Telefonleitung Defekt

24. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Inominat
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonleitung Defekt

Hallo 123.recht-Forum,

ich hab vor kurzem einen neuen DSL-Vertrag abgeschlossen und hatte vor kurzem den Bereitstellungstermin. Dabei hat sich herausgestellt das die Endleitung defekt ist. Zum Glück läuft der Vertrag beim alten Provider noch für 2 Wochen, ich glaube allerdings nicht das die Situation bis dahin behoben ist. Da ich Student bin, bin ich ohne Internet komplett aufgeschmissen da ich an keiner Uni-relevanten Veranstaltung teilnehmen kann wenn ich kein Internet habe. Ich weiß das die laut Mietrecht für die Reperatur der Leitung sorgen muss. Kann ich den Vermieter auch für evtl. Kosten die dadurch enstehen dass ich mir sonst wie Internet organisieren muss enstehen zur Rechenschaft ziehen?

Mfg Inominat

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Zum Glück läuft der Vertrag beim alten Provider noch für 2 Wochen, ich glaube allerdings nicht das die Situation bis dahin behoben ist.


Und über welche Technologie liefert der alte Provider das Internet an Sie?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zitat (von Inominat):
Ich weiß das die laut Mietrecht für die Reperatur der Leitung sorgen muss.
Das Mietrecht sagt nichts über DSL Verträge. Vermutlich ist Mietvertrag gemeint.
Könnten bitte die relevanten Passagen aus dem Vertrag zitiert werden, um das genauer zu erfahren?

Sei's drum: in unserem Beispiel gibt es eine "die", welche für die Bereitstellung gewisser Infrastruktur zuständig ist. Juristisch wäre zur Durchsetzung des Anspruchs wichtig, wer "die" ist. Ich gehe im Folgenden mal von "Vermieter" aus.

Ist der Vermieter bereits über den Mangel informiert und die Frage ist nur noch, was man in diesem Zusammenhang fördern kann? Das sind zwei getrennte Vorgänge. Wir gehen mal von "Mängelanzeige erfolgt" aus.
Dann muss man dem Vermieter eine angemessene Frist geben, den Mangel zu beheben. Hat der Vermieter den Mangel nicht schuldhaft verursacht, kann man während dieser Zeit nur die Miete angemessen kürzen.
Mehr ist nur drin, wenn der Vermieter sich für h Verursachen des Mangels oder Verzögerung der Behebung schadenersatzpflichtig macht. Davon ist im Sachverhalt nichts erkennbar.

-- Editiert von quiddje am 24.05.2021 07:27

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