Tapezieren bei Einzug und Renovieren bei Auszug

5. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Ariella1979
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 2x hilfreich)
Tapezieren bei Einzug und Renovieren bei Auszug

Hallo miteinander,

ich hätte da mal ein paar Fragen. Vielleicht könntet ihr mir helfen.

1. 2008 sind wir ein Reihenhaus gezogen. Neubau. Innen schlecht verputzt, ansonsten Rohbau. Wir haben von den Vermietern (Gesellschaft) Tapeten und weisse Farbe gestellt bekommen. Das Haus ist öffentlich gefördert und wir nun wirklich keine gut verdienenden ! Dummerweise können wir nicht tapezieren und Freunde waren zu weit weg, konnten nicht oder was weiss ich. Sind fast 100km weit weg gezogen. Im Mietvertrag stand auch, dass wir tapezieren müssen und das Geländer lackieren sollten. Da wir nicht tapezieren können, haben wir fast alle Zimmer mit flüssiger Rauhfaser gestrichen. Sehr ordentlich, muss ich dazu sagen. Bei einer Begehung mit einem der Vermieter war das auch in Ordnung.

Jetzt ist es So: Nach 1 1/2 Jahren sind wir wieder ausgezogen, weil es zu Eng wurde (Nachwuchs). Kinder machen viel Macken, also alles nochmal ausgebessert. Im Mietvertrag steht nichts über eine Endrenovierung. Haben wir trotzdem gemacht. Wie wollten es ordentlich übergeben.

Kann der Vermieter eine Endrenovierun bei Auszug verlangen, obwohl nichts im Mietvertrag vereinbart ist ???

Konnte er bei Einzug verlangen, dass wir ein ganzes Haus tapezieren ??? und eine Treppengeländer lackieren ? Fachgerecht ?

LG

Ariella

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Kann der Vermieter eine Endrenovierun bei Auszug verlangen, obwohl nichts im Mietvertrag vereinbart ist ???

Er verlangt ja in dem Sinne keine Endrenovierung, sondern letzlich nur, dass die Wohnung in den Zustand versetzt wird, der vereinbart war. Dass ihr das nicht schon zu Anfang gemacht habt, war ja eure Entscheidung. Tapezieren ist wirklich kein Hexenwerk, selbst wenn man das noch nie gemacht hat
Flüssige Rauhfaser wieder von den Wänden zu bekommen ist ein grösserer Akt.

quote:
Konnte er bei Einzug verlangen, dass wir ein ganzes Haus tapezieren ??? und eine Treppengeländer lackieren ? Fachgerecht ?

Ich würde jetzt fast mal spekulieren, dass ihr dafür evtl. auch eine Gegenleistung bekommen habt, wie z.B. Mietfreiheit für 1 o.2 Monate?
Wenn nicht, könnte es kritisch werden für den VM.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:

quote:Ich würde jetzt fast mal spekulieren, dass ihr dafür evtl. auch eine Gegenleistung bekommen habt,


Unterschrift des VM unter den MV.


Wenn das das einzige Entgegenkommen des Vermieters gewesen ist, dann hätten sich die Mieter nicht dran halten müssen, da es sich dann nicht um eine Individualvereinbarung handeln dürfte, sondern um etwas, dass der VM den Mietern zur Unterschrift vorgelegt hat.
Per Standardklauseln dem Mieter eine Anfangsrenovierung aufzuerlegen dürfte heutzutage fast unmöglich sein.

quote:
quote:wie z.B. Mietfreiheit für 1 o.2 Monate?
Wenn nicht, könnte es kritisch werden für den VM.


Warum ?.

s.o.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Gut war vielleicht falsch ausgedrückt:
Eine Standardklausel: tapezieren und weiss streichen zu Mietbeginn, ohne Gegenleistung halte ich für unwirksam.
Wenn im MV steht: M renoviert bei Einzug, dann darf M machen was er will, auch flüssige Rauhfaser. Und das hat er gemacht und müsste dann jetzt nicht Rauhfaser wieder runterschleifen.
@Ariella
Genauer Vertragstext wäre wichtig. Im genauen Wortlaut.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Dass das eine ausreichende Gegenleistung dafür ist ein ganzes Haus zu tapezieren und zu streichen, möchte ich mal bezweifeln.
Vor allem, wenn der TE vielleicht die Tapete und die Farbe gar nicht gefallen hat.


Ohne genauen Wortlaut des Vertrags kommt man hier aber nicht weiter.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
quote:Dass das eine ausreichende Gegenleistung dafür ist ein ganzes Haus zu tapezieren und zu streichen, möchte ich mal bezweifeln.

Warum ?



weil ich die Vereinbarung zu sehr als zu Gunsten des VM ansehe. Der kauft Tapete und Farbe (wo is das Zeug grad eigentlich?) und Mieter macht die ganze Arbeit. Die Arbeitsleistung des M dürfte deutlich über den Materialkosten stehn

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ich bin jetzt mal völlig dagegen schon wieder einen 10 Seiten Beitrag mit zu innitieren, bei dem alles wilde Spekulation ist und der TE sich nach dem Eingangsbeitrag nicht mehr meldet. Macht weder Spass noch Sinn.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Seit Jahren steht in vielen MV : Der M renoviert die WHG bei Einzug.
Wer will da was dagegen haben ? <hr size=1 noshade>


Die Klausel ist einfach unwirksam. Wenn der Mieter dann beim Einzug nicht renoviert, kann der Vermieter nichts machen. Es ist ständige Rechtsprechung des BGH, dass der Mieter nicht zu einer höheren Renovierungsleistung verpflichtet werden kann, als es seiner durch ihn selbst verursachten Abnutzung entspricht. Bei einer Verpflichtung zur Einzugsrenovierung liegt also ein klarer Verstoß gegen diese Grundsätze vor.

Ich würde einem Vermieter jedenfalls dringend davon abraten, so eine Klausel zu verwenden. Im Extremfall muss der Vermieter dann nämlich auch noch Schadenersatz an den Mieter zahlen, wenn man das BGH-Urteil vom 27.05.2009 (VIII ZR 302/07 ) analog auf diese Klausel anwendet.

Wenn der Vermieter die Wohnung dagegen einfach unrenoviert übergibt, dem Mieter die übliche Pflicht zu Schönheitsreparaturen ohne starre Fristen auferlegt, dann renoviert der Mieter beim Einzug meistens dennoch freiwillig. Wenn er jedoch per Mietvertrag dazu verpflichtet wird, dann ist das problematisch.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.970 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen