Teppich Mietwohnung?

4. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
HeikeV
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Teppich Mietwohnung?

Kann mir jemand sagen wie es aussieht bei einem Auszug mit dem Teppich ? Wir wohnen seit 5 Jahren in der Wohnung , demzufolge hat der Teppich schon was abbekommen , zumal wir einen offenen Laubengang haben und durch die Wetterseite natürlich schon was mit reinschleppen . Müssen wir den Teppich bezahlen beim Auszug ?

bin für jeden Tip dankbar
LG Heike

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 291x hilfreich)

Hallo,

gib doch mal in die Suche das Wort Teppich ein - da bekommst du jede Menge Tipps.

Grundsätzlich ist zu klären, ob der Teppich Bestandteil der Wohnung ist. Trifft das zu, so sind Abnutzungserscheinungen in normalem Maß ok. Beschädigungen, z.B. Brandlöcher, Rotweinflecken etc. sind schadenersatzpflichtig. Dabei ist aber nur der Zeitwert des Teppichs zu berücksichtigen. Im allgemeinen geht man von einer Lebensdauer von 10 Jahren aus, d.h. wenn der Teppich vor fünf Jahren neu war, wäre höchstens die Hälfte der Kaufsumme fällig.

Ich würde den Teppich erst einmal richtig reinigen - das wirkt Wunder. Anschließend kann man erst sehen, ob das normale Abnutzungserscheinungen sind, oder ob da wirklich ein Schaden vorliegt. Wenn es übrigens ein Schaden ist, der durch ein einmaliges Ereignis verursacht wurde (z.B. Kerze runtergefallen, Brandloch im Teppich), springt u.U. die eigene Haftpflichtversicherung ein. Anders sieht es bei über einen langen Zeitraum entstandenen Schäden aus, z.B. durch die Rollen eines Schreibtischstuhls.

Wenn der Teppich nicht Bestandteil der Wohnung ist (wer hat ihn gelegt?), müsst ihr ihn ohnehin entfernen, aber keinen neuen verlegen.

Gruß karamel

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