Teppichboden entfernen

15. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)
Teppichboden entfernen

Hallo an alle,
ich habe da mal wieder eine Frage.
Meine Tante gibt zum Ende des Monats ihre Wohnung in Nürnberg auf. Den Mietvertrag hatte ihr verstorbener Mann im Jahre 1981 abgeschlossen. Sie zog erst ca. 10 Jahre später dort ein. Die Wohnung ist ca. 50 Jahre alt und war seinerzeit sozialer Wohnungsbau.
Im Vertrag steht zur Übergabe: "BESENREIN"
Jetzt soll meine Tante ca. 70m² verklebten Teppichboden entfernen. Der Teppichboden wurde von einer Fachfirma verlegt und befindet sich in ausgezeichnetem Zustand.
Zur Wohnungsübernahme von 1981 gibt es leider weder Protokoll noch Zeugen.
Kann die Hausverwaltung verlangen, dass der Teppichboden entfernt werden muß?
Was versteht man unter "besenrein"?
Gibt es Urteile aus Bayern auf die man ggf. verweisen könnte?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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"Antea"

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was gab es denn vorher für einen Boden?

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#2
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Vermutlich auch Teppich. Der Mann ist verstorben und sonst weiß niemand Bescheid.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#4
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Könnetst Du mir bitte sagen, wo ich entsprechende Urteile im Internet finden kann.
Teppich ist doch heutzutage ein gängiger Fußbodenbelag. Ich denke der Ausdruck "besenrein" ist allein auf den uralten Mietvertrag zurückzuführen.

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Er wurde dazwischen mal ausgetauscht, da der alte verschlissen war.

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Aha, und bedeutet im Falle von Teppichboden: gesaugt?

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#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Ja, die Verpflichtung zur "besenreinen" Rückgabe der Mietwohnung beschränkt sich im Übrigen auf die Beseitigung grober Verschmutzungen. Fenster müssen z.B. nicht geputzt werden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.06.2006, Az.: VIII ZR 124/05

-- Editiert von dr. lector am 15.08.2008 09:41:43

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#10
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

was soll meine Tante jetzt machen. Keiner weiß, wie die Wohnung zum Zeitpunkt der Übergabe beschaffen war und sie soll nun den Teppich entfernen.

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#11
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Die Hausverwaltung ist dafür beweispflichtig, dass ursprünglich ein anderer Fußboden in der Wohnung war (ggf. jetzt noch unter dem Teppichboden ist). Wenn nicht, einfach nur saugen und gut ist es.

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#13
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Die Hausverwaltung hat schon zum 4. Mal gewechselt und es gibt keine Altakten.
Soll sie es also drauf ankommen lassen?
Wäre nur blöd, wenn die HV eine Firma beauftragen und meiner Tante dann in Rechnung stellen lassen würde.
Wer trägt denn die Beweislast?

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#14
 Von 
Antea
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 14x hilfreich)

Der alte Teppichboden hatte Wellen und da der Mann auf einen Gehwagen angewiesen war, mußte der Teppich stolperfrei verlegt werden. Da ein Rentnerehepaar dies nicht bewerkstelligen kann, wurde eine Fachfirma beauftragt.

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