Hallo an alle,
ich habe da mal wieder eine Frage.
Meine Tante gibt zum Ende des Monats ihre Wohnung in Nürnberg auf. Den Mietvertrag hatte ihr verstorbener Mann im Jahre 1981 abgeschlossen. Sie zog erst ca. 10 Jahre später dort ein. Die Wohnung ist ca. 50 Jahre alt und war seinerzeit sozialer Wohnungsbau.
Im Vertrag steht zur Übergabe: "BESENREIN"
Jetzt soll meine Tante ca. 70m² verklebten Teppichboden entfernen. Der Teppichboden wurde von einer Fachfirma verlegt und befindet sich in ausgezeichnetem Zustand.
Zur Wohnungsübernahme von 1981 gibt es leider weder Protokoll noch Zeugen.
Kann die Hausverwaltung verlangen, dass der Teppichboden entfernt werden muß?
Was versteht man unter "besenrein"?
Gibt es Urteile aus Bayern auf die man ggf. verweisen könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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"Antea"
Teppichboden entfernen
Fragen zur Miete?
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Was gab es denn vorher für einen Boden?
Vermutlich auch Teppich. Der Mann ist verstorben und sonst weiß niemand Bescheid.
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--- editiert vom Admin
Könnetst Du mir bitte sagen, wo ich entsprechende Urteile im Internet finden kann.
Teppich ist doch heutzutage ein gängiger Fußbodenbelag. Ich denke der Ausdruck "besenrein" ist allein auf den uralten Mietvertrag zurückzuführen.
--- editiert vom Admin
Er wurde dazwischen mal ausgetauscht, da der alte verschlissen war.
--- editiert vom Admin
Aha, und bedeutet im Falle von Teppichboden: gesaugt?
Ja, die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich im Übrigen auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Fenster müssen z.B. nicht geputzt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05
-- Editiert von dr. lector am 15.08.2008 09:41:43
was soll meine Tante jetzt machen. Keiner weiß, wie die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe beschaffen war und sie soll nun den Teppich entfernen.
Die Hausverwaltung ist dafür beweispflichtig, dass ursprünglich ein anderer Fußboden in der Wohnung war (ggf. jetzt noch unter dem Teppichboden ist). Wenn nicht, einfach nur saugen und gut ist es.
--- editiert vom Admin
Die Hausverwaltung hat schon zum 4. Mal gewechselt und es gibt keine Altakten.
Soll sie es also drauf ankommen lassen?
Wäre nur blöd, wenn die HV eine Firma beauftragen und meiner Tante dann in Rechnung stellen lassen würde.
Wer trägt denn die Beweislast?
Der alte Teppichboden hatte Wellen und da der Mann auf einen Gehwagen angewiesen war, mußte der Teppich stolperfrei verlegt werden. Da ein Rentnerehepaar dies nicht bewerkstelligen kann, wurde eine Fachfirma beauftragt.
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