Teppich und Wohnungsübergabe

18. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Robert2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppich und Wohnungsübergabe

Hallo, kann mir jemand hier helfen? Ich habe meine Wohnung gekündigt, und möchte wissen, ob ich verpflichtet bin, die Teppichböden herauszureißen. Bei Einzug habe ich die Teppiche vom Vormieter übernommen, sie waren also drin und gehören zur Wohnung. Mein Nachmieter möchte die Teppiche nicht (zumindest nicht gegen Geld), er will neue verlegen. Was ich nicht wusste: Die Teppiche sind komplett verklebt, wenn ich sie herausreiße, bleibt die komplette Unterseite am Boden kleben. Muss ich den alten Teppich entsorgen und das Zeug vom Boden kratzen, oder kann ich die Teppiche liegenlassen? Bin ich gegenüber dem Vermieter verpflichtet, dieses zu tun?
Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Robert,

was denn nun: vom Vormieter übernommen oder Bestandteil der Mietsache?

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du die Teppiche vom Vormieter abgelöst. In dem Fall sind die Teppichböden also nicht Teil der Mietsache, welche du im ursprünglichen Zustand zurück geben musst. Dass du die Teppiche vom Vormieter übernommen und nicht selbst verlegt hast, spielt dabei keine Rolle: du musst sie entsorgen und die Klebespuren entfernen.

Gruß karamel

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#2
 Von 
Robert2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal. Also ich habe die Teppiche tatsächlich damals dem Vormieter abgekauft. Gelegt hat er sie dann wohl. Welcher Bodenbelag vor Einzug des Vormieters da war, weiß ich nicht. Also muss ich sie bei Auszug entfernen?
Was wäre, wenn die Teppiche im Mietvertrag erwähnt werden (muss ich mal nachgucken)? Würden sie dann zur Mietsache gehören? Könnte ich sie dann liegenlassen?

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Hast Du die Teppiche von Deinem Vormieter abgekauft, so sind sie Deine und daher bist Du verpflichtet, sollte Dein Nachmieter sie nicht übernehmen wollen, sie rauszureißen.

Hat Dein Vormieter sie einfach so drinnen gelassen, also Du hast sie nicht abgekauft oder so, gehören sie jetzt dem Vermieter. Somit muss Dein Nachmieter, mit dem Vermieter sich abstimmen, dass er diese Teppiche rausreißen will.

Selbstverständlich wird Dein Vermieter versuchen, Dir die Teppiche in die Schuhe zu schieben. Ist aber nicht so. Bei mir ist es genauso. Vormieter hat Teppiche drinnen gelassen, ich hatte kein Problem damit. Da ich sie aber nicht abgekauft habe, gehören sie jetzt dem Vermieter.

Es gibt sogar ein Urteil für diese Sache. Kann ihn aber momentan nicht finden.

-- Editiert von Franceska am 18.08.2004 17:30:22

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Wenn du sie dem Vormieter abgekauft hast, dann gehören sie wohl nicht zur Wohnung.

Wenn durch den Teppichkleber der originale Bodenbelag (z.B. Laminat) beschädigt wurde, bist du sogar schadensersatzpflichtig.

Wenn im Mietvertrag stünde, dass die Teppiche Bestandteil der Wohnung sind, müsstest du dich nicht um die Entfernung kümmern. Aber das ist wohl hier nicht der Fall.

Gibt es denn kein Übergabeprotokoll, in dem etwas zum Bodenbelag vermerkt ist?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Robert2004
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, das ist ja schon mal was. Sieht also nicht gut aus, denn ich habe sie ja abgekauft. Übergabeprotokoll gibt es nicht, habe zumindest nix schriftliches. Werde nochmal den Vertag genau prüfen. Schade eigentlich...

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#6
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Falls Du den Teppich rausreissen musst:

Besorg Dir einen Teppich-Stripper, mit dem geht es einfach. Wenn allerdings die Fläche nicht zu gross ist, d.h. ca. 15qm, kannst Du Dir auch eine Betonfräse besorgen - mit der es noch einfach geht, vor allem bei flasch verklebten Teppichen.

Bei Geräte sind sehr teuer, aber sind bei versch. Baumärkten ausleihbar. Selber mach kostet übrigens ein Drittel davon, wenn Du es machen lässt, von einem Teppicherverleger z.B..

Gruss,
meharis

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Auszug!!! ;)

Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mitvermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit notwendig, muss der Vermieter den Teppichboden ersetzen. Zieht der Mieter aus, muss er den Bodenbelag nicht entfernen (LG Berlin 63 S 31/88 GE 89, 999; LG Mainz 3 S 4/96 WM 96, 759 ).


Der Mieter muß den selbstverlegten Teppichboden vor seinem Auszug wieder entfernen. Hat der Vermieter die Wohnung jedoch weitervermietet, ohne die Beseitigung des Teppichs zu verlangen, ist davon auszugehen, daß er den Teppich übernehmen wollte (LG Mosbach S 21/96 WM 96, 618).



-- Editiert von M.J. am 19.08.2004 19:14:07

-- Editiert von M.J. am 19.08.2004 19:24:27

3x Hilfreiche Antwort

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