Tapeten ab beim Auszug?

8. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mieter5544
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tapeten ab beim Auszug?

Hallo, ich hätte gerne mal Meinungen zu folgendem Sachverhalt:

A hat vor 10 Jahren seine Wohnung an B verkauft, hat danach aber weiter dort gewohnt. Jetzt zieht A in eine seniorengerechtere Wohnung um. Die Wohnung war damals zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht renoviert worden, das heißt die Tapeten waren zu diesem Zeitpunkt schon ca. 10 bis 20 Jahre alt. Im Mietvertag steht nur, daß die Mieträume in einem ordentlichen Mietzustand übergeben wurden (in dem sie auch immer noch sind). Muss A zum Auszug die Tapeten entfernen oder muss er überhaupt generell etwas machen, was über die normale Räumung der Wohnung hinausgeht (Schönheitsreparaturen, Renovierung, etc.)?

Vielen Dank im Voraus. :-)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Kann sein oder auch nicht.

Kommt halt darauf an, was genau in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht und ob das rechtlich haltbar ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12319.05.2017 07:43:25
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich muss er gar nichts tun, denn man kann nichts von übertragenen Schönheitsreparaturen lesen. Und das entfernen von Tapeten ist längst durch den BGH für unwirksam erklärt worden.

Lediglich für echte Beschädigungen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist zu haften.

Die Wohnung kann "besenrein" übergeben werden.

0x Hilfreiche Antwort

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