führt eher zu Mieterhöhung.
Zu enger Bürgersteig erlaubt wegen möglicher
Körperverletzung das Anbringung von Gegenständen an Außenfassaden nicht.

Am einfachsten ist wohl, dass - wenn Vermieter zustimmt -, der Student auf eigene Kosten Zeitungsrohr anbringt, beim Auszug wieder mitnimmt und die Dübellöcher zuspachtelt und streicht.


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#25
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

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#27
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 60x hilfreich)

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#30
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 333x hilfreich)

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