Teppich rausnehmen?

23. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppich rausnehmen?

Hallo zusammen!
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ich habe meine Wohnung nach 3 Jahren zum 31.08.07 gekündigt, bin ausgezogen und die Übergabe steht bevor. Einen Mietvertrag habe ich NICHT. Renoviert habe ich bei Einzug und muss jetzt bei Auszug also nicht renovieren. Soweit, sogut. Der Teppich, den ich vom Vormieter übernommen habe, sieht nach meinen 3 Jahren nicht mehr gut aus. (Leider weiß ich nicht, wie lange er vorher schon drin war, ich glaube aber nicht, dass er schon über 10 Jahre alt ist) Also habe ich den Teppich naß-gereinigt. Nach dem dritten Anlauf (mit Vorbehandlung, etc.) habe ich aufgegeben. Es sieht zwar schon besser aus, aber den Zustand, wie bei Mietübernahme, hat er nicht.
Meine Frage: Kann meine VMin verlangen, dass ich den Teppich austausche?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Teppich sieht nach meinen 3 Jahren nicht mehr gut aus

Was heißt das denn konkret ?

Der Vermieter kann grundsätzlich die Wiederherstellung des alten Zustandes (vor Teppichverlegung durch den Vormieter) verlangen.

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

--Der Teppich, den ich vom Vormieter übernommen habe, sieht nach meinen 3 Jahren nicht mehr----

Ist der Teppich nun Eigentum vom VM oder hast du diesen Teppich tatsächlich von deinem Vormieter gekauft oder kostenlos übernommen??

Ist der Teppich vom Vormieter übernommen worden, kannst du ihn auch mitnehmen oder entsorgen. Ist der Teppich von deinem VM, so hast du ihn anteilig zu ersetzen.



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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... "hast du ihn anteilig zu ersetzen. (eirene)" ..
soweit du nicht doch normalen verschleiß bzw. gebrauchsspuren geltend machen willst

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was gibt es an dem Satz

Der Teppich, den ich vom Vormieter übernommen habe

eigentlich mißzuverstehen ?

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#5
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wo kommt denn auf einmal ein 'oder' her ?

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#7
 Von 
Felisin
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißen Dank für die Antworten.
Ich bin eben starke Raucherin... das setzt sich auf jeden Fall auf dem Teppich ab und man sieht, wo überall gelaufen worden ist, da ist der Teppich abgelaufen.
Bezahlt habe ich für den Teppich bei Übernahme übrigens nicht.


-- Editiert von Felisin am 24.08.2007 08:50:32

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Wenn Du den Teppich vom Vormieter übernommen hast, hast Du damit auch die Pflicht der späteren Entsorgung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands übernommen.
Auf den Erhaltungszustand des Teppichs kommt es dabei garnicht an. Je schlechter allerdings der Zustand, desto wahrscheinlicher, daß der Vermieter auf Entfernung bestehen wird bzw. desto unwahrscheinlicher, daß Du ihn Deinerseits an Deinen Nachmieter weiterreichen kannst.

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#9
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... es geht also um ablagerungen vom tabakrauch und um laufspuren. gegen die ablagerungen müssten die reinigungsgeräte helfen, die laufspuren sind unvermeidliche abnutzung - wie auch die eindrücke durch möblefüße. der zweite teil ist doch ganz klar mit der miete abgegolten.

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Blaubäääär,

der Teppich gehört doch garnicht dem Vermieter.

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