Hallo, ich hätte gerne mal Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
A hat vor 10 Jahren seine Wohnung an B verkauft, hat danach aber weiter dort gewohnt. Jetzt zieht A in eine seniorengerechtere Wohnung um. Die Wohnung war damals zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht renoviert worden, das heißt die Tapeten waren zu diesem Zeitpunkt schon ca. 10 bis 20 Jahre alt. Im Mietvertag steht nur, daß die Mieträume in einem ordentlichen Mietzustand übergeben wurden (in dem sie auch immer noch sind). Muss A zum Auszug die Tapeten entfernen oder muss er überhaupt generell etwas machen, was über die normale Räumung der Wohnung hinausgeht (Schönheitsreparaturen, Renovierung, etc.)?
Vielen Dank im Voraus. :-)
Tapeten ab beim Auszug?
8. Mai 2017
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2017 | 21:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tapeten ab beim Auszug?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Mai 2017 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (119372 Beiträge, 39714x hilfreich)
Kann sein oder auch nicht.
Kommt halt darauf an, was genau in den mietvertraglichen Vereinbarungen steht und ob das rechtlich haltbar ist.
#2
Antwort vom 11. Mai 2017 | 14:24
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentlich muss er gar nichts tun, denn man kann nichts von übertragenen Schönheitsreparaturen lesen. Und das entfernen von Tapeten ist längst durch den BGH für unwirksam erklärt worden.
Lediglich für echte Beschädigungen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist zu haften.
Die Wohnung kann "besenrein" übergeben werden.
Und jetzt?
Schon
266.539
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
25 Antworten