Teil der Kaution für Nebenkosten beibehalten?

18. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Base123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Teil der Kaution für Nebenkosten beibehalten?

Hallo,

ich habe eine dringende Frage und weiß nich was ich tun soll.

Ich habe ein Jahr lang zur Untermiete gewohnt.

Nun ziehe ich aus und mein Vermieter, also der Hauptmieter, möchte 100 € von insgesamt 200 € Kaution für bevorstehende Nebenkosten behalten.
Er sagt, das mein Anteil erfahrungsgemäß ca. 100 € beträgt und wird sich dann nach der Nebenkostenabrehnung bei mir melden, um die behaltenen 100 € mit den tatsächlichen Kosten zu vergleichen und mir dann eventuell etwas zurück zu geben.

Meine Frage:
Darf er das?
Im Untermietvertrag gibt es eine Klausel, in der steht, dass der Untervermieter einen Teil der Kaution für offenstehende Nebenkosten behalten darf, bis die endgültige Abrechnung da ist.

Danke!

MfG,
Johannes

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Ja, der Vermieter darf das
http://deutschesmietrecht.de/kaution/58-mietkaution-einbehalt.html

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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