Hallo zusammen,
vielleicht hat jemand eine Idee. Nehmen wir mal an, eine Wohnung war über viele Jahre vermietet. An der Wand kleben noch Tapeten aus den 70 Jahren. Der Mieter zieht nun aus und der Vermieter verlangt, dass die Blumentapete entfernt wird.
Dürfte der Vermieter das verlangen? Eigentlich nicht oder? Was müssste im Mietvertrag stehen, damit der Vermieter recht hat?
Danke für Eure Meinungen.
Gruß Tugal
Tapete ab bei Auszug
22. August 2008
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Frage vom 22. August 2008 | 12:37
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
Tapete ab bei Auszug
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 22. August 2008 | 12:59
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 1993x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 22. August 2008 | 13:01
Von
Status: Unbeschreiblich (45037 Beiträge, 16029x hilfreich)
Damit der Mieter per Mietvertrag verpflichtet wird, bei Mietende die Tapeten zu entfernen, muss eine entsprechende Vereinbarung als Individualklausel im Mietvertrag stehen.
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#3
Antwort vom 22. August 2008 | 13:12
Von
Status: Schlichter (7305 Beiträge, 1602x hilfreich)
@scalar
und da der Vermieter für den Erhalt der Mietsache zuständig ist, sollte er also schnellstens den Mangel beheben.....
Gruß
#4
Antwort vom 22. August 2008 | 13:16
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 1993x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#5
Antwort vom 22. August 2008 | 13:43
Von
Status: Schlichter (7305 Beiträge, 1602x hilfreich)
Du kennst den vertrag aber auch nicht und so wie Du geschrieben hast, bist Du der meinung, der MIETER müsste die Tapete entfernen....
Solange aber nichts anderes vereinbart (gültig) wurde ist es halt nun mal Vermietersache.
Gruß
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