Teppichboden - Inwieweit sind die Kosten zu tragen?

6. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
spacey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppichboden - Inwieweit sind die Kosten zu tragen?

Ich habe nun viel zu Abnutzungserscheinungen am Parkett gelesen.

Wie sieht es jedoch bei Teppichböden in Verbindung mit Stühlen mit Rollen aus?
Wenn "Wellen" in Schreibtischnähe auftreten?

Die Wohnung wird privat genutzt und wurde nicht als Bürobereich vereinbart. Es ist jedoch nur ein Zimmer, welches sowohl als Schlaf-, als auch als Arbeitsbereich (Schreibtischarbeit; lernen) genutzt wird.

Kann man sich vorwerfen lassen, "den falschen Stuhl" benutzt zu haben?
Ich kenne fast nur Leute die "Roll-Stühle" an ihrem Schreibtisch nutzen (sowohl Parkett als auch Teppich).

Wenn der Teppich neu verlegt werden muss. Inwieweit sind die Kosten zu tragen?
Ich habe gelesen, dass Teppichboden i.d.R eine Nutzungsdauer von 10Jahren hat und dass man dementsprechend nur eine Differenz und nicht eine komplette Neuverlegung zu zahlen hat?!
Kann man, in einem solchen Fall, vom Vermieter einen Nachweis über das Alter des Teppichs verlangen?

Viele Fragen auf die es hoffentlich Antworten gibt.

Vielen Dank bereits im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Alkanet
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist denn im Mietvertrag nicht irgendetwas geregelt?

Generell ist man natürlich verpflichtet die gemietete Sache, und dazu gehört natürlich auch der Teppich, pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen welche über den normalen Abnutzungsgrad hinaus gehen, müssen diese vom Mieter fachgerecht instandgesetzt werden. Der Zeitwert ist natürlich hierbei eine wichtige Angelegenheit.

Am besten mit dem Vermieter in Verbindung setzen und erst mal klartext reden. Dann weiß man schon mehr.

Im Übrigen darf man natürlich auch privat einen Schreibtisch mit Stuhl nutzen. Es gibt für solche Fälle allerdings Schonmatten für den Teppich oder für das Parkett, damit solchen Schäden vorgebeugt werden kann. Vieleicht fürs nächste mal.

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#2
 Von 
spacey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ist denn im Mietvertrag nicht irgendetwas geregelt?

Es ist lediglich eine chemische Reinigung zum Mietsende geregelt.


quote:
Generell ist man natürlich verpflichtet die gemietete Sache, und dazu gehört natürlich auch der Teppich, pfleglich zu behandeln. Bei Beschädigungen welche über den normalen Abnutzungsgrad hinaus gehen, müssen diese vom Mieter fachgerecht instandgesetzt werden.

Ich bemühe mich schon, nicht wie ein Irrer mit dem Stuhl umherzufahren. Man wippt jedoch mal herum und "fährt" vom Schreibtisch weg, um aufzustehen.


quote:
Der Zeitwert ist natürlich hierbei eine wichtige Angelegenheit.

Da wäre nochmals die Frage, wie man das wirkliche Alter bestimmen kann?!


quote:
Am besten mit dem Vermieter in Verbindung setzen und erst mal klartext reden. Dann weiß man schon mehr.

Hab ich gemacht. Dieser meinte, dass es halt ein "falscher" Stuhl sei; dass die "kleine Fläche der Rollen so stark auf den armen Teppich wirkt" (entschuldigen Sie den Hauch von Ironie beim Teppich). Daraufhin hat er mich darauf hingewiesen, dass man das natürlich erst beim Auszug sagen könne.. und mir im gleichen Atemzug vorgerechnet, was dass denn kosten könnte.


quote:
Es gibt für solche Fälle allerdings Schonmatten für den Teppich oder für das Parkett, damit solchen Schäden vorgebeugt werden kann. Vieleicht fürs nächste mal.

Hab halt nur von Matten fürs Parkett etwas gehört.. aber den Rat werde ich sicher fürs nächste Mal beherzigen.

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Die Gerichte bewerten die durchschnittliche Lebensdauer eines Teppichs bei 10 Jahren, vertragsgemässe Abnutzung ist mit der Mietzahlung beglichen. Tatsächlich wäre es bei einem Gewerbemietvertrag vertragsgemässe Nutzung, bei einem Wohnraummietvertrag nicht (Schreibtischstuhl mit Rollen)
Der Zeitwert errechnet sich vom Anschaffungswert des Teppichs und dessen Alter (bei Teppich 10% Minderung pro Jahr), muss der VM im Streitfall, d.h. bei Schadenersatzforderung darlegen. Praktisch ist eine Haftpflicht, die auch unberechtigte Forderungen zurückweist.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spacey
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der "Unterlage" sehe ich ja ein. Ich frage mich jedoch, ob es wirklich sowas wie einen "richtigen" oder "falschen" Stuhl für den eigen Gebrauch gibt..

Meine Erachtens sollte der Teppich sich nicht "wellen". Ansonsten sehe ich es so, dass der Teppich falsch verlegt worden ist. Anders wäre es bei "Gebrauchsspuren".. da würde ich verstehen, dass man mit dem Argument, "du hättest eine Matte drunter legen sollen", kommt.

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