Teilkündigung Garten

23. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)
Teilkündigung Garten

Einem Mieter wird lt. Mietvertrag erlaubt den zum Haus gehörenden Garten, im abgesprochenen Bereich, zu nutzen. Die Pflege des Gartenanteils wurde dem Mieter übertragen. Geräte und Material hat der Mieter auf seine Kosten bereitzustellen.

Dieser Garten wird nun aber nicht gepflegt. Der Rasen wird nur sehr selten gemäht, Unkraut gar nicht beseitigt. Die Kinder nutzen die Blumenbeete als Sandkasten und im Rest des Garten wird Sperrmüll gelagert.

Ist aufgrund dieser Umstände (es wurde bereits mehrfach auf die Gartenpflege hingewiesen) eine Teilkündigung möglich?

Die Mieter sind starke Raucher. Laut MV ist nur vereinbart "Der Mieter trägt die Kosten der Schönheitsreparaturen". Zum Teil sind keine Tapeten an den Wänden, bzw. diese sowie die Innentüren von den Kindern bemalt. Besteht hier eine Möglichkeit den Mieter zu Schönheitsreparaturen aufzufordern?

Vielen Dank.

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-- Editiert am 23.03.2010 09:21

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9 Antworten
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#1
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,

hat keiner einen Vorschlag?

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#2
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#3
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

sorry, ich weiß doch nicht was ich an Angaben liefern muss :sad:

Zum Garten:
§1
Mietobjekt: .... wird vermietet mit ..... Zimmer, 1 Stellplatz, Gartenanteil

§10
Der Mieter darf den zum Haus gehörenden Garten, in dem abgesprochenen Bereich, nutzen.


Zu den Tapeten:
Es waren welche dran.
§5
die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter

Hier sind keine Zeiten festgelegt. Das ist der einzige Satz zum Thema Schönheitsreparaturen.

Der Mietvertrag läuft seit Mitte 2007 und ist nicht gekündigt. Das heißt meine Frage nach Schönheitsreparatur bezieht sich auf die laufende Mietzeit. Ich frage auch nur, weil das gesamte Haus in einem ziemlich desolaten Zustand ist (stark verqualmte Tapeten - sofern überhaupt welche dran sind, bemalte Innentüren (Kinder mit Bleistift), bemalte Fensterrahmen usw. )



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#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 216x hilfreich)

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#6
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für die Antworten!

Ich denke mit dem Garten hab ich mir dann wohl eher ein Eigentor geschossen. Es ist beides im Mietvertrag enthalten. Einmal zur Mietsache gehörend, dann auch zur Nutzung überlassen.

Ich werde einfach mal die Teilkündigung ankündigen. Im Grunde will ich ja nur, dass die Müllhalde verschwindet und das ganze einigermaßen gepflegt wird. Ich wohne nämlich nebenan und ärgere mich täglich....

Was die Schönheitsreparaturen angeht ist das Problem, dass ich verkaufen will. Wer die Haushälfte sieht, kauft nie ohne mich um Tausende zu drücken - eben wegen des desolaten Zustands.


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#7
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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#8
 Von 
ChrisStein
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, denn die Gartenpflege wurde ja dem Mieter übertragen. Wieso?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1113x hilfreich)

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