Tapetenerneuerung nach Wasserrohrsanierung

1. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Gina Kirchhoff
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tapetenerneuerung nach Wasserrohrsanierung

In der Mietwohnung wurde alle Wasserrohre erneuert. Die zerstörten Fliesen im Bad wurden anschließend erneuert; die Instandsetzung der ebenfalls beschädigten Tapetenbahnen (Rauhfaser)wird vom Vermieter abgelehnt.

Ist das Korrekt ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Frau Kirchhoff,

zwar sind Sie als Mieterin verpflichtet solche Arbeiten nach Vorankündigung durch den Vermieter zu dulden, allerdings muß der Vermieter im Anschluß an die Arbeiten den ursprünglichen Zustand wieder herstellen.

Sollte Ihr Vermieter die Wiederherstellung verweigern, könnte vorliegend nach voheriger Ankündigung an eine monatliche Mietminderung gedacht werden. Sollte das noch immer nicht fruchten, hätten Sie darüber hinaus die Möglichkeit über die Zurückbehaltung eines Teils der Miete, die Sie für den Fall der Wiederherstellung ersteinmal beiseite legen, weiteren Druck auszuüben.

Als letzte Möglichkeit bliebe dann nur noch, die Ersatzvornahme durch einen Handwerker anzudrohen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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