Teppichboden bei Auszug

18. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
OlafSchmidt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Teppichboden bei Auszug

Hallo,

ich ziehe aus meiner Mietwohnung aus und kann mich mit meinem Vermieter (bzw. der Verwaltung) nicht einigen was mit dem Teppichboden zu geschehen hat.

Übernommen habe ich vor 5 1/2 Jahren einen komplett verschlissenen Teppich, den ich erneuert habe.

Im Übergabeprotokoll steht dazu: "Boden i.O. / Zustand: abgenutzt / Mieter erneuert". Die Aussage ist nach 5 1/2 Jahren natürlich nicht mehr besonders eindeutig. Der Mietvertrag ist Standard (Haus und Grund, Köln).

Der Vermieter verlangt jetzt entweder die Herausnahme des Teppichbodens (Problem: Klebereste des vorigen Teppichs sind noch vorhanden und werden nicht vom Vermieter akzeptiert). Zweite Möglichkeit ist die fachgerechte Reinigung des Teppichs, dann darf ich ihn liegenlassen. Nach 5 1/2 Jahren ist der Zustand des Teppichs natürlich nicht mehr so toll, so dass der Vermieter ggfs. immer noch nicht zufrieden ist!

M.E. ist der jetzige Zustand immer noch besser als der Zustand zum Einzug, aber ich habe leider nichts Konkretes schriftlich (außer der Anmerkung im Übergabeprotokoll s.o.)

Eine einvernehmliche Einigung scheint ausgeschlossen. Wie ist denn meine Rechtsposition? Was sollte ich tun?

Danke für die Unterstützung.

Gruß
Olaf

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich würde nichts machen und ausziehen. Möge die Gegenseite nun die Mietsicherheit einbehalten, dann müsste man auf Herausgabe dieser klagen. In diesem Verfahren würde sich dann zeigen, welcher Zustand herzustellen war. Da die Reste aber schon bei Einzug dort waren, sehe ich wenig Grund, diese zu entfernen.

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#2
 Von 
Brode
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
meine Frage zielt dahin, was genau beim
Schadenersatz des Teppichbodens zu zahlen
ist. Nur der Zeitwert der Auslegeware oder auch die Verlegung und die Kosten der Ent-
fernung des alten Teppichs ?
Freue mich auf die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
monimauscs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Soll Teppichbodenerneuerung u.Verlegung zahlen, obwohl PVC verlegt wird, Nachmieter
Allergiker

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Marie5213
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

hi, ich bin etwas unsicher, aber weil ich mich in letzter zeit auch ein bisschen im Mietrecht getummelt habe bin ich der ansicht, dass der vermieter für die instandhaltung der wohnung verantwortlich ist. ich meine dazu gehört auch, dass ein teppich nach 5 jahren (oder waren es 8?) eh auf kosten
des vermieteres erneuert werden muss. zumindestens hat dieser kein anspruch auf schadensersatz.

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