Halli Hallo,
ich bin seit dem 01.07 endlich in einer eigenen Wohnung (WG) angekommen und musste vor einigen Tagen feststellen, dass die Telefon-/Internetleitung vom APL (Hauptleitung zu unserem Haus) bis zu unserer 1. TAE Dose nicht mehr funktioniert!
Daraufhin habe ich mich mit unserem Vermieter zusammengesetzt und mir wurde gesagt, dass man für die Verlegung einer neuen Leitung 50/50 machen könnte.
Jetzt stellt sich mir die Frage:
Wenn in unserem Mietvertrag nicht ein Wort, weder von einer intakten, noch von einer nicht funktionsfähigen Telefondose die Rede ist; WER ist für die Kosten für die Leitung zuständig?
Eine neue Steigleitung kostet schon eine kleine Stange Geld.
Ich bin der Ansicht, dass eine Telefondose zur Grundversorgung gehört und somit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt.
Belehrt mich eines Besseren..
Gruß und Danke im Voraus,
Sören
-----------------
""
-- Editiert fb369690-24 am 06.08.2013 19:30
Telefonleitung kaputt!
6. August 2013
Thema abonnieren
Frage vom 6. August 2013 | 19:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Telefonleitung kaputt!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. August 2013 | 01:26
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 104x hilfreich)
quote:Die Leitung bis zum Haus und eigentlich bis zur TAE ist Sache der Telekom. Bei Mehrfamilienhäusern ist der Übergabepunkt der T-Kabelverteiler (meist im Keller). Wenn es bis dort klappt, dann ist irgendwo weiter hinten ein Kabel abgeknickt, man kann ein neues bequem einziehen oder ein Ersatzaderpaar nutzen. Die Zuleitung zur Wohnung ist im Prinzip Sache des Vermieters - ein wenig Eigeninitiative führt oft schneller und preiswerter ans Ziel.
(Hauptleitung zu unserem Haus)
-----------------
""
#2
Antwort vom 7. August 2013 | 08:41
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Ich bin der Ansicht, dass eine Telefondose zur Grundversorgung gehört und somit in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt.
Diese Ansicht ist leider falsch. Wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist, gehört ein Telefonanschluß nicht zur Grundversorgung einer Wohnung. Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum gehören regelmäßig: Strom- und Wasseranschluss, Ablauf und Toilette, ausreichender Wärme- und Schallschutz.
Fürs Telefon/Internet bist du als Mieter verantwortlich, wenn du es haben willst. Der Vermieter muss dir nur die bnötigte Installation erlauben.
Mehr zum Thema hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=705
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.847
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
19 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
5 Antworten
-
25 Antworten