Tapete mal anders rum

27. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
chrispee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Tapete mal anders rum

Hallo,

man liest viel von der Thematik ob angebrachte Tapeten bei Auszug wieder entfernt werden müssen, aber wie verhält es sich eigentlich anders herum?

Beim Einzug befanden sich in allen Räumen (ausser im Wohnzimmer) Rauhfasertapeten an der Wand, weiss gestrichen.
Das Wohnzimmer war sehr bunt gestrichen.

Das Wohnzimmer ist von mir weiss gestrichen worden und hatt 1 hellgraue Wand.
Im Flur, Schlafzimmer und Badezimmer habe ich die Rauhfasertapete entfernt und die Wände teilweisse farbig gestrichen. Das ganze ist erst ein paar Monate bzw Wochen her.

Da nun ein Umzug ins Haus steht ergibt sich für mich folgende Frage:

Müssen die Wände wieder weiss gestrichen werden bzw was für mich wichtiger ist, die Tapeten wieder angebracht werden?

In meinem Mietvertrag steht folgende Klauseln:

1.ZUSTAND UND ÜBERGABE DER MIETRÄUME
Der Vermieter verpflichtet sich folgende Arbeiten in den Mieträumen vorzunehmen: Keine - Die Wohnung wird vermietet wie sie steht und liegt.

2.MIETE UND NEBENKOSTEN
Die Schönheitsreperaturen übernimmt der Mieter auf eigene Kosten.
Die Schönheitsreperaturen umfassen insbesondere: Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Außentüren und Fenster von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Streichen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw das Tapezieren der Wände.
Der verpflichtete hat die Schönheitsreperaturen fachgerecht vorzunehmen.

3. RÜCKGABE DER MIETSACHE
Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume in sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter zurückzugeben. Nach Räumung ist der Vermieter nach Ankündigung berechtigt, die Mietsache auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel zu vernichten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Steht bei Punkt 2 noch mehr oder soll das wortwörtlich die Klausel sein ????

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#2
 Von 
chrispee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist wortwörtlich Punkt 7 bei MIETE UND NEBENKOSTEN abgetippt.

Insgesammt gibt es ca 10 Punkte, aber nur Punkt 7 beschäftigt sich mit den sog. Schönheitsreperaturen.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chrispee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendjemand eine Ahnung wie die Lage hier sein könnte?
Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Mieter, der zur Renovierung verpflichtet wird, darf die
Räume nicht in schlechterem Zustand zurückgeben als vor dem Einzug zurückgeben.

Es ist jetzt Verhandlungssache, ob der Vermieter die "umgestalteten" Wohnzimmer, Schlafzimmer und Bad so akzeptiert; und inwieweit bei den restlichen Zimmern die Wände durch Wohnen abgenutzt, verschmutzt worden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
chrispee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die wände sind m. E. nach in einem besseren zustand als vorher, da auch komplett gespachtelt
wurde. Das weissen der wände wäre auch sicher nicht das problem, nur möchte ich eben NICHT tapezieren. Hierzu würde ich gerne wissen ob man mich zum tapezieren quasi verpflichten kann.

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#6
 Von 
Mietrechthilfe
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 45x hilfreich)

Warum beantwortest Du folgende Fragen nicht ?

quote:
habe ich die Rauhfasertapete entfernt und die Wände teilweisse farbig gestrichen.

Direkt auf den Putz ?

quote:
Müssen die Wände wieder weiss gestrichen werden bzw was für mich wichtiger ist, die Tapeten wieder angebracht werden?

Weiß wäre kein Fehler.
Das mit der Tapete kann dir nur dein VM beantworten.
Der weiß doch bestimmt, dass Du diese entfernt hast ?

Bunte, farbige Wände haben nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun, sondern mit Beschädigungen.

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