Hallo,
ich habe mal eine rechtliche Frage.
Ich bin Mieter in einem Mehrfamilienhaus. In diesem Haus befinden sich die Briefkästen hinter der Eingangstür, welche nur mit entsprechendem Schlüssel zu betreten ist. Ich möchte mir nun eine Tageszeitung abonieren und der Zusteller bräuchte dies bezüglich einen Schlüssel, da er morgens um 5h schlecht klingeln kann. Jetzt habe ich den Hausmeister diesbezüglich kontaktiert und dieser berichtet mir, dass der Verwalter bzw Vermieter so etwas nie zustimmen würde, da in der Vergangenheit nie Schlüssel nach Aboende zurückkamen. Lediglich die Post verfügt über einen Haustürschlüssel.
Meines Wissens nach hat aber jeder Mieter ein Recht auf eine Tageszeitung. Also der Zugang des Hauses muss dem Zusteller ermöglicht werden. Ich wäre froh, wenn mir jemand bei diesem Problem helfen könnte.
Danke
Grüße aus der Pfalz
PS: Einen Extrabriefkasten außerhalb des Hauses gibt es nicht
Tageszeitung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Evtl. außerhalb ein Ztg-Rohr montieren?
Was spricht denn dagegen?
Wer kommt für diese Kosten denn auf?
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--- editiert vom Admin
Wer kommt für diese Kosten denn auf?
Ein Ztg.-Rohr kostet in vielen Baumärkten um die 2,99-9,99 muß ja nicht das teuerste sein, oder?
Wenn Sie sich das nicht leisten können, wie wollen Sie dann ihre Tagesztg. bezahlen?
hoppla, und die 30% Mietminderung nicht vergessen, weil überhaupt kein Ztg.-Rohr vorhanden ist.
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
http://www.leserberichte.de/themen/briefkasten.htm
Guckste hier
--- editiert vom Admin
Wenn das Haus über nicht mehr als vier Parteien, also auch nicht mehr als vier Briefkästen verfügt, müssen diese an der Grundstücksgrenze angebracht werden, sofern der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als acht Meter beträgt. Ist der Abstand jedoch geringer, können die Briefkästen auch in der Nähe des Hauses angebracht werden.
Bei Häusern mit mehr als vier Parteien müssen die Briefkästen direkt am oder vor dem Haus angebracht werden.
Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.
-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:50:03
...sofern der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zum Haus mehr als acht Meter beträgt. Ist der Abstand jedoch geringer, können die Briefkästen auch in der Nähe des Hauses angebracht werden.
Wo bitte, kann das nachgelesen werden?
hier:
http://www.leserberichte.de/themen/briefkasten.htm
Oder googeln nach
DIN EN 32617
Hinweis:
Die Nichteinhaltung der DIN-Vorschriften führte in einigen Fällen nach Urteil des Landgerichts Berlin AZ 29520190 zu Mietminderungen.
-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:56:35
-- Editiert von georg2000 am 01.07.2008 18:58:14
Vielen Dank für ihre zahlreichen Antworten.
Es befinden sich 15 Wohneinheiten in diesem Haus. Wenn ich das richtig verstanden habe, müssten die Briefkästen eigentlich von außen (also ohne Schlüssel) erreichbar sein. Das ist in der Nachbarschaft auch überall der Fall, nur leider bei mir nicht.
Entweder müsste der Vermieter ein Zeitungsrohr bzw Extrabriefkasten außen installieren oder mir min. einen weiteren Zugangsschlüssel überlassen. Ich sehe da aber mögliche Probleme, sollten diese Schlüssel heimlich nachgemacht werden bzw diese nach Beendigung des Abos oder Mietvertrages nicht zurückgegeben. Bin ich in diesem Fall dafür haftbar? Oder kann ich verlangen, dass der Vermieter diese direkt an den Zusteller übergibt? Also, dass ich nichts damit zu tun habe. Es handelt sich nicht um Zentralschlüssel, sondern lediglich um die Eingangstür des Hauses. Für die weiteren Räume im Keller etc gibts es spezielle Schlüssel.
Vielen Dank
MfG
student-kl
Oder Zeitungen austragen.
Dann verdient man Geld (z.B. für das Rohr)
und bekommt die Zeitung kostenlos und braucht kein Rohr.
Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.
Es ist also Sache des Vermieters dieses sicherzustellen. Fordere ihn dazu auf oder droh eine Mietminderung an.
Für eine Schlüsselübergabe an des Boten würde ich daher auch keine Verpflichtung eingehen.
Warum selber das Risiko tragen wenn andere dafür zuständig sind.
--- editiert vom Admin
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na und ?
dann mindere halt !
--- editiert vom Admin
...Es gilt vor allem, dass die Briefkästen für den Zusteller und den Inhaber leicht zugänglich und griffgünstig sein müssen. Besonders sollten diese so zugänglich sein, dass sie von außen ungehindert erreicht werden können, ohne dass der Zusteller hierzu extra das Haus betreten muss.
Gilt das vielleicht nur für Neubauten ab Jahrgang.... ?
Bei vielen älteren Häusern sind die Briefkästen in Eingangsflur angebracht.
Und es gibt keine Möglichkeit für Umbau /Umplazierung nach Außen.
Zudem ist Innen sicherer als Außen wegen evtl. Postdiebstahl, Vandalismus, Regen..usw.
Nun ?
Ideal ist innenliegende Briefekästen mit
Außenöffnung.
Aber das ist insbesondere bei Bauplanung von kleinen Grundstücken/Häusern nicht unbedingt sinnvoll oder durchsetzbar.
Das Gesamtbild der Gebäude, vor allem bei Denkmalgebäuden ist auch zu berücksichtigen.
Außerdem ist "Innen-Briefkästen" ja der Zustand bei Anmietung. Sonderanspruch wie Zeitungsrohr führt eher zu Mieterhöhung.
Zu enger Bürgersteig erlaubt wegen möglicher
Körperverletzung das Anbringung von Gegenständen an Außenfassaden nicht.
Am einfachsten ist wohl, dass - wenn Vermieter zustimmt -, der Student auf eigene Kosten Zeitungsrohr anbringt, beim Auszug wieder mitnimmt und die Dübellöcher zuspachtelt und streicht.
--- editiert vom Admin
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