Guten Tag,
nach ca. 10 Jahren ziehe ich aus meiner Mietwohnung aus. Die Wohnung wurde von mir renoviert übernommen und nie von mir gestrichen. Es wurde nie geraucht, die Tapeten sind in sehr gutem Zustand und lösen sich nirgends ab, haben quasi keine Schrammen oder ähnliches. Ein Maler bewertete diese auch als völlig in Ordnung und hat empfohlen, dass er mit Farbe drüber streicht. Es handele sich um Glasfasertapeten, die man problemlos mehrmals streichen könne.
Ich habe also vor, Decken und Wände professionell streichen zu lassen. Das finde ich fair und verhältnismäßig. Das Verhältnis zum Vermieter ist jedoch nicht das beste und zusätzlich sind seine Erwartungen sehr hoch. Eine Wohnung ist nach dem Zustand zu renovieren, habe ich in Urteilen gelesen und so steht es auch im Mietvertrag.
> Reicht das Streichen der Wände und Decken aus oder könnte vom Vermieter nachträglich gefordert werden, auch zu tapezieren bzw. den Schadensersatz von der Kaution einzubehalten, bzw. nachzufordern?
> Ist es rechtens, dass ich die Kosten für das Anstreichen der Türen übernehmen soll? (zweiter Absatz unten)
Auszug aus dem Mietvertrag:
§7 Schönheitsreparaturen
1. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der
Schönheitsreparaturen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre. und der Fenster und Außentüren von innen.
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
-in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
-in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
-in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte" nach
§ 243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach
Zustand früher oder später.
Anlage:
§7 (1) Anlage 4 Schönheitsreparaturen
Abweichend von den in §7 (1) Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen gehört das Anstreichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen nicht zu den Pflichten des Mieters.Dies organisiert der Vermieter in Absprache mit dem Mieter nach dem konkreten Renovierungsbedarf. Die dafür anfallenden Kosten fallen jedoch unter die Regelungen des §7
-- Editiert von User am 31. August 2024 22:06
Tapezieren nötig oder nur streichen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



ZitatIch habe also vor, Decken und Wände professionell streichen zu lassen :
Warum, wenn doch alles tadellos ist?
ZitatReicht das Streichen der Wände und Decken aus :
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitatoder könnte vom Vermieter nachträglich gefordert werden, auch zu tapezieren bzw. den Schadensersatz von der Kaution einzubehalten, bzw. nachzufordern? :
Bekanntermaßen kann man ja fast alles fordern.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.
Falls dann keine Rechtsgrundlage erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0
Zitat§7 (1) Anlage 4 Schönheitsreparaturen :
Wurde das individuell ausgehandelt?
Als AGB dürfte das nichtig sein.
Rauhfasertapeten kann man öfter überstreichen, etwa 5mal. Anteilmäßig wäre es korrekt, dass jeder Mieter einen Teil der Tapezier-Kosten übernimmt, sofern er zur Renovierung rechtsmmässig lt.MV dazu verpflichtet ist. Es kann nicht sein, dass ein nachfolgender Mieter die anstehenden Tapezierkosten nun alleine zu tragen hat.
So sehe ich diese Angelegenheit.
Im vorliegenden Fall können die Tapeten sorglos überstrichen werden, wenn der Fachmann das bestätigt.
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Vielen Dank für die Einschätzungen.
Ja, diese Anlage zum Mietvertrag habe ich damals leider unterschrieben. Aus Fehlern lernt man.
Es hängt scheinbar viel davon ab, wie das individuell durch den Vermieter bewertet wird und welche Folgen daraus entstehen. Viele Faktoren ohne eindeutigen Verlaufssicherheit…
Ich kann keinen Fehler erkennen.ZitatAus Fehlern lernt man. :
Warum du nun freiwillig Wände und Decken streichen lassen willst, ist auch nicht nachvollziehbar.
Wann endet das schlechte Mietverhältnis?
Und was ist mit den Bodenbelägen?
Man kann dem Vermieter eine Vorab- Besichtigung anbieten, damit man sich über den Renovierungsbedarf einigen könnte. Zum Auszugstermin könnte die Wohnungs-und Schlüsselübergabe unproblematisch und fristgerecht erfolgen. Also Je nachdem...
Ist auch schlecht möglich.ZitatViele Faktoren ohne eindeutigen Verlaufssicherheit… :
Wohnung A sieht schon nach 2 Jahren total versifft und zerschrammt aus, Wohnung B nach 10 Jahren noch wie neu...Wie sollte ein Vermieter bei Abschluss eines MV wissen, wie das dann bei dem einen oder anderen Mieter aussehen wird?
In einem Monat endet der Mietvertrag.
Die Böden sehen sehr gut aus. Bis auf die Bodenfliesen in der Küche. Die Fugenmasse löst sich teilweise. Dort steht eine Waschmaschine, die vermutlich für bröckelnde Fugenmasse gesorgt hat. Der Vermieter vermutet ausgelaufenes Wasser und droht mit einem Gutachter, den ich auch noch bezahlen soll, sowie alle Folgekosten inkl. Schadensersatz. Eure Meinung und Tipps zum weiteren Vorgehen diesbezüglich?
ZitatEure Meinung und Tipps zum weiteren Vorgehen diesbezüglich? :
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